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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-03-09 · Heft 11 (9.3.1886) · p. Seite 172

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 11 (9.3.1886)
Date
1886-03-09
Page
Seite 172 (sequence 12)
Language
German
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172 14. Februar, but Festtag des heil. Gregorius, zum Zwecke, vom Himmel Vergebung zu erflehen für das von einer großen Anzahl Ihrer Pfarrkinder einer achtenswerthen israelitischen Familie zugefügte Leid. „ Bevor ich von Ihnen Abschied nehme, theurec Bruder, noch ein einziges Wort. Ich kann Ihnen mein Befremden nicht verhehlen über die Möglichkeit, daß ein solcher Skandal hat stattfinden können. Sie selber und die Ihnen unterstellten Geistlichen sind es, die in der Katechisation die Aufgabe haben, die Kinder zu wackeren Christen zu erziehen und ihnen, zu lehren, daß sie „ihren Nächsten lieben sollen wie sich selbst;" Sie auch — und nicht die Orts-Schulkommission — sind es, der mit der Leitung und Beaufsichtigung der Schulen betraut sind und es deshalb in der Hand hat, aus den Kindern zu machen, was Sie wollen. „Zum großen Theil fällt deshalb die Schuld von allem dem auf Sie. „Ich hoffe — und hiermit schließe ich — daß Sie und alle Geistlichen, ferner Mönche und Nonnen, die unter Ihrem Befehl stehen, in der Zukunft lehren werden, daß alle Menschen Kinder desselben Gottes sind; daß es Gott gleich ist, auf welche Weise er angebetet wird; daß kein Menschenkind das Recht hat, seine Weise, den Einzigen zu verehren, für die allein wahre zu halten und andere, wegen Abweichung von seinem Glauben, zu verdammen; und schließlich, daß aller Gottesdienst in den zwei Worten beruht: „Liebet einander." „7 (gez) Gotschalk, Bischof von Herzogenbusch. „Gegeben in meinem bischöflichen Palast, den 3. Februar, Festtag des heil. Blasius, 1886." Dieses merkwürdige und sehr erfreuliche Schreiben des hochwürdigen Bischofs ist in den öffentlichen Blättern, und namentlich in dem Twentsch Zondagsblad, abgedruckt worden. Rußland. Turek, 20. Februar. (Privatmitth.) Bekanntlich hat jedes Gesetz Erläuterungen und Ergänzungen, weil mit der Zeit verschiedene Fragen entstehen, welche im Gesetz Wohl nicht enthalten sind, die man aber doch hineinliest. Daher geschieht es oft, daß, wenn daß Gesetz auch noch so correct abgefaßt ist, derartige Fragen auftauchen, die sich dann im verschiedensten Sinne deuten und auslegen lassen. So haben auch die uns Juden in Rußland betreffenden Gesetze zu manchen im Laufe der Zeit entstandenen Fragen Veranlassung gegeben; diese mußten dem Ministerium und zwar dem dirigirenden Senat, wie auch in jüngster judäophobischer Zeit der sog. „Pahlen'schen Jndencommission" zur Entscheidung unterbreitet werden, die dann auch bisweilen in intolerantem, meistentheils aber in tolerantem Sinne, zu Gunsten der Juden ausfiel. Besonders haben in jüngster Zeit die von dem ehe-; maligen Minister des Innern Jgnatiew redigirten tiefeinschneidenden „temporären Maßregeln vom 3. Mai 1882" den judenfeindlich gesinnten Gerichts-Instituten und Beamten ein geräumiges Feld zur Bethätigung ihrer Verfolgungssucht der Judenheit gegenüber geboten, wie dies ja den Lesern bekannt ist. Von der Erkenntniß der Nützlichkeit und Nothr Wendigkeit ausgehend, bei der gegenwärtig in den Regierungskreisen für so brennend erachteten „Judenfrage", sämmtliche die Juden betreffende Gesetze und Erlasse seit dem Jahre 1857 zusammenzustellen, hat der verdienstvolle jüdische Jurist Herr M. B. Lewin in Petersburg, um die selbstständige Interpretation der Gesetze dem Gutdünken der Beamten zu entziehen, alle diese Gesetze und Verfügungen der höchsten Instanzen bis zum 15. Oktober 1884 systematisch geordnet, durch die Vota des Senats und der ministeriellen Circulärverfügungen interpretirt und unter dem Namen: Swod Usakoneniyo Ewerrjach (Gesetzessammlung über die Juden) auf Kosten des hochherzigen Baron Horace von Günzburg (Stasyelewitsch, Petersburg 1885) erscheinen lassen. Diese Gesetzsammlung ist ein Handbuch zur klaren und deutlichen Uebersicht aller Gesetze, Erlasse und Maßregeln unserer hohen Regierung in Bezug auf die Juden in Rußland und dient somit auch zur Abtvehr von irrigen und boshaften Deutungen. In Anerkennung einer ebenso schweren, als nützlichen Arbeit, erntete Herr Lewin nicht allein von unseren hervorragendsten Blättern Lob, sondern auch von der Regierung Auszeichnungen. So ist auch die russische Judenheit dem geschätzten Herausgeber dieses Buches zur größten Anerkennung verpflichtet, denn nur Dank diesem Werke sind schon mehrmals harte Erlasse inhibirt worden, und können Tausende unserer Glaubensgenossen, die bereits an der Pforte des bittersten Elends standen, an ihrem heimischen Herde ruhig auch der Zukunft entgegensetzen. — So ist auch ferner die Regierung in den Baltischen oder Ostseeprovinzen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht der dort in sehr großer Zahl vorhandenen, aber nicht zu diesen Provinzen gehörenden Jude», die hier aber schon vor dem Jahre 1880 domicilirt waren, durch die genannte Sammlung anderen Sinnes geworden. Sie hat nämlich die Ausweisung dieser Juden vorläufig ststirt, und zwar auf Grund einer Verfügung des dermaligen Ministers des Innern Makow, wonach die bis zum Jahre 1880 in den durch die ältesten Gesetzesbestimmungen nicht erlaubten Distrikten sich aufhaltenden Juden auch ferner, nämlich bis zur endgiltigen Entscheidung über die Aufenthaltsrechte der Juden, i verbleiben dürfen. Bekanntlich ist über diese Rechte für die Gegenwart noch nicht entschieden. — In der von dem General - Gouvernementsches des Zarthums Polen in Warschau jüngst eingesetzten besonderen „Commission" für die Angelegenheiten der Juden in Russisch- Polen unter dem Präsidenten Baron v. Mengden, wurden

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