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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-27 · Heft 18 (27.4.1886) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 18 (27.4.1886)
Date
1886-04-27
Page
Seite 279 (sequence 7)
Language
German
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279 Behörden genehmigten Satzungen ist von jedem selbständigen Religionsgenossen nach 5 jährigem Aufenthalt in der Gemeinde ein normirtes Eintrittsgeld zu entrichten und ist die Gemeinde zur Erhebung solcher Beträge nach bestimmten Sätzen befugt, da es sich um Leistungen handelt, welche mit dem Cultusverbande Zusammenhängen. Die Berechtigung hierzu wurde zwar von den Beschwerdeführern wegen materieller Unzulänglichkeit bestritten, es erscheint jedoch inhaltlich der Motive die rechtliche Zulässigkeit als gegeben, und es wurde die Erhebung von Gemeinde- oder Bürgeraufnahmsgebühren in gewissen Grenzen von jeher als zulässig erachtet. München, 9. April. (Verwaltungsgerichtshof.) Auf die Beschwerde des israelitischen Handelsmannes Karl Schwarzhaupt zu Forth gegen den Bescheid der mittelfränkischen Kreisregierung betr. den Anspruch der protestantischen Kirchenverwaltung Forth auf Reichnisse zur protestantischen Pfarrei Forth wurde der Regierungsbescheid, sowie der Beschluß des Bezirksamts Erlangen dahin abgeändert, daß der von der Kirchenverwaltung gegen Schwarzhaupt als Besitzer des Anwesens Nr. 16 in Bühl erhobene Anspruch zur Entrichtung einer Stolgebühr von jährlich 1 M. 10 Pf. als unbegründet abzuweisen sei; die Kirchenverwaltung hat als veranlassender Theil die Kosten zu tragen (Beschlußgebühr 20 M.). Nach den Motiven ist die Erhebung von Stolgebühren und Leistungsbeiträgen zu Cultuszwecken von dem Kirchenverbande abhängig und ist es nicht zulässig, von Angehörigen einer anderen Confession Stolgebühren zu beanspruchen, deren Erhebung die Zugehörigkeit zum betreffenden Kirchenverband zur Voraussetzung hat. Eine Verfolgung des Anspruchs auf dem Civilrechtswege bleibt unbenommen. München, 9. April. (Verwaltungsgerichtshof.) Aus Anlaß der Beschwerde der Cultusgemeindemitglieder Kathi Schweißheimer, Moses Hamburger und Genossen von Nördlingen gegen den Beschluß des Stadtmagistrats Nördlingen wegen Leistung von Beiträgen zur israelitischen Cultusgemeinde in Nördlingen wurde der angefochtene Magistratsbescheid dahin abgeändert, daß die Beschwerdeführer zur Zeit noch nicht zur Entrichtung der von ihnen zu zahlenden Beiträge von je 200 bezw. 100 M. verpflichtet seien, da diese Verpflichtung statutengemäß erst mit der Fertigstellung der Synagoge und der Benutzbarkeit der Kirchenstühle eintrete, was erst im August l. I. der Fall sein wird. Der beanspruchte Beitrag kann nach den Motiven nicht als mißbräuchliche oder unverhältnißmäßige Souderbelastung betrachtet werden, die vielmehr nur im Berhältniß stehe zum außerordentlichen Gesammtaufwand für einen Synagogenneubau. Die Cultusgemeinde hat die Kosten beider Instanzen mit Ausnahme der den Beschwerdeführern erwachsenen Vertretungskosten zu tragen. Oesterreich -Ungarn. Pest, 14. April. Wir haben schon berichtet, daß die Antisemiten ein Börsensteuergesetz in den ungarischen unv Wiener Reichsrath eingebracht haben. Selbstverständlich wollten sie damit nur Gelegenheit erhalten, auf die Juden loszugehen. Andererseits ist bei dem Stande der Dinge und nach deutschem Muster eine Börsensteuer nicht mehr zu umgehen. Heute nun motivirte Jstoczy seinen Entwurf zur Börsensteuer unter Hinweis auf das Beispiel Deutschlands und Oesterreichs. Er citirte Reden Maybachs und Laskers über die Börse, die er wegen der Verjudung treffen will. Der Finanzminister Graf Szapary erklärte, daß die Motive Jstoczy's mit den Prinzipien unvereinbar seien, auf welchen die Verfassung Ungarns beruhe. Eine ungeheuere Majorität des Volkes perhorreszire den Antisemitismus, der nur künstlich mit der Börsensteuer in Verbindung gebracht werde. Der Entwurf Jstoczy's sei ein mangelhafter Auszug und eine schlechte Uebersetzung des deutschen Gesetzes. In dieser Form sei es einfach undurchführbar. Da jedoch die Frage überhaupt, in finanzieller und volkswirthschaftlicher Beziehung, nicht geklärt sei, so ersucht der Minister um Zuweisung des Entwurfs an denfinanziellen und volkswirthschaftlichen Ausschuß. Jstoczy replicirt. Er habe von dem Finanzminister eines Staates, der an einem chronischen Defizit laborirt, keine andere Erklärung erwartet. Das Haus beschließt im Sinne des Antrages des Finanzministers. Wien, 16. April. (Privatmitth.) Es hat sich jüngst hier ein Comitö gebildet, bestehend aus Damen der höchsten Aristokratie, an deren Spitze die Fürstin Metternich steht, welche Geldmittel für die Poliklinik und für die Gesellschaft vom weißen Kreuze herbeischaffen wollte. Das Comitö besteht aus 17 Damen und darunter sind 6 Israelitinnen. Dieses Comitö hat auch eine Theatervorstellung arrangirt und die Schauspieler und Schauspielerinnen (Dilettanten) gehörten mit Ausnahme eines einzigen der Aristokratie und den obersten- Schichten derselben an (ein Sitz kostete in Anbetracht des Zweckes und der Künstler fl. 50). Der Autor des Stückes ist Fürst Metternich. Mitgearbeitet dabei haben aber auch die Schriftsteller Julius Bauer und Isidor Fuchs, beide Israeliten. Was schließlich noch hervorgehoben werden muß, ist: An der Poliklinik wirken mehrere jüdische Aerzte und an der Spitze derselben steht Regierungsrath Professor Schnitzler, ein Israelit. Gestern heirathete die Tochter des Chefredakteurs des „Tageblatts", Herrn M. Szeps, den Professor der Anatomie an der Grazer Universität Herrn vr. Zuckerkandel. Herr Szeps erhielt bei dieser Gelegenheit ein eigenhändiges Schreiben (vier Seiten lang) von unserem Kronprinzen, der sich dermalen in Lacroma befindet, in welchem er dem Brautvater in der

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