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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-27 · Heft 18 (27.4.1886) · p. Seite 274

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 18 (27.4.1886)
Date
1886-04-27
Page
Seite 274 (sequence 2)
Language
German
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274 und Sitte den unterworfenen Völkern aus und verwaltete das Ganze nach seinen Einrichtungen, nach den Abstufungen seiner Klassen und Rangordnungen. Die Geschichte bietet nun als Wirkungen dieser Erscheinung sehr mannigfaltige Ereignisse dar. Oft harrten die Völker aus, bis von Außen her ein gewaltiger Stoß den ganzen Staat zusammenstürzte; oder aus dem Gewühle der Nationen erhob sich innerhalb des Reiches ein bis dahin unterworfener Stamm, brach die Macht des herrschenden und setzte sich an dessen Stelle; oder eine Nation vermochte den Druck nicht mehr auszuhalten, erhob sich begeistert gegen den Unterdrücker, erwarb sich Freiheit und Selbständigkeit oder ging in diesem Kampfe unter. Selten kam es vor, daß sich der Gedanke Bahn brach, aus all' den niedergeworfenen Völkern durch Aussöhnung, Ausgleichung und gleichartige Behandlung ein großes Staatsganzes zu machen und hierdurch alle seine Glieder an dieses zu fesseln; noch seltener gelang dies. Als ausgezeichnet und wohl der erste hierin haben wir Alexander den Großen hervorzuheben, der während seiner kurzen Regierung von dem Gedanken sich leiten ließ, die Griechen und Perser gleich zu behandeln und alle unterworfenen Völker in ihrer Eigenart bestehen zu lassen und zugleich mit der hellenischen Cultur zu verschmelzen. Sein Geist ging wenigstens auf die Herrscher von Egypten über, indem die Ptolemäer Egypter, Griechen und Juden als gleichberechtigt ansahen und behandelten. Im späteren römischen Reiche wurde eine Milderung dadurch erzielt, daß das römische Bürgerrecht auf Millionen, selbst außeritalischer Staatsangehörigen ausgedehnt wurde. In der Mitte unseres Jahrhundert hatte sich die Meinung verbreitet, daß, so verschieden auch die Nationalitäten in einem Staate seien, sie durch eine liberale Staatsverfassung, welche allen ihren Staatsangehörigen das gleiche Recht, die gleiche Freiheit ihre Individualität zu Pflegen, gewährt, sämmtliche Theile der Bevölkerung zu einem Ganzen, zu einer friedlichen Einheit erhoben würden. Man hatte hierbei die Schweiz und die nordamerikanische Union vor Augen. In jener lebten die verschiedenen Stämme und Cvnfessionen unter dem Schutze der neuen Bundesverfassung durchaus friedlich mit einander. In der Union trafen Millionen aus den verschiedensten Völkern zusammen, und nur ein Mal machten die aristokratischen Natives einen Anlauf, sich gegen den Einfluß der Fremdgeborenen zu schützen, machten jedoch damit in kurzer Zeit Fiasco. Durch den blutigen Bürgerkrieg wurde die letzte Ungleichheit, die der Rassen, beseitigt. Der jüngste Sturm in Californien gegen die Chinesen hat keinen nationalen, sondern einen gewerblichen Grund. Von dieser Idee der Eintracht der Nationalitäten in einem verfassungsmäßigen Staate war man zu einer Zeit getragen, wo das Nationalgefühl im öffentlichen Leben nur noch eine geringe Rolle spielte, wo der Drang nach politischer j freiheitlicher Staatsordnung noch den Hauptimpulr bildete. Bald sollte jedoch die Erfahrung darüber enttäuschen. Mit dem Kampfe der Italiener und der Deutschen um ihre Reichseinheit und gegen die Staaten, die dieser feindlich oder hindernd entgegentraten, so wie schon mit dem Ringen der kleineren unter der Herrschaft der Türken stehenden Nationalitäten nach Befreiung von diesem Joche, erwachte in den europäischen Völkern das Nationalgefühl in starkem Maße und durchdrang bald alle politischen und socialen Verhältnisse. Nicht minder hatte sich in den größeren Staaten mit gemischter Bevölkerung bald erwiesen, daß auch in einem Verfassungsstaate Cultur und Bevölkerungszahl auf die Stellung und Behandlung der Nationalitäten einen bestimmenden Einfluß üben und namentlich in der Verwaltung durch Vor- und Nachtheile nicht unwirksam blieben. Schon die Reichseinheit forderte, daß, nach einer gewissen nationalen Richtung der einen Nationalität eine gewisse Suprematie über die anderen zugestanden werden müsse. Hiergegen erhob sich das schnell entflammte Nationalgefühl, und immer heftiger, immer leidenschaftlicher, immer gehässiger wurde der Streit der Nationalitäten im Schoße des Staates. In einigen Ländern kam der confessionelle Hader hinzu und schärfte die Waffen des Kampfes, wenn die sich betheiligt glaubende Nationalität einer bestimmten Confessio» angehörte. Die eben bestandenen Kämpfe großer Staaten mit einander, der Sieg auf der einen, die Niederlage auf der anderen Seite, brachte den Nationalhaß unter großen Völkern zum Paroxismus. Und so sehen wir gegenwärtig in vielen Theilen der civilisirten Welt das Nationalbewußtsein in höchster Blüthe, aber auch den Nationalhaß in feindlichster Spannung Staaten gegen einander und im tief greifeudsten Streite in einem und demselben Staate halten. Fürwahr, dieser Zustand der Dinge steht einem Jeden täglich so vor Augen, daß er einer genaueren Schilderung und seiner traurigen Folgen nicht bedarf. Nur Eines wollen wir hervorheben. Auch die Meinung war seit langer Zeit verbreitet, daß auf keinem Wege der Völkerfriede sicherer bewirkt werde als vermittelst der materiellen Interessen, des Jneinanderwachsens der materiellen Interessen seitens aller Völker, so daß eben eine tiefer greifende Schädigung eines Volkes auch die der anderen zur Folge habe. Der ungeheure Aufschwung der Communikationsmittel und die dadurch bewirkte wachsende Annäherung der Staaten und Völker, der sich fort und fort steigernde Austausch materieller und geistiger Erzeugnisse, der wiederum die Creditverhältnisse aller zu identificiren begann, alles dies schien die Richtigkeit jenes Gedankens zu verbürgen. Aber auch hierin sollte man sich getäuscht finden. Bon der politischen Seite der Nationalleidenschaften kam man zur industriellen und kommerziellen. Es erwachte eine Eifersucht, eine Rivalität der Nationen auf dem gewerblichen und Handels-

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