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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-04 · Heft 19 (4.5.1886) · p. Seite 294

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 19 (4.5.1886)
Date
1886-05-04
Page
Seite 294 (sequence 6)
Language
German
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294 karäischen Spaltung liegt in der Auffassung des mosaischen Gesetzes in der Thorah. Das geoffenbarte geschriebene Gesetz ist nach Anan die einzige Richtschnur für Israel und die einsichtige Erforschung dieses Gesetzes die wahre Aufgabe sedes Israeliten. Hiermit trat er dem Talmudismus entgegen, welcher die Ueberlieferung, wie sie sich bis dahin gestaltet hatte, und die unbedingte Autorität der Ueberlieferer als das wesentliche Judenthum allein anerkannte. Damit war die Unveränderlichkeit der durch die talmudische Auslegung aufgestellten Bestimmungen festgestellt und jedes davon abweichende Zurückgehen auf das Wort der Schrift, jedes anderweitige Resultat der Forschung untersagt. So hatte Anan die Mischnah und den Talmud verworfen, und seine Anhänger hielten hieran bis zu dem heutigen Tage fest. Aber was geschah nun? Der kurze Ausdruck, dessen sich das Gesetz in der Thorah zumeist bedient, und welcher alles Detail für die Art der Ausübung des Gesetzes unterläßt, macht es nothwendig, an eine Auslegung desselben, an eine nähere Bestimmung für die Praxis zu gehen. Dem konnten Anan und sein Anhang auch nicht entgehen und so war er genöthigt, selbst eine Mischnah zu verfassen und nach seinem Verständniß des Schriftwortes Bestimmungen zu treffen, welche zwar in den meisten Fällen von den talmudischen abwichen, dem Wesen und Charakter nach jedoch mit jenen ganz gleichartig waren. Ja, Anan sah sich bei diesem Werke genöthigt, zu denselben Auslegungsregeln zu greifen, welche von den Mischnahlehrern aufgestellt und angewendet worden. Da die sprachliche Forschung allein nicht ausreichte, nahm er seine Zuflucht zu den 13 Auslegungsregeln (Middoth) des Rabbi Jsmael.t) Zwar erhielt sich in der Folge noch eine Zeit lang bei den Karäern die Freiheit der Forschung und die Selbstbestimmung und veränderten sich so einige Vorschriften und Gebräuche. Aber die von Anan und seinen nächsten Nachfolgern gegebene Grundlage gestaltete sich im Geiste und Thun der Masse ganz ähnlich dem Talmudismus zu einer festen, kaum wandelbaren Tradition. Es war also nur ein zweiter Prozeß einer und derselben Lebensbedingung. Die verschiedene Auffassung des Schriftwortes brachte für die Karäer vielfache Gebräuche hervor, die von den talmudischen verschieden sind. Diese hielten sich z. B. hinsichtlich der Festtage und der diese betreffenden Vorschriften eng an das Schriftwort und verwarfen die Erweiterungen und Spezialitäten, welche der Talmud festggestellt hatte. Wer nun aber glauben möchte, daß diese karaitische Casuistik das Gesetz er- ') Wie es um das einfache Veiständniß des Schristwortes bei den Karäern steht, dafür nur ein Beispiel. Sie verwerfen den talmudischen Gedanken des "KM k\n~, wollten dem Tage aber auch das Schofarblasen nehmen, und erklären deshalb ~ynn ar „Tag des lauten „Belens", ja bringen nj;nn mit cy.n Ps. 2, 9 zusammen „Tag der Zerknirschung", also g>gen die sprachliche Ableitung. leichtere, würde sich sehr irren. In manchen Fällen findet das Gegentheil statt. Wir wollen als Beispiel das Sabbathgesetz anführen. An den Schriftvers 2 Mos. 16, 39: „Sehet, Gott hat Euch den Sabbath gegeben, darum gewährte er Euch am sechsten Tage Brod für zwei Tage, ein Jeglicher weile an einem Platze und Niemand gehe hinaus von seinem Orte am siebenten Tage" knüpfte man die Vorschrift, daß mau sich nur innerhalb der Stadt und ihres Weichbildes von 2000 Ellen um dieselbe, und zwar nur, wenn die Stadt von Juden bewohnt ist, bewegen dürfe; bei einer nichtjüdischen Bevölkerung hingegen darf das Haus gar nicht verlassen werden, außer um in das Bet- oder Lehrhaus zu gehen. Die Beschneidung war am Sabbath verboten, weil sie als eine Arbeit anzusehen sei und weil die Wunde Heilmittel erfordere und eine Heilung am Sabbath nicht gestattet sei. Ferner: Der Schriftvers 2 Mos. 35, 3: „Ihr sollt nicht Feuer anzünden am Tage des Sabbaths" wurde von den Karäern dahin ausgelegt, daß nicht blos das Anzünden, sondern auch das Fortbrennen des Lichtes nicht gestattet sei, so daß nicht blos die Erleuchtung der Wohnung durch vor dem Sabbath angezündetes Licht, sondern auch das Fortkochen und Wärmen der Speisen verboten wurde. Die bei den Rabbaniten zur Sabbathfreude vorgeschriebene Erleuchtung der Wohnung am Sabbatheingang wurde von den Karäern verhöhnt, die am Vorabend des Sabbaths im Dunkeln weilen. So war denn auch verboten, die Speisen auf dem Herde am Sabbath fertig kochen oder wärmen zu lassen und der Genuß solcher Speisen nicht gestattet. Wir glauben hiermit den Charakter des Karäismus für weniger sachkundige Leser gekennzeichnet zu haben, und wird hierdurch die weite Entfernung, die zwischeil dem Karäismus und der neueren Reform des Judenthums liegt, zum Bewußtsein kommen. Die Reform des Judenthums, wenn.wir von einigen Extremen absehen — hat niemals einen Strich durch die ganze Entwickelung des Judenthums seit der Thorah oder seit dem letzten der Propheten führen wollen; sie hat die talmudische ja selbst die rabbinische Entfaltung als geschichtlich gegeben und bestehend anzusehen nicht aufgehört; sie faßt das Judenthum in allen seinen Phasen als ein Ganzes auf, durch welches sich der Geist, der Inhalt, das Wesen desselben nach allen seinen Richtungen hin ausgebildet und ausgestaltet hat. Sie unterscheidet sich darin, daß sie zwar das historische Judenthum als ihren geschichtlichen Grund und Boden anerkennt, aber auch daß hier eben eine geschichtliche Entwickelung in sehr mannigfaltigen Erscheinungen nach und nach stattgesunden und daß sie demnach eine Verpflichtung, bei den Produkten der letzten Entwickelungsphase unveränderlich stehen zu bleiben, nicht zugiebt, sondern abweist; daß ihr deshalb eine in der Zeit entstandene Autorität keine unbedingte ist, weil sie eine Autorität gewesen;

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