Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 14 (30.3.1886)
- Date
- 1886-03-30
- Page
- Seite 213 (sequence 5)
- Language
- German
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213 beleidigung freigcsprochen und nur wegen einfacher Ehrenbeleidigung zu dreißig Gulden Geldstrafe verurtheilt. Uebrigcns haben die Antisemiten einen gewaltigen Bundesgenossen bekommen. Die Frauen haben sich officiell für sie erklärt. Die Frauenortsgruppe des deutschen Schulvereins im neunten Bezirk von Wien hat ebenso wie die akademische Ortsgruppe den Beschluß gefaßt, Juden nicht aufzuuehmen. Der Central-Ausschuß hat auch wieder sein Veto eingelegt, aber in der Versammlung, welche darüber zu beschließen hotte, konnte der Präsident des Schulvereines lh°. Weitlof gar nicht zu Worte gelangen, — das ist jedenfalls ein Sieg, der Jenem am Capitol gar nichts nachgicbt, ivo ja auch das weibliche Geschlecht im kritischen Augenblick die Entnationalisirung Roms zu hindern verstanden hat. — Der Polizeicommissar mußte wegen tumultuarischer Vorgänge die Versammlung schließen und die Frauenortsgruppe des deutschen Schulvereins im neunten Bezirke hat aufgehört als solche zu existiren. Sie kann sich höchstens mit der akademischen Ortsgruppe unter dem Banner des Herrn v. Schönerer als deutschnationalcr Schulverein neu constituiren und wer weiß, was für Segen daraus erwachsen wird, wenn die geistesverwandten Retter des deutschnationalen Capitols von beiderlei Geschlecht sich näher kennen lernen. Gestehen muß man leider, daß die Sache nicht so humoristisch aufzufassen ist, indem gerade der neunte Bezirk von Wien zum großen Theile von Beamten und Offizieren bewohnt sein dürfte, deren Frauen und Töchter zur Ortsgruppe das größte Contingent stellen. Unter diesen Umständen ist es erfreulich, daß doch auch Anzeichen zur Besserung sich zeigen. Die Landsmannschaft Markomania hatte am 6. d. ihr Stiftungsfest gefeiert, wobei auch Abgeordnete erschienen, unter welchen Dr. Sturm, einer der Führer der deutschen Partei, in seiner Rede besonders hcrvorhob, daß die deutschen Studenten sich nicht beirren lassen mögen von confessioneller Zwietracht, sondern unentwegt nur die Pfiege der Nationalität im Auge behalten sollen. Das ist doch schon ein kleiner Fortschritt, wenn wir sehen, daß Schönerer nicht mehr allein das Terrain unter der akademischen Jugend beherrscht. Zu den erfreulichen Momenten der letzten Zeit gehört auch die rege Betheiligung christlicher, sogar kirchlicher Kreise an dem Leichenbegängnisse des verstorbenen Freiherrn Popper von Podraghy. Herr von Popper, schon seit drei Jahren Baron und seit längerer-Zeit Ritter, war ein seit macks man im besten Sinne des Wortes. Bekannt ist er in letzterer Zeit geworden durch die Heirath seiner Sohnes mit einer italienischen Marchesa, zu welcher der Papst ursprünglich seine Zustimmung gegeben hatte, sie jedoch später zurückzog, ohne daß bis heute der eigentliche Grund dieses Vorganges bekannt geworden wäre. Weniger allgemein dürfte die That-! sache bekannt sein, daß Baron Popper für seine Person Sabbath und jüdische Speisegesetze strenge einhielt. Die Veranlassung dazu war eine ganze eigenthümliche. Er war nämlich vor Jahren von einer schweren Krankheit heimgesucht worden und kein Arzt konnte ihm helfen. Da wandte er sich in seiner Noth an irgend einen chassidischen Rabbi, der ihm Genesung versprach, wenn er den Sabbath halten wollte. Baron Popper ging darauf ein und genas. Er hat unter schweren Entbehrungen oft dieses Gelübde gehalten, wenn er in seinen Forsten, fern von jüdischen Wohnungen, sich aufhielt. In letzter Zeit scheint eben die Absicht seines Sohnes, eine Christin heimzuführen, mit Annahme der Bedingung , alle seine Kinder im katholischen Glauben zu erziehen, vielleicht auch der Aufenthalt in San-Remo dazu beigetragen zu haben, daß der Segen des Rabbi unwirksam wurde uud Baron Popper im Alter von 66 Jahren aus dem Leben schied. Uebrigens war er sonst ein Wohlthäter der Armen und Salomon Spitzer, der Rabbiner des orthodoxen Synagogenvereins in Wien und Schwiegersohn des Rabbi Mose Sofcr aus Prcßburg, hatte auf den verstorbenen Herrn von Popper so viel Einfluß, daß er cs vermochte durch seine Bermittelung jungen Leuten bei ihm Stellung zu verschaffen, welche am Sabbath nicht arbeiten. Uebrigens hat auch Herr von Popper's Tod zu politischen Discussionen Anlaß gegeben. Durch seine Güter war er nämlich Patron von 64 Pfarreien, deren Vertreter, wie es heißt, sich vollzählig an seinem Leichenbegängnisse betheiligten. Das gicbt den Klerikalen Anlaß zu verlangen, daß das Kirchenpatronatsgesctz in irgend einer Weise abgcändcrt werden soll, so daß, wenn ein Jude Besitzer einer Herrschaft sei, mit der ein Patronatsrecht verbunden ist, dieses Patronatsrecht aufgehoben oder von der betreffenden Kirchengemeinde abgelöst werden müsse. Unserer Ueberzeugung nach ist diese Forderung eine sehr gerechte, da cs wirklich sinnlos ist, wenn ein Jude das Recht ausübcn sollte, einen katholischen Geistlichen zu wählen, überdies ist die ganze Einrichtung des Kirchenpatronates zu sehr Mittelalter, als daß wir Juden ihr Bestehen überhaupt wünschen sollten, zumal wenn uns die Gefahr droht, daß durch taktlose Handhabung derselbe» seitens einzelner Juden dem Jndenthum ein Schlag versetzt werden könnte. Wie wir übrigens die Patronisirung jüdischer Angelegenheiten durch Nichtjuden gar nicht scheuen, beweist der Fall, daß eine Anfrage über das Schicksal des Gesetzes zur Regelung der jüdischen Cultusangelegenheiten gerade von einem Nichtjuden, dem Abgeordneten Dr. Mattusch, gestellt wurde. Also Herr von Gomperz vergißt die rumänischen Juden, Herr Baron von Oppenheimer ist über die Börsensleuer nicht genügend unterrichtet, und Herr Mattusch muß den Minister! fragen, in welchem Stadium sich das Gesetz zur Regelung