Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 13 (23.3.1886)
- Date
- 1886-03-23
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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SOI wenn sie dies thut, Gehorsam findet. Bürgermeister und ihnen zur Seite fanatische Pfaffen, versammeln ihre Bevölkerung und führen sie gegen die Juden zu Raub, Plünderung, Mißhandlung und Berjagung, ohne daß jene bestraft und diese entschädigt werden. Und dieses Land will zu den civilisirten und dieser Staat zu den organisirten gehören! Ein drastisches Beispiel gab die Ortschaft Brusturoasa im vorigen Sommer und die daselbst geschehenen Frevel sind noch Heute ungebüßt. In welcher Weise die rumänische Regierung verfährt, nachdem sie dem Berliner Vertrage entgegen die Juden für fremde erklärt hat, die jedoch der Naturalisation fähig wären, geht aus der Zahl der seitdem, d. h. in 8 Jahren naturalisirtcn Juden hervor. Um diese zu constatiren, führt die. wie wir gemeldet, jetzt erscheinende Rivista sämmtliche naturalisirte Juden namentlich auf. Es sind deren — 67 unter 250000 Seelen! Bekanntlich sollten die 883 jüdischen Soldaten, welche im letzten Kriege gedient, en Hoc naturalisirt werden. Aber eine bedeutende Zahl derselben konnte dies nicht erlangen, weil die Ortsbehörden ihnen ihre Papiere verweigerten, durch welche ihre Identität bezeugt werten mußte. Die Regierung hat sich nicht beeilt, jene Behörden dazu anzuhalten, und so fiel das Recht auch dieser Juden ins Wasser. Nun, wir hegen nicht den geringsten Zweifel, daß sich dieses Regiment am rumänischen Staate rächen wird. Denn wenn in einem Staate die Willkür der unteren Behörden und die Ungerechtigkeit der Centralregierung auf einem Gebiete Platz greift, so bleibt es nicht aus, daß diese staatlichen Tugenden sich bald auch auf anderen Gebieten geltend machen. Rußland. Turrk, 25. Februar. (Privatmitth.) Die provisorischen „temporären Vorschriften", wie die neuesten „Pharaonischen Beschränkungen" unserer ohnehin kümmerlichen Rechte und besonders die jüngsten harten Verordnungen des Finanzministeriums heißen und zwar 1) zu den Märkten im Innern des Reiches, wo Juden das Niederlassungs- und Gewerberecht nicht gestattet ist, blos solche Juden zuzulassen, welche besonders dieser Privilegien im ganzen russischen Reiche sich erfreuen, und 2) den in Rußland wohnenden ausländischen Kaufleuten jüdischer Confession, welche nach der ministeriellen Dezemberbestimmung von 1884 von den drei Ministerien des Inneren, des Auswärtigen und der Finanzen, bereits die Erlaubniß haben, in Rußland ein Geschäft zu betreiben und bei der Domicilberechtigung, Gildescheine haben, als Kaufleute I. Klaffe zu gelten und wenn sie mit guten Zeugnissen und Aufenthaltskarten des betreffenden Consulamtes versehen sind, künftighin nur Exportgeschäfte zn betreiben das Recht haben, so daß der inländische Handel, sei es mit russischen, sei es mit ausländischen Produkten gänzlich ihnen verwehrt ist» haben sich schon in höchst empfindlicher Weise fühlbar gemacht und ihren entschieden verderblichen Einfluß auf den inneren Handel gezeigt. Diese Erkenntniß hat die davon Betroffenen veranlaßt, in maßgebenden Regierungskreisen darüber Vorstellungen zu machen. So hat die oben erwähnte Verordnung in Bezug auf die Zulassung der Juden zu Jahrmärkten so weit geschadet, daß die Moskau'sche Kaufmannschaft sich veranlaßt gesehen hat, beim Ministerium des Innern und der Finanzen nachzusuchen, in Anbetracht der sehr wichtigen Rolle, welche die Juden auf den Jahrmärkten spielen, jene tief einschneidende Maßregel aufzuheben, da sonst die Geschäfte darniederliegen. Auch haben besonders hervorragende christliche Kaufleute eine Eingabe an den Minister des Innern gemacht, weil die Juden an dem Neujahrsmarkt zu Charkow nicht theilnehmen konnten, wodurch derselbe sehr flau wurde, die jüd. Kaufleute nach alter Ordnung zum Markte in Charkow wieder zuzulassen. — Wieder in Folge der zweiten Verfügung hat die Odessaer Kaufmannschaftsdirektion sich mit einem Gesuche an den dirigirenden Senat gewendet, man möge für Odessa jene Maßregel zurücknehmen, da in Odessa als internationalem Handelsplatz diese Maßregel, deren Einfluß man schon jetzt stark fühlt, den Handel ruinirt. Jedenfalls wird diese Maßnahme von der örtlichen Handelsdeputation in Folge der Vorstellungen der Steuerinspektoren in Odessa ohne Scheu energisch durchgeführt. — Unter Anderem soll, wie aus glaubwürdiger Quelle mitgetheilt wird, von einem am Hofe hochangesehenen russ. Magnaten, einem der größten Grundbesitzer Rußlands, Seiner Kaiserlichen Majestät ein Memoire über die sog. „Judenfrage" unterbreitet worden sein, in welchem darauf hingewiesen wird, welche traurige Folgen die officielle Sonderstellung der Juden und der Außschluß von dem allgemeinen Recht, sowie der antisemitische Feldzug der letzten Jahre in Bezug auf den öconomischen Zustand Rußlands gehabt hat.—Dagegen wird ein in franz. Sprache geschriebenes gehässiges Buch über die „Judenfrage "in Rußland verbreitet, welches alle Lügen undBerläumdungen gegen Juden und Judenthum nacherzählt. Daß die judäophobische Presse dieses effektvolle Werk ihren würdigenNachtretern in der Commission empfiehlt, ist sehr begreiflich.— Wie aus zuverlässiger Quelle das diplomatische „Journal de St. Peters» bourg", das Organ des Ministeriums des Aeußern (Redakteur ein ausländischer Jude, Herr Horn) berichtet, hat Donnerstag den 4. d. M. eine Vorsitzung der sog. „Pahlenschen Judenkommission" in aller Stille stattgefunden, in welcher die wichtige Frage über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung des „Ansiedlungsrayons der Juden" zur Verhandlung gekommen ist. Bei dieser Gelegenheit hat Rohlings Gesinnungsgenosse Fürst Galizin ein häßliches Elaborat diese Frage betreffend eingeschmuggelt, doch ist er zu unserer großen Freude mit seinem Referate nach lebhafter Debatte mit Majorität durchis