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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-03-16 · Heft 12 (16.3.1886) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 12 (16.3.1886)
Date
1886-03-16
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 feit sämmtlicher 21 der Plenarversammlung anwohnenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes erforderlich. Während bei der zweiten Nichtigkeits-Verhandlung diese Einstimmigkeit des Senates nicht erzielt und die Sache zur nochmaligen Untersuchung und Verhandlung dem Krakauer Gerichtshöfe überwiesen wurde, war diesmal die Stimmeneinhelligkeit für den von der General- Prokuratur gestellten Antrag auf Freisprechung vorhanden. Tie dreimal zum Tode verurtheilt gewesenen und nunmehr gänzlich freigesprochenen Eheleute Moses und Gitel Ritter wurden am 10. März 1882 unter dem Verdachte eine Bäurin, Namens Franziska Mn ich ermordet zu haben, in ihrem Wohnorte Lutcza verhaftet und dem Kreisgerichte Rzeszow eingeliefert. Mit ihnen waren wegen Verbrechen des Mordes ihre beiden Töchter, sowie der Bauer Marzel Stochlinski angeklagt. Die Eheleute Ritter, sowie! Stochlinski wurden schuldig erkannt und zum Tode durch! 'den Strang verurtheilt. Der öffentliche Ankläger, Staats- | anwalt-Substitut Pogozielski, hatte in seinem Paidoyer, gleich \\vk in der Anklage, den Mord als einen von den Juden j au^ rituellen Gründen begangenen hingestellt.! Der Oberste Gerichtshof kassirte das Urtheil, delegirte j zur weiteren Verhandlung das Landesgericht Krakau und ordnete an, daß das Moment des rituellen Mordes! nicht mehr angeregt werden dürfe. In Krakau fanden j giuet SSerf)önbIungen statt, die beide mit dem Schuldspruche | endeten. Stochlinski starb vor Kurzem in der Haft. Daß diese dreimalige Vernichtung des Geschworenenverdikts und endliche völlige Freisprechung ein eigenthümliches Licht auf die polnischen Geschworenen und Richter wirft, braucht kaum angedeutet zu werden. Doch wollen wir uns durch solchen Hinblick die Freude an dem abermaligen Siege des Rechts nicht verderben. irnn rpnn pT* p-m. Vivat justitia! (Forts, f.) %eikUsYl^YlCLC Deutschland. Dresden, 1. März. (Privatmitth.) In den öffentlichen Blättern wurde der Fall vielfach besprochen, daß nach dem Tode des Professors Dr. Kohnheim das vollste Anrecht auf dessen Lehrstuhl dem in der anatomischen Pathologie berühmten Professor Dr. Weigert (jüdischer Religion) zustand, ihm jedoch vom sächsischen Cultusministerium die Stelle verweigert wurde, so daß Weigert Leipzig verließ, um einen ehrenvollen Ruf als Prosector nach Frankfurt a. M. anzunehmen. Da dies nicht der einzige Fall auch in neuerer Zeit ist, wo nach allgemeiner Ansicht die Rücksicht auf Confession seitens des Eultusministers von Gerber verwaltete, so glaubt man, daß dies auch hinsichtlich Professors Dr. Weigert stattgefuudeu. Dies veranlaßt den Abg. Bebel bei Berathuug des Etats des Cultusmiuisteriums in der zweiten sächsischen Kammer den Staatsminister Dr. von Gerber zu interpelliren. Nachdem er den Standpunkt seiner Partei auf vollständige Trennung des Staates von der' Kirche charakterisirt hatte, kam er auf die Besetzung des durch den Tod des Professors Dr. Cohnheim in Leipzig erledigten Lehrstuhles durch Professor Dr. Birch-Hirschfeld aus Dresden zu sprechen. Diese Besetzung habe in Fachkreisen großes Aufsehen erregt, weil Jedermann erwartet hätte, daß Professor Dr. Weigert, der 17 Jahre als Assistent Cohnheim's selbstständig fungirt habe, als große Autorität aus dem Gebiete der pathologischen Anatomie bekannt sei, mit dem sich Prof. Birch-Hirschfeld jedenfalls nicht messen könne, der sich auch allgemeiner Beliebtheit in Leipzig zw erfreuen gehabt habe, nicht auf diesen Lehrstuhl berufen worden sei. Dr. Weigert habe wegen dieses merkwürdigen Uebergehens Leipzig verlassen und in Frankfurt a. M. eine geachtete Stelle gefunden. Es werde nun theils behauptet, daß mau von Dr. Weigert's Berufung abgesehen habe, weil dieser ungetanster Jude sei; von anderer Seite habe man behauptet, daß man im Cultusministerium eine andere Persönlichkeit in Aussicht genommen habe, der Dr. Weigert im Wege gestanden, und daß die medizinische Fakultät nur deshalb unter den von ihr vorzuschlagenden 3 Kandidaten den Dr. Weigert nicht benannt habe, weil sie damit im Sinne des Cultusministerinms zu handeln glaubte. Wenn das wahr wäre, so würde er bedauern, daß Lehrstühle nach Gunst oder Ungunst vergeben und verdienstvolle Männer durch eine Professorenelique von ihrem Posten entfernt würden. Staatsminister von Gerber erwiderte: Meine Antwort auf die Anfrage des Herrn Abgeordnten kann sehr kurz sein. Nachdem die Stelle durch den Tod des Herrn Professor Cohnheim erledigt war, ist die Fakultät ordnungsmäßig zum Vorschläge von Gelehrten aufgefordert worden, welche an die vakante Stelle zu treten hätten. Unter diesen Vorgeschlagenen befand sich Herr Professor Weigert nicht. Es war an erster Stelle ein berühmter Gelehrter in Straßburg genannt worden, mit dem das Ministerium auch sofort in Unterhandlung getreten ist, diese haben aber keinen Erfolg gehabt. Von den zwei anderen vorgeschlagenen war Herr Professor Birch-

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