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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-02-16 · Heft 8 (16.2.1886) · p. Seite 121

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 8 (16.2.1886)
Date
1886-02-16
Page
Seite 121 (sequence 9)
Language
German
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121 Gemeinden in dreifache gespalten, in Congreß-, orthodoxe- und status quo Gemeinden. Genau genommen, sind sie alle drei Status quo Gemeinden, d. h. der Stillstand ist in ihnen allen Regel, und weder die einen noch die anderen bewegen sich vorwärts. Daß durch diese Spaltung die Kräfte zersplittert und die Mittel für die Erhaltung gesonderter Institute und deren Beamten unnütz verzehrt werden, ist einsichtlich, und ebenso daß persönlicher Zwist und Hader genährt wird. Handelt es sich doch dabei nur um die Predigt, die hier und da magyarisch gehalten wird und etwa Chorgesang, welcher anderswo doch auch von den Orthodoxen angenommen worden ist. Aber die Zähigkeit und der Geist der Opposition, der in unseren Glaubensgenossen so stark ist, lassen einen Ausgleich nicht zu Stande kommen. Frankreich. Paris, 2. Februar. Der Senat hat das Gesetz über die Beerdigungen, wie die Deputirtenkammer es votirt hat, in etwas verändert. Bis jetzt besaßen die katholischen Kirchencollegien und die israelitischen und protestantischen Consistorien das Monopol der Beerdigungen durch ihre Beamte und mit ihren Utensilien. Hieraus zogen sie eine für ihre Existenz nothwendige bedeutende Einnahme. Die Deputirtenkammer votirte nun ein Gesetz, welches dieses Monopol den genannten kirchlichen Behörden nahm und den Ortsgemeinden überwies. Der Senat hat nun beschlossen, das Vorrecht sowohl den Gemeinden als auch den genannten kirchlichen Behörden zu gewähren, so daß es jeder Familie gestattet sei, von welcher der beiden Bevorrechtigten sie die Beerdigung vornehmen lassen will. Es fragt sich nun, ob die Deputirtenkammer dieser Veränderung zustimmen werde. Es hat sich längst erwiesen, daß die radikale Partei durchaus nicht mit freisinnig identisch ist, daß sie vielmehr in nicht wenigen Fragen den Zwang der freiheitlichen Richtung vorzieht. Das israelitische Consistorium hätte dabei Gelegenheit, das neue Reglement zur Beseitigung einer Menge von Mißbräuchen zu gestalten, die hier stattfinden und gegen welche so oft, aber vergebens protestirt worden ist. — Die hiesige israelitische Arbeitsschule hat am 17. Januar ihre jährliche Preisvertheilung an ihre Zöglinge vollzogen, welcher immer eine Ausstellung von Arbeiten der Zöglinge vorangeht. Die Schule hat gegenwärtig 50 Zöglinge, unter welchen Pariser, Orientalen, Rumänen, Russen und Elsaß-Lothringer sich befinden. Die Zahl der Schüler könnte bis auf 100 steigen, die Metiers der jungen Leute sind sehr verschieden: Uhrmacher, Juweliere und Graveure herrschen vor; auch ein Photograph befindet sich unter ihnen. Am Abend fand ein Mahl mit einem Ball für die alten Zöglinge des Instituts statt, die seit Kurzem einen Verein zu gegenseitiger Unterstützung gebildet haben. — Der „Figaro" hatte gemeldet, daß Baron Arthur von Rothschild seine Jacht „Eros" von zwei Rabbinern habe „taufen" (sie!) lassen. Diese Meldung ging auch in deutsche Blätter über und klang wie ein Scherz. Die Sache verhielt sich aber so. Die neu erbaute Jacht des Barons, der er wirklich den Namen „Eros" gegeben, lag bei Villefranche nahe bei Nizza, und da der Großrabbiner des Centralconsistoriums, Herr Isidore, einer Kur wegen sich daselbst aufhält, ließ der Baron, wie es bei allen neuen Schiffen Gebrauch ist, es von ihm und dem Lokalrabbiner von Nizza durch eine religiöse Ceremonie einweihen. Der letztere sprach den 107. Psalms in hebräischer und französischer Sprache, und Herr Isidore hielt eine Anrede, in welcher er den Segen Gottes für den Schisssherrn und seine Familie, die Bemannung und das Schiff selbst erflehte. (Gewiß ist dies nur lobenswerth, und konnte nur auffallen, weil israelitische Schiffsherren nur selten sind. Wir erinnern uns, daß vor vierzig Jahren das Schiff eines Israeliten in Indien unter der Flage mit dem Wappen Judas den indischen Ocean befuhr, was auch in diesem Blatte besprochen worden. Was uns nur einiges Befremden einflößt, ist, daß ein Schiff durch eine jüdisch-religiöse Ceremonie eingeweiht wird und den Namen des heidnischen Liebesgottes erhält!) Paris, 4. Februar. (Privatmitth.) Das heutige Amtsblatt (Journal osficiel) der französischen Republik bringt in seinem amtlichen Theile ein Dekret des Präsidenten Grsoy, vermöge dessen Herr Dr. Frsverie-Salomon Re itlinger, Advokat am Gerichtshöfe in Paris, welcher am 30. Juli 1878 in Anerkennung seiner Leistungen bei diplomatischen und wissenschaftlichen Sendungen zum Ritter der Ehrenlegion ernannt wurde, zum Officier dieses Ordens befördert worden ist. Herr Reitlinger ist ein treuer und offener Bekenner seines israelitischen Glaubens, und es liefert somit die neue ihm *) Von dem 107. Psalm, welcher ausführt, wie in verschiedenen Nöthen uud Bedrängnissen der Mensch Gott anrust und gereitei wird, sind nur die Verse es bis 32 für diese Gelegenheit veiwcndbar. Sie lauten in unsrer Ueberietzung: Die zur See aus Schiffe stiegen, Aus großen Wassern das Werk betrieben, Sie gewahrten des Ewigen Werie Und seine Wunder aus der Tiefe. Er sprach, und ließ de» Sturmwind erstehen, Der seine Wellen emportrieb; Sie schwollen zum Himmel, sie sanken zum Abgrund: Ihre Seele zerrann in der Noth, Sie schwindelten, taumelten, Trunkenem gleich, Und all ihre Weisheit war zu Ende. Da schrieen sie zum Ewigen in ihrer Noth: Ans rh>en Bedrängnissen bracht er sie. Er schwichtigt den Sturm zum Säuseln, ihre Wellen schweigen. Sie freuen sich, daß sie ruhig geworden. Und er süart sie zum ersehnten Ziele. Danken müssen sie dem Ewigen seine Gnade Und seine Wunder sür die Menschenkinder, Und ihn erheben in Volksve> saiumlung, Auf dem Sitze der Alten ihn loben. b

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