Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 17 (20.4.1886)
- Date
- 1886-04-20
- Page
- Seite 265 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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265 ein starker Schlag, während den israelitischen Consistorien der alt hergebrachte Gebrauch zur Seite steht, und sie vor Verlusten schützen wird. Das neue französische Gesetz gestattet auch die Todtenverbrennung. — Ein anderer Schlag, der die israelitischen Consistorien getroffen, ist eine jüngst vom Staatsrath abgegebene Entscheidung. Bis jetzt hatte man die Ordnung vom 14. Juni 1844 dahin ausgelegt, daß das Consistorium mit der Oberaufsicht über die Wohlthätigkeitsanstalten für die Israeliten auch das Recht habe, Schulen und wohlthätige Anstalten zu schaffen und zu unterhalten, wozu es Beiträge und Gaben anzunehmen berechtigt sei. Es war dies eine Art Privilegium, welches die katholischen und protestantischen geistlichen Behörden nicht besaßen, und das genau genommen in jener Ordnung nicht ausgesprochen war. Der Staatsrath hat jetzt dieses Vorrecht aufgehoben, und die Consistorien sind dadurch in große Verlegenheit gebracht, aus welcher in diesem Augenblick sich zu ziehen der Weg nicht erkennbar ist. In diesem Punkte sind die jüdischen Gemeinden in Deutschland besser daran, da eine jede derselben für sich gesetzlich die Korporationsrechte besitzt. — In Folge dieses Beschlusses des Staatsrathes wurde das Hospital Rothschild mit seinen Annexen für eine Anstalt des öffentlichen Nutzens erklärt, womit es die Rechte einer juristischen Person erhalten hat. — Paris, 9. April. Die Beschlüsse der jetzt in Frankreich herrschenden Gewalten, mögen sie Ministerium, Abgeordnetenhaus, Senat oder Staatsrath heißen, bezeugen einen Geist, der unter der Maske der Gewissensfreiheit jedmöglichen Zwang gegen die bestehenden Religionsgenossenschaften, ebenso gegen die Synagoge und gegen den protestantischen Tempel wie gegen die katholische Kirche ausübt, überhaupt nicht mehr antiklerikal, sondern antireligiös ist. Man ist so weit gekommen, ermüdet durch die ewigen Tracasserien, daß man von geistlicher Seite die gänzliche Trennung von Staat und Kirche herbeiwünscht, welche jeder Confession die völlig freie Bewegung gewähren würde. In der That sind auch für die Synagoge die Brosamen vom Tische des Cultusbudget nichts als ein Linsengericht, für welches das Erstgeburtsrecht der religiösen Freiheit hingegeben werden muß. Jndeß haben diese Feindseligkeiten seitens der Gesetzgebung doch auch ihre nützlichen Wirkungen. Die Lethargie, in welche die Consistorien, wie die Administrativbehörden der Synagoge überhaupt versunken waren, scheint von den Schlägen, die sie seit längerer Zeit, jüngst, wir wir berichtet haben, vom Staatsrath, erhalten hat, zu weichen. Das Comite der freiwilligen Gemeindekasse versendet Circulaire an die namhaftesten Glaubensgenossen um Beiträge, ihr wieder aufzuhelfen. Das in Deutschland jetzt so übliche System der Jahresberichte will bislang hierorts keinen Eingang sinden, und doch sind solche Jahresberichte das wirksamste Mittel, das Interesse der Beitragenden zu erhalten und sie zu größerer Mithilfe anzuregen, da sie hierdurch von der Thätigkeit und den Bedürfnissen der Kasse unterrichtet werden. Nichts ist in unserer Zeit nachtheiliger als die Geheimnißthuerei. Auch im Con sistorium von Paris hält man jetzt viel häufiger Sitzungen; man beschäftigt sich vorzugsweise mit Anordnungen für die Schechita, in welche viele Mißbräuche sich eingeschlichen hatten und es den jüdischen Haushaltungen schwer gemacht wurde, ihren Bedürfnissen zu genügen. Wir hoffen, daß dieser Eifer längere Zeit andauert: es giebt viel zu thun und ist so wenig geschehen. Die Gleichgültigkeit derer, die an der Spitze stehen, wirkt natürlich um so schädlicher aus die Masse ein. — Großbritannien. Bonn, 8. April. (Privatmitth.) Biele Dinge liegen in Großbritannien anders als in Deutschland. Das ist selbstverständlich. Aber es giebt viele in unserem Vaterlande, welche bei den Einzelerscheinungen des politischen und socialen Lebens die Wirklichkeit, wie sie in England beschaffen ist, nicht kennen oder nicht beachten und ihre Kritik vom deutschen Standpunkte aus anlegen. Ist man hier zu Lande gegen die heimischen Verhältnisse schon allzu sehr zur Kritik geneigt, so verschärft man sie um so mehr gegen das Ausland und findet da Alles so, daß man mit dem Kopfschütteln nicht fertig wird. Gewöhnlich nimmt man hiervon im Auslande wenig Notiz; wohl aber werden wir bisweilen gezwungen, darauf zu achten, wenn die Dinge uns angehen. In England stand die Aristokratie von jeher ganz anders wie der Adel in Deutschland. Unermeßlich reich an Grundbesitz hatte jene, noch besonders durch die englische Verfassung begünstigt, einen gewaltigen Einfluß auf das politische und sociale Leben des britischen Volkes, stand bei diesem in beherrschendem Ansehen und besaß überdies das Vorrecht, einen der gesetzgeberischen Faktoren (Oberhaus) zu bilden. Was nun auch im letzten Jahrhundert geschehen, die außerordentliche Entwickelung der Industrie, der Kapitalreichthum, der sich hierdurch in den bürgerlichen Klassen häufte und die Reformbills, die ältere und die neueste Zeit haben diesen Einfluß gemindert, durchaus aber nicht gebrochen. Viele urtheilsfähige Männer sinden die Ursache hiervon in der Primogenitur, die in der englischen Aristokratie gesetzlich ist, nämlich, daß nur der erstgeborene Sohn die Würde und die Güter der Familie erbt; hierdurch wird der große Besitz in einer Hand erhalten und die jüngeren Söhne sind genöthigt, in die bürgerlichen Stände ' als Geistliche, Militairs, Juristen und Kaufleute einzutreten, i Dadurch ist die Verbindung zwischen dem Adel und dem Bürgerstande immer eine enge geblieben und die Fühlung! zwischen Beiden erhielt sich. Daß es in Deutschland mit dem Adel ganz anders war und ist; brauchen wir nicht aus- 17