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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-03-23 · Heft 13 (23.3.1886) · p. Seite 195

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 13 (23.3.1886)
Date
1886-03-23
Page
Seite 195 (sequence 3)
Language
German
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195 ausschließen, den Bruder abweisen, der an meiner Erbauung Theil nehmen und sein Herz in wohlthätiger Mittheilung, mit dem meinigen zugleich zu Gott erheben will! — Wenn sich die Religion keine willkürlichen Strafen erlaubt, am Wenigsten diese Seelenqual, die ach! nur Dem empfindlich ist, der wirklich Religion hat. Gehet die Unglücklichen alle durch, die von jeher durch Bann und Verdammniß habe» gebessert werden sollen; Leser, welcher äußerlichen Kirche, Synagoge oder Moschee Du auch anhängest! untersuche, ob Du nicht in dem Hansen der Verbannten mehr wahre Religion antreffen wirst, als in dem ungleich größern Haufen ihrer Verbanner? — Nun hat die Verbannung entweder bürgerliche Folgen oder sie hat keine. Zieht sie bürgerliches Elend nach sich, so fällt sie nur dem Edelmüthigen zur Last, der dieses Opfer der göttlichen Wahrheit schuldig zu sein glaubt. Wer keine Religion hat, ist ein Wahnwitziger, wenn er sich einer vermeinten Wahrheit zu gefallen, der mindesten Gefahr aussetzet. Soll sie aber, wie man sich berede» will, bloß geistige Folgen haben, so drücken sie abermals nur Denjenigen, der für diese Art von Empfindniß noch Gefühl hat. Der Irreligiöse lacht ihrer und bleibt verstockt. Und wo ist die Möglichkeit, sie von allen bürgerlichen Folgen zu trennen? Kirchenzucht einführen, habe ich an einem anderen Orte, wie mich dünkt, mit Recht gesagt, Kirchenzucht einführen, und die bürgerliche Glückseligkeit ungekränkt erhalten, gleichet dem Bescheide des allerhöchsten Richters an den Ankläger: Er sei in deiner Hand, doch schone seines Lebens! Zerbrich das Faß, wie die Ausleger hinzusetzen; doch laß den Wein nicht auslaufen! Welche kirchliche Ausschließung, welcher Bann ist ohne alle bürgerliche Folgen, ohne allen Einfluß auf die bürgerliche Achtung wenigstens, auf den guten Leumund des Ausgestoßenen und auf das Zutrauen bei seinen Mitbürgern, ohne welches doch Niemand seines Berufes warten und seinen Mitmenschen nützlich, das ist, bürgerlich glückselig sein kann? Man beruft sich immer noch auf das Naturgesetz. Jede Gesellschaft, spricht man, hat das Recht auszuschließen; warum nicht auch die religiöse? Allein ich erwidere: Gerade hier macht die religiöse Gesellschaft eine Ausnahme; vermöge eines höhern Gesetzes kann keine Gesellschaft ein Recht ausüben, das der ersten Absicht der Gesellschaft selbst schnurstracks entgegen gesetzt ist. Einen Dissidenten ausschließen, sagt ein würdiger Geistlicher aus dieser Stadt, einen Dissidenten aus der Kirche verweisen, heißt einem Kranken die Apotheke verbieten. In der That, die wesentlichste Absicht religiöser Gesellschaften ist gemeinschaftliche Erbauung. Man will durch die Zauberkraft der Sympathie, die Wahrheit aus dem Geiste in das Herz übertragen, die zuweilen todte Vernunfterkenntniß durch Theilnehmung zu hohen Empfindnissen beleben. Wenn das Herz allzusehr an sinnlichen Lüsten klebt, um der Vernunft Gehör zu geben; wenn es auf dem Punkte ist, die Vernunft selbst mit ins Garn zu locken, so werde es hier vom Schauer der Gottseligkeit ergriffen, vom Feuer der Andacht entflammt, und lerne Freuden höherer Art kennen, die auch hinieden schon den sinnlichen Freuden die Wage halten. Und Ihr wollt den Kranken vor der Thür abwcisen, der dieser Arznei am meisten bedarf; desto mehr bedarf, je weniger er dieses Bedürfniß empfindet, und in seinem Irrsinn sich gesund zu sein einbiloet? Muß nicht vielmehr Eure erste Bemühung sein, ihm diese Empfindung wiederzugeben, und dem gleichsam vom kalten Brande bedrohten Theil; seiner Seele ins Leben zurückzurufen? Statt dessen verweigert j Ihr ihm alle Hülfe, und lasset den Ohnmächtigen den moralischen Tod dahin sterben, dem Ihr ihn vielleicht würdet entrissen haben. Weit edler und dem Zwecke seiner Schule gemäßer, handelte jener Weltweise zu Athen. Ein Epikurer kam von seinem Gelage, die Sinne von nächtlicher Wollust benebelt und das Haupt von Rosen umwunden. Er trat in den Hörsaal der Stoiker, um sich in der Frühstunde noch das letzte Vergnügen entnervter Wollüstlinge zu verschaffen, das Vergnügen zu spotten. Der Weltweise läßt ihn ungehindert, verdoppelt das Feuer seiner Beredsamkeit wider die Verführung der Wollust, und schildert die Seligkeit der Tugend mit unwiderstehlicher Gewalt. Der Schüler Epikur's hört, wird aufmerksam, schlägt die Augen nieder, reißt die Kränze von seinem Haupte und wird selbst ein Anhänger der Stoa." — So weit Mendelssohn. Wer auf die Geschichte unsrer Zeit blickt, kann ermesse», wie viel von diesen Ansichten M.s seit einem Jahrhundert sich verwirklicht hat. Es ist dies ganz und gar allein in den Vereinigten Staaten Nordamerikas der Fall. Selbst in England besteht noch eine bevorrechtigte „Staatskirche". Ueberall sonst macht der Staat den Anspruch, alle kirchlichen Institute und Angelegenheiten unter seine Aufsicht und Einsprache zu stellen, auch dann, wenn er die Kirche nicht snbventionirt. In Preußen z. B. darf keine jüdische Gemeinde auch nur den geringsten Cultusbeamten anstellen ohne Bestätigung der Regierung. Andererseits verlangt die Kirche souveräne Gewalt über Gebiete, die des Staates sind, wie die Schule, die Ehe n. dgl. Der Streit hierüber entbrannte nicht lange nach M's. Tode in Preußen unter Friedrich Wilhelm II., in Frankreich unter der Herrschaft der Revolution bis heute, und gegenwärtig hat der sog. Culturkampf scineHöhe erreicht. Für das Judenthum haben die Deductionen Meudelssohn's eine Beziehung nur hinsichtlich des „Bannes". Wiesner hat erwiesen, daß dieser in das Judenthum iniportirt worden. Dadurch, daß er von jedem Rabbiner und jedem Borstande ihren Gegnern zugeschleudert werden konnte, verlor er allmählich Kraft und Einfluß. In den eivilisirten! Ländern würde er bei den gegenwärtigen Juden nur Lächeln | Hervorrufen. (Forts, folgt.) 13*

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