Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1886)
- Date
- 1886-02-09
- Page
- Seite 106 (sequence 10)
- Language
- German
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liche Institut in Lublin, werden überhaupt keine Juden mehr ausgenommen. — Meiner genauen Information nach besteht die obenerwähnte Maßnahme im Riga'schen Polytechnikum in offenbarem Widerspruche zu in Berufung gezogenem Gesetz. Das bezügliche Circularschreiben vom 27. Juli lautet nur auf Elementar- und mittlere Lehranstalten, keineswegs aber auf Hochschulen, zu denen das Polytechnikum in Riga zählt (s. „Allg. Ztg. d. I." S. 574, Jahrg. 1884). — Nun hat man auch, dem „Hamelitz" zufolge, in der Hochschule zu Dorpat mit der jüdischen studirenden Jugend eine Ausnahme gemacht. Es wurde nämlich in diesem Schul-Semester 10 jüdischen Studenten die Aufnahme in das Dorpat'sche Veterinär-Institut nur aus dem Grunde verweigert, weil sie kein Tomicilrecht daselbst von dem Polizeimeister besitzen. Die Behörde dieses Instituts gab als Motiv für die Förderung des Aufenthaltsrechtes beim Eintritt in dieses Institut an, daß, laut Vorschrift des Verwesers des Ministeriums der Volksaufklärung und gemäß dem § 967 des Schulgesetzbuches (Gesetzsammlung Bd. IX von 1857), nur diejenigen jüdischen Studenten Aufnahme in die Hochschule finden können, die den vollen Cursus eines Gymnasiums absolvirt haben; denn erst der Besitz eines Zeugnisses darüber verleiht nach dem § 997 ibid. dieses Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons; weil aber zur Aufnahme in's Veterinär-Institut nur die Absolvirung von sechs Klassen im Gymnasium erforderlich ist, wie es auch bei diesen jüdischen neueintretenden Studenten der Fall war, so soll die Aufnahme in dieses Institut nur durch den Nachweis der Domicil-Berechtigung bedingt werden. Das Polizeiamt und der Gouverneur haben die betreffende Erlaubniß nicht ertheilt. Letzterer hat sogar eine Anfrage an den Minister des Innern darüber gerichtet, sie blieb aber ohne Erwiderung. Auf ein von dem Curator dieses Lehrbezirkes an das Ministerium der Volksaufklärung im Namen dieser Studenten ergangenes Gnadengesuch, ist vor Kurzem die Entscheidung des Ministeriums eingetroffen, daß die Aufnahme dieser zehn Schüler in das Institut ausnahmsweise gestattet werden soll, zugleich mit der ausdrücklichen Anweisung jedoch, daß in Zukunft jüdischen Schülern, welche nicht den vollen Cursus eines achtklassigen Gymnasiums beendet haben, wonach erst das Recht des Aufenthaltes zuerkannt wird, die Aufnahme versagt werden solle. In diesen Tagen wird in Petersburg die Gemäldeausstellung unseres treugesinnten Glaubensgenossen, des jungen, talentvollen Künstlers I. Askanasy eröffnet. HerrAskanasy wurde soeben von der hiesigen „Kaiserlichen Akademie der Künste" mit dem Titel „Akademiker I. Klasse" decorirt, eine Auszeichnung, die zum ersten Male einem jüdischen Maler und erst znm zweiten Male einem Juden überhaupt (der berühmte Bildhauer Marcus Antokolski war der erste) in Rußland zu Theil geworden. Bereits im Jahre 1879 hat der Künstler die große goldene Medaille erhalten und wurde darauf auf Kosten der Krone nach dem Auslande geschickt. Während seines sechsjährigen Aufenthaltes in Italien hat er mit besonderer Vorliebe zur Verherrlichung der Vergangenheit unseres Volkes und zur Erweckung des Interesses an derselben beigetragen. So hat er das Bild „Moses in der Wüste" entworfen, welches sowohl wegen seiner meisterhaften Darstellung, als auch wegen der Orginalität seiner künstlerischen Auffassung die besondere Aufmerksamkeit auf sich lenkt. — Wie in jedem Jahre, so hatte auch diesmal das zu Gunsten der armen jüdischen Studenten von den hervorragendsten jüdischen Künstlern veranstaltete Concert nebst Ball in Petersburg einen glänzenden Erfolg. Die Reineinnahme betrug circa 1900 Rubel. — Der verdienstvolle Herausgeber des hebräischen Almanachs „Haaßiph" und hebräische Publicist Herr Nachim Sokolow ist als Redakteur des in Warschau von dem rühmlichst bekannten Gelehrten und Astronomen Herrn Ch. S. Slonimski herausgegebenen Wochenblattes in hebräischer Sprache „Hazephirah" eingetreten und von der Regierung bestätigt worden. Herr Sokolow war langjähriger Mitarbeiter für die leitenden Artikel unter der Rubrik „Hazaufe l'beth Israel" dieses unter den Juden sehr geschätzten Blattes. Der greise Slonimski ist wegen Altersschwäche aus der Redaktion ausgeschieden, er steht jetzt im 77. Lebensjahre. Wir beglückwünschen das Blatt zur Acquirirung dieser bewährten Kraft und wünschen Herrn Sokolow auch in seiner erweiterten publicistischen Thätigkeit reichen Erfolg. Moses Feinkind. Turek, 29. Jan. (Privatmitth.) Die von einem Gouvernementschef bei dem Ministerium angeregte Frage: „Ob jüdische Kaufleute I. Gilde das Recht haben, außerhalb des „Ansiedluugsrayons" mit der Führung ihrer Geschäfte jüdische Commis zu betrauen, und ob letztere wie auch die Dienstboten bezeichneter Juden das Recht haben, während ihres Aufenthaltes in den inneren Gouvernements des Reiches ihre Frauen und ihre unmündigen Kinder bei sich zu behalten", ist, dem „Woschod" zufolge, in der ersten Plenar-Versammlung des Senats in diesem Semester zur Verhandlung gekommen. Da die Senatoren uneinig waren, so wurde noch nichts entschieden und soll die Frage deswegen nochmals daselbst verhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit erwies es sich, daß bis jetzt seit 1859, also nach Verlauf von 27 Jahren, wo jüdischen Kauflcuten I. Gilde, zufolge des 8 17 ad 1 des Paßgesetzbuches (Gesetzsammlung Bd. XIV) und zwar nach den Bestimmungen des § 128 des Handelsgesetzbuches (Gesetzsammlg. Bd. XI und des 8 128, Bemerkung 3 ad. 1 lit. 13, B. IX, Thl. II desselben Gesetzbuches vermehrte Ausgabe von 1876), das Ansiedlungs- und Handelsrecht zuerkannt wurde, von den 35 Gouvernements des euro-