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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-27 · Heft 18 (27.4.1886) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 18 (27.4.1886)
Date
1886-04-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iu-mthums. Ein miWtciischcs Organ sür alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 115) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Di*. Ludwig Philippson in Bonn. GZepeöition: Leipzig, Woßpkcth 18. In redactionellen Angelegenheiten! wende man sich an Dr. Philrppson in > Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 50. Jahrgang. Leipzig, den 27. April 1886. Nr. 18. Inhalt. Leitende Artikel: Der Nationalitätenkamps. — Ans dem ungarischen Abgeordnetenhausc. — Wohlthätige Werke. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Kassel, Aus Württemberg, München. — Oesterreich-Ungarn: Pest, Wien, — Frankreich: Paris. — Palästina: Jerusalem. — Rußland: Bonn, Moskau, Von der russ. Grenze. — Bonn: Notizen. — Bonn: Literarische Botizen. — Feuilleton: Zur Würdigung eines bedeutenden Mannes. — Aus beit letzten Tagen des römischen Ghetto. S.eitz-x'i&e d-r-tif! c (. Bonn, 22. April. Der Nationalitätenkampf. Wer die europäischen Staaten, selbst abgesehen von ihren auswärtigen Besitzungen, überblickt, findet, daß sie alle mit geringer Ausnahme in ihrem Staatsgebiete mannigfaltige Nationalitäten beherbergen, allerdings in sehr verschiedenen Dimensionen. Frankreich befaßt jetzt Savoyarden und Italiener; das kleine Belgien besteht aus zwei Völkerschaften, die mit einander in fremden Sprachen reden; die Schweiz setzt sich aus französischen, deutschen und italienischen Schweizern zusammen. Auch Großbritannien umfaßt die Engländer, Schotten und Iren, alle drei sehr verschiedenen Ursprungs und Charakters und zu Zeiten sehr feindseliger Gesinnung. Das deutsche Reich hat Polen, Dänen und Franzosen zu seinen Staatsangehörigen. Wie bunt es im österreichischen Kaiserstaate an Nationalitäten aussieht, braucht man nur anzudeuten: Deutsche, Czechen, Polen, Ruthenen, Magyaren, Slaven mit den Kroaten, Sachsen (Siebenbürgern), Rumänen, Slovaken, Italiener, Dalmatier und jetzt auch Bosniaken u. a. wohnen größtentheils unter einander, in Wohnsitzen derselben Bezirke. Und wer könnte die Völkerschaften zählen und deren Racen sicher bestimmen, welche unter dem Scepter des russischen Kaisers vereinigt sind, noch dazu jetzt, nachdem die russische Herrschaft so große Fortschritte in Centralasien gemacht hat? Gerade in Rußland aber hängen die außereuropäischen Besitzungen unmittelbar mit den europäischen zusammen und bilden ein continuirliches Ganzes. Selbst in Spanien mußten die Basken erst vor Kurzem mit Waffengewalt unterworfen werden. So hat also die Geschichte die Nationalitäten unter einander geworfen und die verschiedenartigsten zu einem Staatswesen verbunden. Kein Staat aber giebt einen Theil seiner Unter« thanen freiwillig auf und mögen sie von der Majorität seiner Bevölkerung noch so verschieden sein. Ja, in den meisten Fällen wäre auch gar keine Grenzlinie zu ziehen, da wenigstens in großen Grenzdistrikten die Bevölkerung gemischt ist, und in jedem geordneten Staatswesen stets Glieder der einen Nationalität in die Landschaften der anderen einziehen. Seit ältester Zeit besteht dieses Verhältniß, und je mehr ein Staat sich ausdehnte, desto mannigfaltiger wurde seine Bevölkerung. Sowohl die seit alter Zeit die Völker beherrschende Lust zu erobern und andere Völker zu unterwerfen, als auch der Wanderungstrieb der Nationen, der so oft die Besitzthümer und Grenzen außerordentlich verschob, und endlich die Territorialkriege der mittelalterlichen und modernen Staaten haben diese geschichtliche Wirkung gehabt. Es entstand natürlich hieraus immer die Frage, wie in dem betreffenden Staate die verschiedenen und besonders die unterworfenen Völker von Seiten des Staates behandelt werden sollen? Welche Rechte den Eroberern und herrschenden Klassen eingeräumt, wie viel des Rechtes den Unterworfenen gelassen werden soll? Diese Frage wurde auf sehr verschiedene Weise beantwortet. Entweder die Völker wurden nur tributär gemacht, hatten Steuern und Krieger zu beschaffen, wurden aber sonst in ihren Gesetzen, Sitten und Religionen sich selbst überlassen; oder sie wurden bis zu Sklaven oder Leibeigenen herabgedrückt; oder der Staat drängte sein Recht und Gesetz und seine Religion i«

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