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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-04-06 · Heft 15 (6.4.1886) · p. Seite 227

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 15 (6.4.1886)
Date
1886-04-06
Page
Seite 227 (sequence 3)
Language
German
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227 also: „tu sollst erlernten" — wie nun aber, wenn bei diesem „Erkennen" der Zweifel und aus diesem die Verneinung käme? Nicht doch. Wenn das h. Wort sagt „erkennen", so meint es, daß wir fest und unerschütterlich aus dem Boden der Gottgläubigleit stehen und von diesem aus die Lehren zu begreifen, zu erkennen, mit unserer Bernnnst und mit unserem Herzen in Uebereinftimmung finden und so den Gottglauben zur Gotteserkenntniß erhöhen sollen. So steht auch selbst in den Büchern der h. Schrift, wo die Skepsis sich ausspricht, wie in Koheleth, ini Buche Hiob, der Fragende und Zweifelnde doch stets fest auf dem Boden des Gottglaubens, der Erkenntniß Gottes als des Schöpfers der Welt, des Ordners der Natur, der Vorsehung und des Gottesgerichtes. Das h. Wort unterscheidet so, und dies hat Mendelssohn außer Acht gelassen, zwischen Glauben und blindem Glauben; des ersteren kann auch das Judenthum nicht entbehren, vom letzteren will es nichts wissen; enge Grenzen des Glaubens, Formulirung der Glaubenssätze und dadurch Fesselung des Glaubens weist es zurück, in seinem Wesen und in seiner Geschichte — wenn auch in der letzteren Fälle des fanatischen Glaubens nicht ausgeblieben sind. Wenn in unserer Zeit Zweifel und Unglauben viel verbreiteter sind, als in der Mendelssohn's und gerade sich vielfach aus die wissenschaftliche Erkenntniß stützen: so ist der reine, von der Vernunft begriffene und vom Herzen empfundene, in der ganzen Natur des Menschen begründete und vom Judenthume gelehrte und vertheidigte Glauben unsre Waffe. — Und selbst unser Mendelssohn versetzt uns schließlich auf einen Boden, wo das Glauben als eine direkte Forderung auftritt und er sogar jede Prüfung des Gegenstandes zurückweist. Seine Unterscheidung zwischen der Erkenntniß der Bernunftwahrheiteu und dem Glauben an eine Geschichtswahrheit hilft ihm dabei nichts, denn er muß doch auch für das Judenthum ein Glauben und zwar ein sehr starkes in Anspruch nehmen. Das ganze Gesetz nämlich ist nach Mendelssohn, ini Gegensatz zu den Lehrmeinungen, ivelche durch die Vernunft hervorgebracht und begriffen werden, von Gott geoffenbart, und zwar sowohl das schriftlich in der Thorah uiedergelegte, als auch die, durch die Kürze des Gesetzeswortes nothwendige, mündlich überlieferte und erst später unter dem Drucke der Umstände im Talmud niedergeschriebene Erklärung und Auslegung des Gesetzes. Die Nachrichten hierüber so wie die historischen Ereignisse des Volkes, an das diese Offenbarung des Gesetzes gerichtet worden, sind nach Mendelssohn „Geschichtswahrheiten," und Mendelssohn fügt hinzu: „Als Geschichtswahrheiten können sie ihrer Natur nach nicht anders als auf Glauben angenommen werden. Autorität allein giebt ihnen die erforderliche Evidenz; auch wurdeit diese Nachrichten der Nation durch Wunder bestätigt und durch eine Autorität unterstützt, die hinreichend war, den Glauben über alle Zweifel und Bedenklichkeit hinwegzusetzen." Ohne in diese Sätze hier weiter einzugehen, ersieht man doch klar, daß Mendelssohn für den Theil des Judenthums, den er für das eigentliche Element desselben ansah, den Glauben, als dessen wesentliche Unterlage anerkennen mußte. Ferner geht es noch einmal deutlich daraus hervor, daß er das traditionelle Gesetz der h. Schrift völlig gleichstellte und es ebenfalls als „durch Gottes Eingebung" manifestirt erachtete. Ging er doch darin so weit, daß er spätere Einrichtungen und sogar subjektive Aussprüche einzelner Talmudlehrer als gleichwerthig betrachtete, und z. B. die in der Schrift verhängte Todesstrafe durch Maßnahmen, welche erst in der Zeit hervortreten, in der den Juden das Criminalrecht völlig entzogen war, und durch die von Akiba und Tarphon ausgesprochene Ansicht über den Wegfall der Todesstrafe gewissermaßen beseitigt ansah, obschon den beiden letzteren der damalige Patriarch sofort widersprach. Daß es von dem Erscheinen des traditionellen Gesetzes an Grundsatz war: „Mache einen Zaun um das Gesetz", wodurch dasselbe mit einer Menge von Präventivvorschriften umgeben ward, welche das Gesetz für die Bekenner des Judenthums aufs äußerste schärfte und ausdehnte, und daß man andrerseits durch symbolische Fietionen (Erubin) die Uebung des Gesetzes zu erleichtern suchte; daß zu Zeiten das ursprüngliche Gesetz durch anderweitige Einrichtungen umgangen und überhaupt die Tendenz verfolgt wurde, das Gesetz neuen Verhältnissen und Zeitumständen anzupassen — alle diese Umstände, welche eine große Entwickelung und vielfache Abweichung von der ursprünglichen Gesetzgebung erweisen, läßt Mendelssohn ganz unbeachtet. Und nun kommt M. zu seinem Endergebniß. Er sagt: „In der That sehe ich nicht, wie Diejenigen, die in dem Hause Jacob's geboren sind, sich auf irgend eine gewissenhafte Weise vom Gesetze entledigeir können — so lange es dem allerhöchsten Gesetzgeber nicht gefalle» wird, uns seinen Willen darüber zu erkennen zu geben; so laut, so öffentlich, so über alle Zweifel und Bedenklichkeit hinweg zu erkennen zu geben, als Er das Gesetz selbst gegeben hat. So lange Dieses nicht geschieht, so lange wir keine authentische Befreiung vom Gesetze aufzuweisen haben, kann uns unsere Vernünftelei nicht von dem strengen Gehorsam befreien, den wir dem Gesetze schuldig sind. Persönliche Gebote, die dem Sohne Israels auferlegt worden sind, müssen strenge nach den Worten des Gesetzes beobachtet werden, bis es beut Allerhöchsten gefallen wird, unser Gewissen zu beruhigen und die Abstellung derselben laut und öffentlich bekannt zu machen." Dies ist die Quintessenz der Anschauung und des Systems Mendelssohns. Auf die Folgerungen aus derselben werden wir noch zurückkommen. Hier sei nur Folgendes bemerkt. M. verlangt also für jede Aenderung des Gesetzes eine öffentliche und laute Kundgebung Gottes, wie die auf dem Sinai. Wir müssen 15*

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