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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-02-23 · Heft 9 (23.2.1886) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 9 (23.2.1886)
Date
1886-02-23
Page
Seite 137 (sequence 9)
Language
German
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und ist vor Verhandlung des Processes Stöcker contra Bäcker gestellt worden. Der Proeeß war zweimal vertagt worden, einmal wegen Krankheit des Angeklagten und das zweite Mal am 14. Oktober, nachdem in die Verhandlung bereits eingetreten war. Der Vertheidiger des Angeklagten hatte nämlich mit Bezug auf die inkriminirte Stelle der Flugblätter die Ladung mehrerer Zeugen und die kommissarische Vernehmung eine Reihe anderer Zeugen, namentlich in Betreff der Aeußerung, die der deutsche Kronprinz gethan haben soll, beantragt. Der Gerichtshof hatte dem Anträge des Vertheidigers stattgegeben. In erster Verhandlung hatte aber bereits der öffentliche Ankläger, Erster Staatsanwalt Di-. Dütschke, die Anklage wegen Beleidigung durch das Flugblatt, in welchem Herrn Stöcker Abweichung von der Wahrheit vorgeworfen wird, fallen gelassen, da in dieser Beziehung durch die Berliner Verhandlung (Stöcker contra Bäcker) der Beweis der Wahrheit erbracht erscheine. In der heutigen Versammlung wurden nun die Zeugenaussagen der Herren Chefredacteur Dernburg, Oberbürgermeister von Forkenbeck, Ludwig Löwe u. s. w. verlesen und es erkannte daraufhin die Strafkammer, daß der Angeklagte Bommert von der Anschuldigung der Beleidigung freizusprechen ist. In den Motiven heißt es, daß der Beweis der Wahrheit in allen Punkten erbracht erscheine, und daß weder in Inhalt, noch Form der Flugblätter eine Beleidigung zu erblicken sei; der §. 193. des Strafgesetzbuches stehe dem Angeklagten zur Seite, da er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. Der Staatsanwalt hatte drei Wochen Gefängniß beantragt. Siegen, 10. Februar. (Privatmitth.) Der Hofprediger Stöcker, der durch seine Agitationen in gewissen Kreisen Ansehen und eine Wahl im Reichstag erhalten hat, hat, sobald er vor einen Gerichtshof tritt, entschieden Unglück. Er hatte den Redakteur des „Siegener Volksblattes" Herrn Bommert wegen Beleidigungen verklagt, die dieser gegen ihn während des Wahlkampfes in seinem Blatte begangen haben sollte. Herbe war allerdings die Sprache, die Bommert gegen ihn geführt hat. Seitens des Gerichtes erfolgte völlige Freisprechung des Angeklagten. Wenn wir nicht irren, hängt nun noch eine Klage Stöckers gegen den Redakteur einer Zeitung in Minden, in welcher Stöcker wegen seiner Familienverhältnisse angegriffen worden. — Nachträglich fügen wir hinzu: Der Vertheidiger des angeklagteu Redakteurs Bommert war auch noch in der Lage, den Freiherrn von Normann, den damaligen Kammerherrn des Kronprinzen, als Zeugen anzuführen, daß er die Worte des Kronprinzen selbst gehört habe. Der Gerichtshof erachtete eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich. Posen, 12. Februar. (Privatmitth.) Der Mann, bei dem die 100jährige Sara Mendlowitsch eingemiethet ist, erhielt vor einigen Tagen von der Polizeidirection 30 Mark für den ersten Monat, und wurde ihm dabei bemerkt, daß er sich fortan allmonatlich den Betrag von 45 Mark für die Pflege der Sara Mendlowitsch abholen soll. — Darauf erschien folgendes Inserat: „Da mir von zuständiger Seite mitgetheilt worden ist, daß die Pflege der Wittwe Sara Mendlowitsch fortan auf Staatskosten erfolgen soll, so werde ich die bei mir für genannte Frau eingegangene Summe, insoweit geehrte Geber und Geberinnen über ihre Spenden innerhalb einer Woche nicht anders verfügen, an die hierorts bestehenden beiden Comitos zur Unterstützung Ausgewiesener vertheilen Dr. med. Friedländer." Oesterreich -Ungarn. Wien, 9. Februar. (Privatmitth.) Die Antisemiten können ihre Natur nicht verleugnen, welche mit den reaktionärsten Bestrebungen aufs Innigste verquickt ist. Uns kann es selbstverständlich nur lieb sein, wenn sie ihr Wesen und ihre Tendenzen so recht ans Tageslicht bringen, da auf diese Weise selbst das große Publikum von ihnen abgestoßen und sich scheuen wird, mit ihnen identifizirt zu werden. So hat das Haupt der österreichischen Antisemiten Ritter von Schönerer Anträge gegen die Zeitungen bei dem Reichsrathe eingebracht, die so gut wie ein Antrag auf völlige Unterdrückung der Publizistik ist. Sie hier zu detailliren wäre eine Ehre, die man ihnen nicht anzuthun braucht. Der geringfügigste unter ihnen bezweckt die Verstaatlichung des Jnseratenwesens. Um so bedauerlicher ist es allerdings, daß Schönerer's Anträge außer seiner eigenen, 3 Mitglieder zählenden Antisemitenfraction die Unterstützung der sogen. Wiener Demokraten, allerdings wie Kronawetter, Lueger u. A. ebenfalls entschiedene Antisemiten sind, einiger Teutschklerikalen und Czechen und einiger Mitglieder des Deutschen Clubs — der sich neuerdings so sehr bemerklich gemacht — fanden. Ihre Annahme ist unwahrscheinlich. Wien, 8. Februar. Die öffentlichen Blätter lassen dem verstorbenen Kallir gerechte Würdigung angedeihen. Sie schreiben: Am 4. Februar ist Nathan Ritter v. Kallir, der langjährige Präsident der Handelskammer in Brody, die ihn auch wiederholt in den Reichsrath entsendete, in Wien gestorben. Kallir, Chef des Bankhauses Nathanson & Kallir, ist am 11. November 1821 in Brody geboren und war der Enkel eines aus Deutschland nach Brody eingewanderten Bankiers; sein Vater war gleichfalls Präsident der Handelskammer in Brody gewesen und wurde vom Kaiser in den Ritterstand erhoben. Kallir hat niemals seine deutsche Herkunft verleugnet und war auch nicht zu bewegen, sich von der liberalen Sache abzuwenden und gemeinsame Sache mit den Polen zu machen. Würde er den nationalen und feudalen Tendenzen seiner engeren Landsleute Concessionen ge-

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