Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 14 (30.3.1886)
- Date
- 1886-03-30
- Page
- Seite 212 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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212 mal wiederholen wollte, daß das Judenthum als Religion keinen bestimmten Erwerbszweig vorschreibt und daß es in praxi keinen bestimmten Erwerbszweig sein eigen nennt. Traurig ist es, daß die Herren Antisemiten denselben Mangel an sittlichem Ernste, welchen sie in ihren Versammlungen bethätigen, auch im. Abgeordnetenhause zur Schau tragen dürfen. Es sind hier die schlimmsten Verhöhnungen des Judenthums gefallen, ohne daß einer der jüdischen Abgeordneten ein Wort der Erwiderung darauf gewußt hätte. Allerdings scheinen die Herren geglaubt zu haben, daß die Rede des Superintendenten von Bielitz, Di-. Haase, als Aeußerung eines Christen und noch dazu eines Geistlichen, größere Aussicht auf Erfolg habe. Nun ist nicht zu leugnen, daß das jüdische Publikum sich gehoben fühlt, wenn es seine Sache von einem christlichen Redner vertheidigt sieht, jedoch muß inan umgekehrt auch bedenken, daß alles politische Leben auf einem gewissen Egoismus beruht, welcher verlangt, daß ein Jeder seine Sache selbst führe, da man eine gerechte Sache zu führen und als die seine zu erkennen nicht zu scheuen braucht. Darum können wir den Zwischenruf der Antisemiten während Haase's Rede „Warum vertheidigen sich die Juden nicht selbst" sehr wohl begreifen und müssen seine Berechtigung bedauern, zumal da Herr von Oppenheimer gleichfalls zu dem Gesetzantrage das Wort ergriff, sich zustimmend über die Börsensteuer äußerte, jedoch für nöthig hielt, zu bemerken, daß er von der Sache nichts verstehe, hingegen aber kein Wort der Erwiderung auf die Art der gefallenen Angriffe fand und noch weniger den Muth hatte, die stcuerpolitische Seite des Antrages von dem confessionellen Momente zu scheiden. Diese Zurückhaltung seitens der Juden, über ihre eigenen Angelegenheiten selber zu sprechen, zeigte sich auch in einem andern Falle. In wenig Monaten soll der Handelsvertrag Oesterreichs mit Rumänien zu Ende gehen. Noch immer verlautet nichts über seine Erneuerung, die österreichische und zumal die Brunner Textilindustrie ist aber bei einem Handelsverträge mit Rumänien in hohem Grade interessirt. Es war daher natürlich, daß der Abgeordnete Herr v. Gomperz als Präsident der Brünner Handelskammer und ihr Vertreter im Reichsrathe eine diesbezügliche Interpellation an die Regierung richtete. Leider hat Herr v. Gomperz dabei offenbar übersehen, daß seinerzeit bei dem Abschlüsse des ersten Handelsvertrages mit Rumänien, trotzdem Oesterreich als Großmacht mit Rumänien unterhandelte, welches damals noch Souzerainstaat war, es sich die Bedingung gefallen ließ, daß seine jüdischen Unterthanen auf rumänischem Boden nach den rumänischen Gesetzen für Juden behandelt werden sollen. Herr von Gomperz ist Präses der Brünner israelitischen Gemeinde, Präses des Curatoriums, des mährischen Landes-Massa-Fonds, endlich Vertreter der jüdischen Confessivn im mährischen Landesschulrathe und bei der Fülle von Aemtern, welche er bekleidet, will ich durchaus nicht dafür einstehen, daß er nicht noch im Besitze anderer Ehrenstellen sein mag, welche er gleichfalls seinem Judenthum verdankt. Nun meine ich, wenn Herr von Gomperz, der Fabrikant und Präses der Brünner Handelskammer, berufen war, die Interessen der Textilindustrie zu vertreten, so war Herr von Gomperz , der Präses einer der größten jüdischen Gemeinden Oesterreichs nicht minder berufen, das Interesse des Judenthums zu wahren. Bei dem Abschlüsse des Vertrages 1876 hat, soviel ich mich erinnere, der damalige, inzwischen verstorbene Abgeordnete Dr. Kuranda das Recht der Juden vertheidigt. Die liberale Regierung des Fürsten Auersperg gab damals dem Antragsteller im Principe Recht, glaubte aber aus politischen Rücksichten sich in Rumänien um jeden Preis populär machen zu müssen. Die heutige Regierung sieht die Sache jedenfalls weniger günstig an, um so mehr wäre es Pflicht des einzelnen jüdischen Abgeordneten, die Regierung mindestens auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Diese Unterlassungssünde tritt um so schärfer hervor, wenn wir etwa in den deutschen Parlamenten die Katholiken in ihrem Auftreten betrachten, wenn wir bedenken, um wie viel schärfer Laienstand und Geistlichkeit im Katholicismus getrennt sind und doch gerade die Führer der katholischen Partei dem Laienstande angehören. Ferner hat bei Gelegenheit der im katholischen Sinne redigirten Schulgesetznovelle ebenfalls ein nichtgeistlicher Abgeordneter die Sache des Protestantismus geführt und nicht oft genug kann es hervorgehoben werden, daß von sämmtlichen jüdischen Abgeordneten jener Zeit kein Einziger für das Interesse des Judenthums das Wort genommen hat. Es ist ein neues trauriges Zeichen für die Thatsache, daß manchem Herrn das Judenthum gut genug ist zum Erklimmen der ersten Stufen des öffentlichen Lebens, aber ein zu bedenklicher Vorzug, um in uichtjüdischen Gesellschaften ein Wort zu seinen Gunsten zu verlieren. Der Antisemitismus scheint übrigens bei uns erst recht Mode werden zu wollen. Da ist der Mechaniker Schneider, welcher in dem von nahezu 50,000 Juden bewohnten zweiten Bezirke Wiens als antisemitischer Reichsrathskandidat austrat, kürzlich zu einer Geldstrafe von dreißig Gulden verurtheilt worden, weil er, als eine Antisemitenversammlung polizeilich verboten wurde, ein Cirkular folgenden Inhalts an die Theilnehmer versandte: „Die polizeiliche Baucommission hat gefunden, daß der Saal des Panoramas aus sanitären Rücksichten nicht benützt werden dürfe. Dieselbe Baucommission, welche aus drei Christen und drei Juden besteht, hat aber keinen Anstand gefunden, diesen Saal als Betlocal für die hohen jüdischen Feiertage zur Benützung von 3000 Personen herzugeben." Schneider wurde von der Anklage auf Amts-