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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-20 · Heft 17 (20.4.1886) · p. Seite 264

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 17 (20.4.1886)
Date
1886-04-20
Page
Seite 264 (sequence 8)
Language
German
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mündlichen Schlußverhandlung, also zu einer Zeit, da ich schon das ganze Material gesichtet und studirt hatte, erhielt ich die gerichtliche Verständigung von der Klageabstehung, und am selben Tage begann ich mein Buch zu schreiben. Ich faßte also diesen Plan ohne jedwede fremde Anregung! und habe bei der ganzen Arbeit Rath, Mithilfe oder Unterstützung materieller oder anderer Art von Niemandem begehrt oder erhalten. Mit der Alliance Israelite bin ich weder ans Anlaß des Prozesses, noch früher oder später, weder direkt, noch, wie ich hiermit ausdrücklich und mit aller Bestimmtheit erkläre, indirekt in irgend welche Berührung gekommen. Niemand hat mir für mein Buch auch nur einen Pfennig versprochen oder gegeben — mit Ausnahme meines Verlegers, dem ich bei Uebergabe des Manuskriptes sagte, er möge meini schriftstellerisches Honorar selbst bestimmen, da es mir viel weniger auf dieses, als auf die möglichste Verbreitung des Buches ankomme. Ich stellte daher keine andere Bedingung als eine anständige Ausstattung und einen billigen Verkaufspreis. Dieser, wie ich hoffe, deutlichen und unzweideutigen Er-: klärung habe ich nichts beizufügen, als das jeder aufmerksame! Leser meines Buches ohnedies erkennen wird, daß ich eine! streng objektive und unparteiische historische krititische Studie,- aber durchaus keine Apologie geschrieben habe. Ich stelle zum Schluffe an die Redaktionen aller achtbaren Blätter die Bitte, im Interesse der Wahrheit diese Erklärung zu veröffentlichen. Ih'. Josef Kopp. i Wien, 5. April 1886. j Prst, 28. März. Vor etwa einem Jahre tauchte in Saj6 Szt.-Petcr im Borsoder Komitat das alberne Gerücht! auf, mehrere dortige Juden hätten ein dreijähriges Christen-! Mädchen zu rituellen Zwecken getödtet. Etwa acht jüdische Einwohner von Sajö Szt.-Pöter wurden in dieser Affaire; gefänglich eingezogen, doch alsbald wieder in Freiheit gesetzt, nachdem sich die vollkommene Schuldlosigkeit derselben heraus-! gestellt hatte. Nunmehr überschickte die Miskolczer k. Staatsanwaltschaft ihren Antrag in dieser Angelegenheit der k. Ober-Staatsanwaltschaft, demgemäß das weitere Verfahren in dieser Angelegenheit mit Rücksicht aus die vollständige llnhaltbarkeit der ursprünglichen Anklage eingestellt werden soll. Pest, 4. April. (Privatmitth.) Der Jahresbericht und Ausweis des hiesigen israelitischen „Handwerks- und Ackerbau-Vereins" von 1885 liegt uns vor. Die Zahl der der Wohlthaten des Vereines theilhaftigen armen, zumeist verwaisten und verlassenen Jünglinge hat abermals eine Erhöhung erfahren. Ende 1884 zählte der Verein insgesamnit 147 Zöglinge, im Laufe des Jahres 1885 wurden 72 neu ausgenommen; von dieser Anzahl von 219 haben 38 die Lehre beendet, während 24 aus verschiedenen Gründen entlassen wurden oder auch freiwillig ansgetreten sind, so daß sich der Stand der Zöglinge mit Schluß 1885 auf 162 bezifferte, (also um 15 mehr als im Vorjahre), welche sich den Fächern nach folgendermaßen vertheilen: Handwerkslehrlinge. Ackerbauzöglinge ........ Winzerzögling. Stipendisten an der Gewerbemittelschule ., „ „ Kunstgewerbeschule 147 5 1 6 3 Zusammen . . 162 Das Vermögen des Vereins beläuft sich gegenwärtig auf 40094 fl. 39 kr. Nachdem die ungarische israelitische Landeskanzlei aus reinem Patriotismus dem israelitischen Handwerks-Vereine in Wien, dessen Zöglinge beinahe zur Hälfte aus Ungarn waren, jede Subvention versagt hat und in Folge dessen diese einen Beschluß fassen mußte, jüdische Zöglinge aus Ungarn nicht mehr aufzunehmen, so werden an den hiesigen Handwerks- Verein nunmehr immer größere Anforderungen gestellt werden. Es wäre daher auch Pflicht der verschiedenen Gemeinden des Landes, dem Vereine Beiträge und Spenden in reicherem Maße als dies bisher geschehen, zukommen zu lassen. Pest, 8. April. (Privatmitth.) Die galizischen Juden spuken noch immer im ungarischen Abgeordnetenhaus. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses benutzte sie ein junger Antisemit als Schreckbild und selbst die sehr liberalen Abgeordneten Grünwald und Madaraß wehrten sich, natürlich unter Vorgeben keine Antisemiten zu sein, gegen die Ausdehnung des Kommunalwahlrechts auf jene Fremden, welche eine Calamität für das Land seien. Nichtsdestoweniger wurde der dcsf. Antrag nicht angenommen. Frankreich Paris, 4. April. Die gesetzgebenden Faktoren der dritten französischen Republik schreiten auf dem eingeschlagenen Wege rasch vorwärts. So ist in diesen Tagen das neue Schulgesetz auch durch den Senat angenommen worden, nach welchem an keiner öffentlichen Schule, d. h. die durch Staats¬ oder städtische Mittel unterstützt wird, ein Priester irgend einer Coufession unterrichten darf. Es berührt dies die Juden gewiß nur in einem höchst seltenen Falle. Denn daß ein amtirender Rabbiner auch an einer öffentlichen Schule unterrichtet, trifft wohl nur selten zu. Ebenso ist das Gesetz über die Freiheit der Beerdigung vom Senate genehmigt worden, so daß das Vorrecht derselben, welches den geistlichen Behörden zustand und z. B. die stärkste Quelle der Einnahmen für das israelitische Consistorium war, dessen Eigenthum die zu den Beerdigungen nöthigen Utensilien waren, diesen genommen worden. Für die Katholischen sg. Kirchenfabriken ist dies

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