Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 13 (23.3.1886)
- Date
- 1886-03-23
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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200 gegen die Bibelübersetzung des „Mosche Dessau" förmlich den Cherem geschleudert hat. Oesterreich -Ungarn. Wien, 8. März. Hartnäckigkeit in der Intoleranz! Die akademische (!) Ortsgruppe des deutschen Schulvereins, die von Letzterem aufgelöst wurde, weil sie die Bestimmung ihres Statuts, keinen Juden aufzunehmen, nicht ändern wollte, hatte das Schiedsgericht des deutschen Schulvereins angerufen, ist jedoch von diesem abgewiesen worden! Wien, 9. März. Sobald ein Verein nicht von vornherein unlautere Elemente ausschließt, so hat er lange Zeit an einem inneren Reinigungsproceß zu leiden. Dies erfährt jetzt der deutsche Schulverein mit den culturfeindlichen antisemitischen Gruppen, die er bislang in seinem Schoße geduldet hat. Soeben hat die Ortsgruppe „Mödling", unter dem Vorsitz des Reichsraths-Abgeordneten Fiegl ein Mißtrauensvotum für den Hauptvorsteher des Vereins, Dr. Weitlos, beschlossen und in einer Zuschrift an die Vereinsleitung damit motivirt, daß „derselbe die Vernichtung der Wiener akademischen Ortsgruppe, welche als die erste ihre wahre Sendung erkannt hat, bewerkstelligt habe, somit kein Deutscher, sondern in nationaler Beziehung ein Zwitter und auf socialem Gebiet der getreue Eckart des Asiatismus sei." Der Verein muß consequenter Weise auch diese Ortsgruppe auflvsen. Wien, 11. März. Von der Leitung des deutschen Schulvereins wird der in Angelegenheit der Auflösung der akademischen Ortsgruppe in Wien gefaßte Beschluß des Schiedsgerichts mitgetheilt. Derselbe lautet: In Erwägung, daß die Leitung des deutschen Schulvereins nach § 14. der Satzungen zur Auflösung der Ortsgruppen nach ihrem freien Ermessen berechtigt ist, und in Erwägung, daß der von der Vollversammlung der akademischen Ortsgruppe am 27. Juni 1885 gefaßte und am 8. Februar 1886 aufrecht erhaltene Beschluß, „jedem Juden die Ausnahme in die akademische Ortsgruppe zu verweigern", eine Verletzung der Satzungen des Deutschen Schulvereins, insbesondere der §§. 5. und 11., begründet, erkennt das Schiedsgericht: der Berufung der akademischen Ortsgruppe wider den Beschluß in Betreff ihrer Auflösung wird nicht stattgegeben. Aus Galizien, im März. Aus diesem Kronlande wird der „N. fr. Pr." von vertrauenswürdiger Seite mitgetheilt, daß dort die Bekehrungen minderjähriger Judenmädchen zum Katholizismus auf's lebhafteste betrieben werden. In der letzten Zeit sind fünf neue Fälle vorgekommen, über deren einen Folgendes mitgetheilt wird: Im Monate December des verflossenen Jahres verschwand plötzlich in der Ortschaft Krasnosielce (Zloczower Bezirk) die unmündige Tochter des Propinations-Pächters Simon Wolfzahn. Die Nachforschungen noch dem Aufenthaltsorte des entwichenen Mädchens führten lange Zeit zu keinem Resultate, bis man endlich durch einen christlichen Ortsinsassen erfuhr, daß Pesche Wolfzahn in einem benachbarten Dorfe beim Ortsrichter, der vor Jahren eine gleichfalls den Eltern entlaufene Jüdin nach vollzogener Taufe zur Frau genommen hätte, verborgen gehalten werde. Dorthin begab sich nun der Propinations-Pächter, nachdem er von dem Vorfälle bei der Behörde die Anzeige erstattet hatte, in Begleitung eines Gendarmen, um die Auslieferung seines Kindes zu erwirken. Sein Erscheinen in dem Dorfe beschleunigte indeß nur die Ausführung eines muthmaßlichen, schon längst vorbereiteten Planes, denn vor den Augen des Gendarmen ließ man die junge Jüdin einen Wagen besteigen und wegsahren, wobei dem verzweifelten Vater bedeutet wurde, er möge sich so rasch als nur möglich entfernen, weil ihn sonst die Ortsbebewohner in ihrem Unmuthe über seine Reklamation wegen Anerkennung der väterlichen Gewalt arg zurichten könnten. Eingedenk der bisherigen Erfahrungen, blieb dem Simon Wolfzahn vorläufig nichts Anderes übrig, als diesen Wink unverzüglich zu befolgen. Als es kurz hierauf hieß, seine Tochter befinde sich in einem Nonnenkloster, that er wieder Schritte, damit ihm gestattet werde, dieselbe wenigstens für einige Augenblicke zu sehen und zu sprechen. Die Nonnen wiesen jedoch sein Begehren ab und mit seinen Vorstellungen bei der Bezirkshanptmannschaft und bei den Gerichtsbehörden war er nicht viel glücklicher. Angesichts dieser Sachlage entschloß sich der Landesadvokat vr. Emil Byk, dem Präsidenten des Ober-Landesgerichtes in Lemberg direkt die Beschwerde vorzutragen, daß das kompetente Bezirksgericht die Eingabe Wolfzahn's wegen behördlicher Assistenz zur Erwirkung des Zutrittes in das Kloster unerledigt lasse. Freiherr v. Schenk informirte sich eingehend über den Fall und traf sodann entsprechende Verfügungen, wodurch sich das Bezirksgericht endlich veranlaßt sah, in die Sache einzugreifen. Dank diesen Bemühungen ist letzthin Pesche Wolfzahn aus dem Kloster entlassen und ihren Eltern wieder zurückgegeben worden. So glücklich endigen diese gewaltthätigen Bekehrungsversuche nur selten. Gewöhnlich wissen die Bekehrer ihre Opfer lange Zeit zu verbergen, und finden dazu oft die Unterstützung der unteren Behörden. Rmnänieil. Bukarest, im Februar. Die Berichte aus Rumänien lauten immer noch so ungünstig wie früher. Das Februar- Bulletin der Alliance isr. univ. enthält darüber Mittheiluugen, die zwar in den Juli 1885 zurückgehen, aber von Neuem beweisen, wie in diesem Lande die unteren und Ortsbehörden ganz willkürlich verfahren, und die größten Unthaten verüben, ohne daß die Centralregierung sich darum kümmert oder