Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-03-09 · Heft 11 (9.3.1886) · p. Seite 164

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 11 (9.3.1886)
Date
1886-03-09
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227609-3227621--43361-3263717
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

164 zur richtigen Beurtheilung Mendelssohn's hinreichend niedergelegt, und zu einer gerechten und wissenschaftlichen Beurtheilung ist ein Eingehen ans diese Schrift unerläßlich. Es ist erstaunlich, wie oberflächlich man immer von der Wirkung spricht, die M. durch seine Pentateuchübersetzung geübt, und die man als seine einzige innerhalb des Judenthums bezeichnet — während man „Jerusalem" und die darin auseinandergesetzte Auffassung des Judenthums übergeht und nicht erkennt, daß in ihr der Gesichtspunkt eröffnet ist, aus welchem die Erscheinungen der nachfolgenden Zeit zu erkennen sind. Wir werden deshalb diesem für das Judenthum so überaus wichtigen Theile der Hinterlassenschaft M's. unsre Aufmerksamkeit zuwenden. (Fortsetzung folgt.) Weber freiwillige Schulinspretion. Das preuß.Gesetz vom 23.Juli 1847 legt bekanntlich jeder Synagogengenieinde die Verbindlichkeit auf, „solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehle." Als „besondere Religionslehrer" können nur „solche Personen zugelassen werden, welche zur Ausübung eines Elementarschulamtes vom Staate die Erlaubniß erhalten haben" (Z 62). Auf diese beiden Bestimmungen beschränkte sich das Gesetz. Die zweite wurde in den Provinzen nur sehr mangelhaft beachtet, da die Möglichkeit, seminaristich gebildete Lehrer zu haben, durch den Mangel derselben äußerst erschwert war und viele kleinere Gemeinden auch nicht die Mittel besaßen, tüchtig ausgebildeten Lehrern ein auskömmliches Gehalt zu zahlen. Die erste Bestimmung dagegen leidet gänzlich an Halbheit. Worin jene „Einrichtungen" bestehen sollen, was für dieselben für genügend oder ungenügend zu erachten wäre, ist nicht gesagt, eine Verpflichtung für die Eltern, ihren Kindern Religionsunterricht ertheilen und die von den Gemeindevorständen hergestellten „Einrichtungen" benutzen zu lassen, ist nicht ausgesprochen, und so wenig wie nach diesem Gesetze die zum Elementarschulamte befähigten jüdischen Lehrer auch auf den Religionsunterricht geprüft werden sollten, ebenso wenig war irgend eine Aufsicht, eine Controle für den Religionsunterricht bestimmt. Dieser § 62 ist deshalb von nur sehr schwacher Wirkung gewesen, und lag jeder Fortschritt im jüdischen Religionsunterricht allein in der Gewissenhaftigkeit der Eltern, der Lehrer, der Gemeindevorstände. Wir wollen den Gemeindevorständen gewiß nicht die Befähigung zu ihrem Ehrenamte absprechen; aber bie | Erfahrung lehrt, daß sie, sobald sie einen Lehrer angestellt j haben, sich meist um den Unterricht garnicht bekümmern, und! wir müssen es sagen, die ad hoc ernannten Schulkommissionen I ebenso wenig. Was die Eltern betrifft, so sind sie enltoeber j indifferent gegen den Religionsunterricht, oder, wenn sie dies nicht sind, stellen sie die wiedecsprechendsten Forderungen an den Unterricht. Aus allen diesen Ursachen steht es im großen Ganzen mit dem jüdischen Religionsunterrichte noch immer sehr ungenügend. Man hat deshalb vorgeschlage», eine Freiwillige Schulinspection — da es eine staatliche für den jüdischen Religionsunterricht nicht giebt — herzustellen, so daß irgend ein Kreis von Gemeinden ihre Schulen durch eine gewählte Commission von fachkundigen Männern von Zeit zu Zeit inspiciren lasse. Hiergegen sind mancherlei Einwendungen erhoben worden und als die Frage von einigen Lehrerconferenzen besprochen wurde, fielen die meisten Beschlüsse verneinend aus. Wir unsererseits standen auf der Seite der Schulinspectionen und zwar noch aus dem besonderen Grunde, weil für die Schüler selbst aus solcher Jnspicirung eine nicht zu unterschätzende Aufmunterung zur Achtung vor dem Unterrichte, zu Fleiß und Disciplin erfolgt. Jndeß wir wollen hier das pro st contra nicht erörtern, vielmehr darauf Hinweisen, daß die Frage praktisch durch den „Verband der Synagogengemeinden Ostpreußens" gelöst worden ist. Dieser hat für die an ihm betheiligten Gemeinden — und es sind dies mit geringer Ausnahme sämmtliche Gemeinden der Provinz, eine Schulinspection eingesetzt, die nach einem bestimmten Plane verfährt. In der von uns bereits besprochenen fünften ordentlichen Generalversammlung trug der Vorsitzende dieser Jnspectionscommission, der rastlos thätige Rabbiner Dr. Bamberger aus Königsberg, den Jahresbericht über die Jnspection im Schuljahre 1884,85 vor, welchen wir hier im allgemeiuen Interesse und da er auch Lehrfragen berührt, wiedergeben. „Es sind im Laufe des verflossenen Schuljahres 16 Schulen inspicirt worden, während bei 3 im vorjährigen Jnspectionsplan aufgeführten Gemeinde» keine Jnspicirung stattgefuuden hat. Die Gemeinden Gerdauen und Schippenbeil entbehrten nämlich zur Zeit des Lehrers, nicht etwa durch eigene Schuld, sondern in beiden Fällen hatte der Beamte seine kümmerliche Stelle mit einer einkömmlicheren zu vertauschen gewußt, während es den betreffenden Gemeinden nicht möglich geworden, so rasch Ersatz zu finden, theils wegen des geringfügigen Gehalts, das sie zu bieten vermögen, theils weil in der That in Folge der bekannten Ausweisungsmaßregeln zu dem bisherigen Mangel an seminaristisch gebildeten Lehrern nunmehr noch ein solcher an dem Surrogate derselben, an, sagen wir, nicht seminaristisch gebildeten getreten ist. Doch hierüber werde ich später Gelegenheit haben, mich auszusprechen. In einer Gemeinde, Lyck, ist die Jnspicirung durch einen glücklicherweise so außergewöhnlichen Umstand vereitelt worden, daß derselbe verdient, zur Kenntniß der Gemeinden gebracht zu werden. Der dortige Lehrer hat es nämlich für gut befunden, zwei Tage vor der fest-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.