Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-02-23 · Heft 9 (23.2.1886) · p. Seite 136

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 9 (23.2.1886)
Date
1886-02-23
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227609-3227619--43331-3263685
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

meinden in Deutschland also nnr 10. gewiß ein schönes Zeugniß für den Geist der Einheit und Einigkeit in den jüdischen Gemeinden. Die bestehenden sg. Reformgemeinden in Berlin und Hamburg (Tempelverband) haben sich von der Muttergemeinde nicht getrennt. Auch die Gemeinde in Breslau befaßt beide Richtungen. Berlin, 11. Februar. Die Unterrichts-Kommission des Abgeordnetenhauses verhandelte in ihrer Sitzung vom 10. Februar über Petitionen. Zu einer Petition aus Viersen, das Statut der dortigen Realschule dahin abzuändern, daß auch jüdische Glaubensgenossen in das Kuratorium derselben eintreten könnten, wurde Uebergang zur Tagesordnung beschlossen, da bei Festsetzung des bereits 10 Jahre alten Statutes eine Recht nicht verletzt sei und auf die städtischen Behörden kein Zwang ausgeübt werden dürfe. Frankfurt a. M., 10. Februar. (Privatmitth.) Am 6. dss. fand, von mehr als 500 Mitgliedern und Gästen besucht, eine Versammlung des demokratischen Vereins statt, in welcher Sonnemann eine ausführliche, mit großem Beifall aufgenommene Rede über die Ausweisungen aus den preußischen Ostprovinzen hielt und einstimmig eine Resolution angenommen wurde, welche jene Ausweisungen in der schärfsten Weise kritisirte. Wir geben hier aus naheliegenden Gründen den Tenor dieser Resolution nicht wieder, da jedem Unbefangenen das Urtheil über die Art und den Umfang dieser plötzlich eingetretenen Ausweisungen längst nicht mehr zweifelhaft ist. Jedenfalls wird die Saat, die durch diese Berfahrungsweise ausgestreut worden, in schädlichster Weise aufsprießen, ohne wesentlich den Zweck zu erreichen, den man damit zu bewerkstelligen meinte. Was auch der Gegenwart an Begriffsverwirrung und Verworrenheit der Verhältnisse vorzuwerfen ist, so wurzelt in ihr doch der Geist der Humanität und Billigkeit zu tief, als daß er sich nicht auch politischen und sogen, nationalen Maßnahmen gegenüber geltend machen sollte. Danzig, 9. Februar. Die „Danz. Z." berichtet über einen traurigen Ausweisungsfall aus Oliva: Der dort seit 8 Jahren wohnhafte, seit 10 Jahren in Preußen aufhaltsame Schneider Student (Jude) ist seit 8 Jahren mit einer deutschen Frau verheirathet und Vater von drei Kindern. Er ist, wie uns Nachbarn in Oliva, die ihn lange kennen, versichern, ebenfalls der polnischen Sprache gar nicht mächtig, spricht vielmehr außer Deutsch nur etwas Russisch. S. hatte durch eisernen Fleiß und Betriebsamkeit sich soweit emporgearbeitet, daß er ein kleines Stofflager halten und seinen Kunden fertige Anzüge liefern konnte. An politischen oder anderen öffentlichen Angelegenheiten hat er sich, soweit bekannt geworden, nie betheiligt, sondern sich lediglich auf seine Familie und seinen Erwerb beschränkt. Um die Mitte v. I. soll S. ferner Schritte gethan haben, um sich in den preußischen Staatsverband aufnehmen zu lassen, jedoch vergeblich. Im Herbst v. I. erhielt er die Ordre, binnen vier Wochen den preußischen Staat zu verlassen. Auf seine Bitten, die von den Lokalbehörden warm befürwortet sein sollen, erlangte er zwar einen Aufschub — die unmittelbare Folge der Ausweisungsordre konnte dadurch aber nicht mehr abgewendet werden. Die Gläubiger des Stofflagers waren nämlich auf Grund der Ausweisungsordre gerichtlich gegen ihn eingeschritten, hatten sein ganzes Hab und Gut pfänden lassen und somit war seine ganze bisherige Existenz vernichtet. Bei der Unsicherheit seiner gegenwärtigen Lage konnte er Aufträge für seine Gewerbe nicht mehr erlangen und gegenwärtig ist die sehr bedauernswerthe Familie auf Unterstützungen angewiesen. Siegen, 10. Februar. Dem schon kurz gemeldeten abweisenden Erkenntniß in dem Beleidigungsprocesse des Hofpredigers Stöckers gegen den Buchdruckereibesitzer Bommert ist noch einiges Erläuternde hinzuzufügen: Der der Anklage zu Grunde liegende Thatbestand ist folgender: Während der letzten Reichstagswahl 1884, in welcher Zeit auch hier die Wogen der Wahlbewegung ziemlich hoch gingen, erschienen zwei in der Offizin des Buchdruckereibesitzers Bommert in Siegen hergestellte Wahl-Flugblätter, die sich mit der Candidatur des Hofpredigers Stöcker im Wahlkreise Siegen beschäftigten und in denen es hieß: „Herrn Stöcker ist mehrfach nachgewiesen worden, daß er sich der Unwahrheit schuldig gemacht hat und zwar in einer für den Stand des Mannes erst recht traurigen Weise." Und weiter hieß es in dem zweiten Flugblatt: „Die Bewegung, welche Stöcker ins Werk gesetzt, hat Se. Königliche Hoheit der Kronprinz eine Schmach für Deutschland genannt und hinzugefügt, er habe sich im Ausland gegenüber dieser Agitation geschämt. Im selben Sinne sprach sich der Kronprinz am 14. Januar 1881 wiederholt aus. Wähler! Einem Manne wie Stöcker, von dessen Werken unser allverehrter Kronprinz so denkt und spricht, dem könnt Ihr Eure Stimme nicht geben." Und: „Der von Stöcker geleiteten christlich-socialen Partei in Berlin haben auch die Königsmörder Hödel und Nobiling angehört, und Hödel hat sich noch am Tage vor seinem scheußlichen Attentat in dem Stöcker'schen Verein aufnehmen lassen," sowie: „Daß die Jenaer theologische Fakultät ein niederschmetterndes Urtheil über den Hofprediger Stöcker gefällt habe." Dieses waren die inkriminirten Aeußerungen, auf welche hin der Angeklagte Bommert beschuldigt wird, „in den Monaten Oktober und November 1884 in zwei Fällen in Bezug auf den Hofprediger Stöcker in Berlin nicht erweisliche Thatsachen behauptet und verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen geeignet sind, bezw. ihn öffentlich beleidigt zu haben". Der Antrag des Hofprediger Stöcker datirt vom 10. April

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.