Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 13 (23.3.1886)
- Date
- 1886-03-23
- Page
- Seite 204 (sequence 12)
- Language
- German
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204 Wien", aus welcher wir die Hauptstellen hier inittheilen. Was die jüdischen Aerzte betrifft, so hat es deren zu allen Zeiten vor der Gründung der Universität (Liebmann 1314), wie nach deren Gründung in Wien, gegeben, wie wir dies sofort durch Namen und Daten erhärten werden. Allerdings ist es richtig, daß Juden an der Wiener Universität nicht graduirt werden konnten, weil sie nicht den Eid de immaculata conceptione oblegen konnten; aber Kaiser Max verordnete 9. Oktober 1517, daß auswärtige Doctoren, welche die Facultät zum actus repstitionis zugelaffen hatte, in Wien practiciren durften und so war auch den Juden die Möglichkeit gegeben, in Wien practiciren zu können. Thatsächlich finden wir bereits zu Anfang des XV. Jahrhunderts einen jüdischen Arzt Gunzhauser, Sohn des Leser in Wien, der allerdings 1403 die Praxis aufgeben mußte, doch ist der Grund, weshalb dieses geschah, nicht angegeben. Die Juden pflegten überhaupt unter den „profanen" Wissenschaften zumeist die Medicin. Wie man weiß, hatten auch Päpste jüdische Leibärzte. So Leo X Bonet de Lates Verfasser der Schrift: „Os annali astronomici utilitate*. Der Leibarzt Pauls III. war Jacob Mantino. Es gab auch Monarchen, welche jüdische Leibärzte hatten. Der Arzt Friedrichs IO. ivar Jechiel Loans, Lehrer Reuchlings im Hebräischen.. Der Leibarzt der Töchter Kaiser Ferdinands I., die in Innsbruck lebten, war der Jude Lazarus. Aus neuester Zeit mag angeführt werden, daß der Erzherzog Max, nachmals Kaiser von Mexico, einen jüdischen Leibarzt, vr. Samuel Ritter v. Basch, hatte. Doch kehren wir zu unserem Gegenstände zurück. Es gab in Wien jüdische Aerzte, welche so zu sagen die medicinische Wissenschaft auf Kind und Kindeskind vererbten. So die Familie Maor Katon, die aus Frankreich einwanderte Da finden wir Moses Maor Katon, Rabbiner und Arzt, gestorben 1611, Aron und Moses Maor Katon, gestorben 1643. Juda Löb, Sohn des Moses, welcher identisch mit Leo Lucerna bebraeus aulicus trium faeultatum Doctor war, der von Schlager und Hormayr citirt wird. Dieser war Hofarzt,') Doctor dreier Fakultäten. Zu Anfang des XVII. Jahrhunderts lebte hier Elia Halfanus Medicinae Doctor (dieser hatte in Krakau prvmovirt), welcher im Wimmerviertel wohnte. Aus dem Nachlasse desselben gingen mehrere Bücher und Manuskripte in den Besitz der Hofbibliothek über. Wir denken, die angeführten Namen und Daten reichen hi», zu beweisen, daß den jüdischen Aerzten die Niederlaffung in Wien in den früheren Jahrhunderten gestattet war. Es mag überdies noch daran erinnert werde», daß in den Privi- ') Wir glauben übrigens, daß aulicus nicht das Prädicat von Docto. ist, sondern den „Hofbesreiten" Juden bezeichnet. Wlegie», welche die Juden in 'Wien erhielten, ausdrücklich der Paffus vorkommt, es sei ihnen gestattet, mit ihren Aerzten daselbst zu wohnen. Ich komme nun zu einem Punkte, der mir nicht klar ist und den ich mir trotz aller Bemühungen nicht erklären kann. Unter der Kaiserin Maria Theresia wurde 1750 und dann am 10. April 1773 neuerdings verordnet, daß nur jene Aerzte, welche an der Wiener Universität graduirt wurden, in Wien und auch in den gesammten Kronländern practiciren dürfen. Da jedoch Juden, wie bereits erwähnt, nicht den Eid auf die unbefleckte Empfängnis ablegen konnten, so konnten sie selbstverständlich in Wien nicht den Doctorgrad erhalten. Dasselbe war auch in Betreff der Protestanten, welchen die große Kaiserin mehr als den Juden abgeneigt war (vgl. Arneth, „Maria Theresia" und unsere diesfälligen Publicationen), der Fall. Protestanten konnten, und zwar erst seit 1778, bloß Licentiaten werden und wurde ihnen der Gradus nicht von der Universität, sondern von der betreffenden Fakultät ertheilt. In dem Diplom befand sich auch die Clausel, daß der graduirte Protestant niemals in die Fakultät eintreten, noch in jenen Ländern, wo den Akatholiken ein officium regium vel publicum verboten war, sich um ein solches bewerben dürfe. Die Praxis als Advocaten oder Aerzte konnten Protestanten nur bei ihren Glaubensgenossen ausüben. In einem besonderen Falle (vgl. unser: „Das Unterrichtswesen in Oesterreich unter Kaiser Josef ll.", S. 40) erlaubte die Kaiserin 1771 einen Protestanten zum Examen zuzulassen. Im Jahre 1778 sollte diese Angelegenheit einer principielleu Lösung zugeführt werden, und die Hofkanzlei richtete diesbezüglich an den Direktor der juridischen Facultät Hofrath v. Heincke ein Schreiben am 22. August 1778, in welchem es heißt: „endlichen, daß Protestanten aä doetoratum auf den k. k. Universitäten unter denen behörigen Vorsichten umso minder einem Bedenken unterliegen können, als auch die Juden daselbst als medici graduirt werden." Aus der Antwort heben wir folgenden Passus hervor: „Wir wollen ... nicht widersprechen, daß an denen k. k. Universitäten auch Juden als Medizi graduirt werden. Es waltet aber ob hierinnen ein zweifacher und wichtiger Unterschied. In Ansehen deren subjecfcorum ist ein Fud der römisch-katholischen Religion bei weitem nicht so gefährlich, wie es ein Protestant ist. In Ansehen des Objecti aber hat die medicinische Wissenschaft gar keinen Einfluß in die Gemüther und in die Religion, welchen die übrigen Wiffenschaften haben." Wie aus diesen Mittheilungen hervorgeht, waren sowohl die Hofkanzlei wie die Universität der Ansicht, daß Juden als medicina im den k. k. Universitäten, also auch in Wien,