Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 13 (23.3.1886)
- Date
- 1886-03-23
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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19(3 Der Sieg des Rechtes, ii. Was sich in Galizien abgespielt hat, ist nach allen Seiten hin zu grell charakteristisch, als daß wir es nicht noch ein-- nial an uns vorübergehen lassen sollten, und zwar unter unparteiischer Beleuchtung. Die „Voss. Ztg." bringt darüber folgende Correspondenz aus Wien vom 8. März: „Nach vierjähriger Dauer hat, wie schon kurz erwähnt, der Kassationshof endlich den gordischen Knoten des Proceß Ritter zerschnitten und damit einem Skandal ein Ende gemacht, in dem uns Galizien ein schimpfliches Gegenstück zum Proceß von Tisza-Eslar vor 3 Jahren in Ungarn aufgeladen hatte. Im März 1882, also ziemlich gleichzeitig mit dem Falle Esther Solymossi, spielte ein ganz ähnliches Stück in dem kleinen galizischen Orte Luctza, wo bei den jüdischen Eheleuten Ritter eine christliche Magd, Franziska Minch, bediensiet war. Unter ebenso unaufgeklärten Umständen, wie das in Ungar» der Fall war, ward diese Minch als Leiche aufgefunden. Es ward ein Mord behauptet, der indessen niemals bewiesen worden ist. Trotzdem scheute man nicht vor dem Widerspruche zurück, das völlig unerwiesene Verbrechen sogar auf einen rituellen Mord, der von einem Juden an einem Christenmädchen begangen sei, zurückzuführen, und die Eheleute Ritter sollten einen gewissen Marcell Stochlinski, der in dem Proceß die Rolle des ungarischen Knaben Moritz Scharf spielte, durch Zwang genöthigt haben, ihnen bei Ausführung des Mordes behilflich zu sein. Die Sache kam vor die Geschworenen in Rzeszow, die den rituellen Mord als erwiesen betrachteten, worauf der Assisenhof ein Todesurtheil schöpfen mußte. Dies erste Verdikt kam am 8. Mai 1883 zur Verhandlung vor dem Kassationshofe, der das Urtheil kassirte und den Proceß nach Krakau verwies. Das oberste Tribunal motivirte die Kassation diesmal noch mit einem Formgebrechen, daß man namentlich den Antrag der Vertheidigung zurückgewiesen hätte, ein Gutachten der medizinischen Fakultät cinzuholen, was um so nothwendiger gewesen wäre, als die Verdicte der zugezogenen Sachverständigen alles zu wünschen übrig ließen. Aber das oberste Tribunal sprach es auch bereits sehr deutlich aus, daß es überhaupt seine wichtigen Bedenken habe gegen die thatsächliche Möglichkeit eines rituellen Mordes, wie die Geschworenen ihn angenommen hätten. Allein die Krakauer Geschworenen wollten hinter ihren Collegen von Rzeszow nicht zurückstehen. Es wäre ihnen auch um so schwerer gewesen, der öffentlichen Meinung Trotz zu bieten, als diese agitatorisch aufgehetzt war und die Thatsache eines rituellen Mordes von vornherein als erwiesen annahm. Das bischöfliche Consistorium von Tarnow erließ eine Currende an die Pfarrgeistlichkeit gegen den Eintritt von christlichen Dienstboten bei jüdischen Herrschaften unter specicller Hinweisung auf das rituelle Verbrechen, daß die Ritter'schen Eheleute verübt hätten. Von den Kanzeln, wo der Kapitalfall breitgetreten wurde, ward gegen das Dienen der Christen bei Juden geeifert. Es wurden selbst Petitionen an den Reichsrath aus journalistischen Kreisen verbreitet, worin polnische Publizisten die ganze christliche Welt auf den Strafproceß der Eheleute Ritter wegen eines rein rituellen Mordes hinwiese», der nur als ei» Ausfluß des religiösen Fanatismus beurtheilt werden kann. Ja, im Oktober 1884 brachte im Lemberger Landtag Ritter von Merunowicz eine Interpellation ein, ob die Regierung sich nicht veranlaßt fühle, im Hinblick auf das Wideranftauchen der rituellen Morde die religiös-sittlichen Satzungen der Juden zur Sicherheit der Christen einer gründlichen Revision zu unterziehen. An dem selben Tage fast sprach die Krakauer Jury das zweite Todesurtheil über die unglücklichen Opfer aus. Jetzt aber, Ende Februar 1835, kassirte der oberste Gerichtshof zum zweiten Male den ganzen Proceß und wies ihn in das Stadium der Voruntersuchung zurück, diesmal aber nicht mehr unter Anführung von Formfehlern, sondern mit einer vernichtenden Kritik der ganzen Motivirung wegen rituellen Mordes. Die polnischen Gerichtshöfe und Geschworenen aber blieben ihrer Ansicht treu, zumal auch der bekannte Professor Rohling in seiner berüchtigten Broschüre von Wien aus für die alberne Lüge Partei ergriff, daß der Talmud den Israeliten geradezu den ritnelleu Mord anbefehle und jedes an Christen verübte Verbrechen nicht nur entschuldige, sondern für eine Gutthat erkläre. Es erfolgte also ein drittes Todesurtheil. Nun aber ward cs dem Kassationshofe zu arg und er machte von dem ihm für ganz ausnahmsweise Fälle eingeräumten Vorrechte Gebrauch, unter Zustimmung des Generalprvkurators und mit Einstimmigkeit selber ein freisprechendes Urtheil zu fällen, wenn sich erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urtheil zu Grunde liegenden Thatsachen ergäbe». Vier Jahre lang also haben die unglücklichen Eheleute Ritter in Haft gesessen und dreimal die Marter eines Todesurtheils über sich ergehen lassen müssen, ehe deutsche Justiz ihnen endlich zu ihrem Rechte verhelfen konnte gegen die antisemitische Berfolgungssucht ihrer polnischen Landsleute und ihrer heimischen Gerichte. Ja, man muß offen bekennen, daß die polnische Intoleranz bei dieser Gelegenheit die ungarische bei weitem überboten hat. Der Proceß von Tisza-Eslar wies doch neben seinen Schandflecken auch vielfach Lichtblicke auf, wie das prächtige Benehmen des Staatsanwalts Szeiffert und namentlich des Oberstaatsanwalts Kozma. Bei dem Processe Ritter aber konnte nur das Verfahren in Wien Rettung bringen. Denn selbst der in Krakau fungirende Staatsanwalt erhob Einsprache, als man bei der dritten Verhandlung des Processes auf Verlangen des Vertheidigers die Entscheidungsgründe verlesen wollte, die der Kassationschef der zweiten