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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-03-30 · Heft 14 (30.3.1886) · p. Seite 218

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 14 (30.3.1886)
Date
1886-03-30
Page
Seite 218 (sequence 10)
Language
German
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218 Der Redacteur Bommert in Siegen hatte öffentlich den Hofprediger Stöcker der Unwahrhaftigkeit beschuldigt. Darauf hat dieser Hofprediger ihn verklagt. Jüngst hat nun das Gericht über diese Sache verhandelt und der Urtheilsfpruch lautet auf Freisprechung des Angeklagten. Es ist damit auf's Neue constatirt, daß es Jedem frei steht, diesen Hofprediger öffentlich auf Unwahrheit anzureden. Trotzdem hat Nichts davon verlautet, daß dieser Hofprediger um Entbindung von seinem hohen Predigeramt eingekommen sei. Und trotz alledem wagt es immer noch kein Berliner Prediger, diesen kirchenschändenden Unfug des Hofpredigers öffentlich zu rügen. Wenn die öffentlich und mehrfach constatirte Unwahrhaftigkeit es wagen darf, die Hauptkanzel in der protestantischen Metropole zu besteigen, was will man dann für geistlichen Segen erwarten von den Vorträgen und Andachten in den christlichen Theeabenden? Rostock, 19. Februar 1886. Baumgarten. Der Hofprediger Stöcker muß entweder die öffentlichen Aergernisse, mit denen er die Kirche Christi beleidigt hat, und welche ich in dem „Prot. Sonntagsblatt" Nr. 2, S. 27 bis 32; Nr. 6, S. 89 -95; Nr. 8, S. 128; Nr. 9, S. 143; Nr. 10, S. 160 öffentlich gerügt habe, mit aufrichtiger Reue und öffentlichem Widerrufe sühnen, oder er muß mich verklagen und mit mir in's Gericht gehen. Tertium non datur. Rostock, 1. März 1886. M. Baumgarten. Der Hofprediger Stöcker hat zweimal, 1881 und 1885, mich öffentlich schwer beleidigt. Mein Freund, der Prediger Ziegler in Liegnitz, hat in der „Prot. K.-Ztg." Nr. 32, September 1885, an genannten Hofprediger wegen dieser Beleidigung eine christliche Ansprache gerichtet und dieselbe ihm persönlich übersandt. Als darauf keine Antwort erfolgte, habe ich in der Beilage zur „Vossischen Ztg." vom^ 12. November 1885 im Interesse der öffentlichen Moral von Stöcker einen ungesäumten Widerruf seiner Worte: „Als Baumgarten in Rostock war, mußte er seine Professur niederlegen", verlangt. Darauf hat Stöcker in einer christlich-socialen Versammlung am 13. November 1885 erklärt: er begriffe mein Verlangen garnicht; tvas er gesagt, sei die Behauptung einer unleugbaren Thatsache. Dieser schnöden Heuchelei gegenüber habe ich ihn in der „Vossischen Ztg.", Beilage vom 21. November 1885, auf den Ernst des Gebotes Christi, Matth. 18, verwiesen. Darauf ist -Stöcker verstummt. Aber keine Spur von Jnsichgehen, von Selbstbesinnung! Ich habe mich sodann in Anleitung von Matths 18. an diejenigen gewandt, welche unter dem heiligen Kreuz im Juli 1885 für Stöcker's Christenthum mit ihrem Namen sich verbürgt haben („Protestantisches Sonntagsblatt" Nr. 6). Den Führern dieser 7000 Eideshelfcr habe ich meine christliche Ansprache zugehen lassen, damit sie thäten, wie Christus j geboten. Auch diese scheinen stumm zu bleiben. Wohlan, dann trete ich zurück auf den Standpunkt der nalürlichen Moral und erkläre nunmehr die oben bezeichneten Worte Stöcker's für die freche Fälschung einer allgemein bekannten, mich betreffenden kirchengeschichtlichen Thatsache und den Urheber derselben, so lange er, anstatt den schuldigen Widerrnf zu leisten, mit seiner wüsten Demagogie fortfährt, für den frechen Fälscher einer allgemein bekannten, mich betreffenden kirchengeschichtlichen Thatsache. Rostock, den 1. März 1886. M. Baumgarten. Aus Schlesien, im März. Der mit Ausweisung bedrohte Rabbiner der Synagogengemeinde zu Gleiwitz, vr. Münz, hat die ministerielle Bestätigung erhalten. Es muß demnach die Ausweisungsordre zurückgenommen und die durch einen Zufall bei Naturalisirung seiner väterlichen Familie unterlassene Naturalisation des vr. Münz erfolgt sein. Im Uebrigen merkt man von einer größeren Milde bei den Ausweisungen Nichts. So sind in Ottmachau und Breslau zwei junge jüdische Kaufleute, die von dortigen Familien wie eigene Kinder erzogen waren, ausgewiesen und diese Ausweisung ist aufrecht erhalten, obwohl bei dem einen der Nachweis geführt wurde, daß er weder die polnische, noch die russische Sprache kennt, und dem andern, welchem früher der Aufenthalt behördlich gestattet war, so lange er sich gut führe, ausdrücklich die gute Führung seitens der Lokalpolizeibehördc bescheinigt war. Auch das Verfahren gegen Ausgewiesene, welche jenseits der Grenze Stellungen gefunden haben und nun in geschäftlichen Angelegenheiten herüberkommen, ist hart. Dieselben werden sofort wieder zurückgewiesen oder in Strafe genommen. — Wie streng es mit den Ausweisungen russischer Unterthanen aus Preußen genommen wird, erhellt aus einer! Art von Steckbrief, der in Westpreußen gegen einen Russen erlassen wird, welcher sich mit Frau und fünf Kindern von 15 bis 6 Jahren aus seinem bisherigen Aufenthaltsorte „heimlich entfernt" „und dadurch der Ausweisung nach Rußland entzogen hat." Die Polizei soll auf den Mann fahnden. Oesterreich -Ungarn. Pest, 18. März. In Zala-Egerszeg, wo vor 3 Jahren blutige Antiseiniteu-Exzcsse stattfanden, herrscht abermals große Gährung anläßlich der demnächst stattfindenden Ersatzwahl für den Reichstag. Gestern wurden jüdischen Einwohnern die Fenster eingeschlagen. Heute sind zwei Compagnien Jn- > fantcrie dorthin abgegangen. Lemberg, 18. März. Bei dem Rückzuge, den viele Theile der modernsten Gesellschaft nach dem eben verlassenen Mittelalter angetreten haben, kann es nicht verwundern, daß nicht wenige Kaufleute darauf dringen, daß Niemand zu-; kaufmännischen Gewerbe zugelassen werde, der nicht eine Be-

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