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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-20 · Heft 17 (20.4.1886) · p. Seite 262

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 17 (20.4.1886)
Date
1886-04-20
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
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262 Bebel und v. Bollmar andererseits statt. Stöcker wollte nach langem Stillschweigen das Terrain wieder recognosciren, ob es vielleicht nach jenen processualischen Vorgängen für ihn wieder günstiger geworden sei. Da er nun für allgemeine Verhältnisse gar kein Berständniß und keine Gedanken hat, griff er zu seinem gewöhnlichen Hilfsmittel, sich einen Einzelniann herauszuholen, ihn zu schmähen und von diesem zu judenhetzerischen Phrasen zu gelangen. Er fand genügende Erwiderung in Ausdrücken, welche die tiefste Verachtung deutlich genug zu erkennen gaben. Für ihn nahmen die Conservativen nur durch „Bravos" Partei; sonst trat Niemand für ihn ein, es sei denn, daß der Präsident für Stöcker keinen, für dessen Gegner recht viele Ordnungsrufe hatte. Hierauf beschränkte sich der ganze Zwischenfall. Daß Stöcker mit Ehren daraus hervorgegangen, wird Niemand behaupten. München, 2. April. Der Nördlinger Synagogenbau beschäftigte heute den Verwaltungsgerichtshof. Die israelitische Kultusverwaltung hat bezüglich der Deckung der auf 120000 M. sich belaufenden Kosten für den Neubau einer Synagoge durch Beschluß festgesetzt, daß 40000 Mk. von den Gemeindegliedern getragen werden sollen, nachdem bereits 80000 durch ein Anlehen beschafft sind. Diese 40000 Mk. sollen nun dadurch aufgebracht werden, daß verheirathete Familienhäupter je 400 M. für zwei Plätze, unvcrheirathete je 200 Mk. für einen Platz in der neuen Synagoge bezahlen sollen, die erst im August d. I. fertig wird. Die Zahl der Gemeindeglieder ist 85. Der Beschluß wurde vom Stadtmagistrat Nördlingen bestätigt, wogegen 6 betroffene Gemeindeglieder Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet haben. In der heutigen Verhandlung wurde die Beschwerde vom Rechtsanwalt vr. Wassermann vertreten, welcher den betr. Beschluß als einen Angriff auf die Gewissensfreiheit bezeichnete, ganz abgesehen von der völlig ungerechtfertigten, unbilligen Belastung aller selbständigen Gemeindemitglieder ohne Rücksicht auf deren Steuerkraft und Leistungsfähigkeit. Für die Kultusgemcinde plädirte Rechtsanwalt vr. Hellmann, welcher den Beschluß zweckmäßig finden und bei der anerkannten Zahlungsfähigkeit der Nördlinger Israeliten keine ungehörige Belastung darin erblickt. Staatsanwalt vr. Schaff beantragte in seinem Gutachten, daß der Beschwerde stattzugeben sei, indem die einzelnen Mitglieder nicht verpflichtet seien, die Synagogenplätze käuflich zu erwerben, und der Beschluß der Kultusverwaltung weder eine gleichmäßige Belastung der einzelnen Mitglieder involvire, noch überhaupt gesetzentsprechend sei. Die Publikation wurde auf den 9. April anberaumt. — Die auf heute angesetzte Publikation betreffend Erhebung von Eintrittsgeldern zur israelitischen Kultusgemeinde Regensburg wurde gleichfalls auf den 9. April vertagt. — Thorn, 2. April. Ein hiesiger Getverbtreibender, dem wegen seiner jüdischen Confession der Uebertritt über die Grenze nicht gestattet ist, weil er das für seinen Paß erforderliche Visum nicht erlangen kann, wodurch er großen Schaden erleidet, hatte sich an den Reichskanzler mit der Bitte gewendet, derselbe wolle seinen Einfluß dahin verwenden, daß das Visiren der Pässe auch Deutschen jüdischer Confession j nach wie vor erfolge. Der Reichskanzler hat den Bittsteller j abschlägig beschicken und ihm anheimgestellt, sich unter Einj sendung eines Kostenvorschusses von 20 Mk. für Uebersetzung; mit seinem Gesuch an das General-Konsulat in Pertersburg! zu wenden. j Bielefeld, 6. April. Man berichtet von hier:! „Der auf morgen bei der Strafkammer des hiesigen j Landgerichts angesetzte Termin in dem Beleidigungsprocesse! Stöcker's gegen die „Mindener Zeitung" ist aufgehoben worden. Wie wir hören, steht ein Vergleich bevor." Wie es scheint, will Stöcker seinen Klageantrag zurückziehen, was ihm wohl das Zweckmäßigste scheint. Aus Schlesien, 11. April. (Eingesandt.) Mit Bezugnahme auf unsere Notiz von der definitiven ministeriellen Bestätigung des Herrn vr- Münz als Rabbiner zu Gleiwitz theilen wir hier nachträglich mit, daß Herr Rabbiner vr. Münz von einer Ausweisung niemals bedroht worden ist. Oesterreich -Ungarn. Wien, 31. März. (Privatmitth.) Herr Prediger vr. Jellinek behandelte einmal in einer Predigt das Thema, daß das Buch Esther die Bibel unserer Zeit sei. In der Bibel wird nämlich wiederholt berichtet, daß Gott Israel aus der Gewalt mächtiger Feinde errettet hat. Zumeist geschahen Zeichen und Wunder, die die Befreiung Israels herbeiführteu. Im Buche Esther wird von keinem Wunder berichtet (wie bekannt, kommt nicht einmal der Name Gottes in demselben vor); Alles entwickelt sich in natürlicher Weise und die Juden gehen aus einer der furchtbarsten Katastrophen, von welcher sie bedroht waren, unversehrt hervor. Unsere Zeit giebt neuerdings ein beredtes Zeugniß für diese Anschauung. Wir jfittb in Zustände hineingerathen, die kein Mensch für möglich gehalten hätte, Niedertracht, Schlechtigkeit und Bosheit, wie sie die ausschweifendste Phantasie nicht hätte ersinnen können, haben sich vereinigt, um uns zu Grunde zu richten, — und wie schmählich haben jene geendet, die diese Bewe-! gung ins Leben gerufen! Es geschah kein Wunder, aber die lHanians sind gestürzt. Zwar leben noch die Stöcker und »Rohiing rc., aber sie sind doch für Alle hinreichend gekennzeichnet, welche nicht von Parteiwuth ergriffen und verblendet find. Allerdings ist mit dein moralischen Tode der Hamans unserer Zeit noch nicht das Unglück geschwunden, von dem

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