Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1886)
- Date
- 1886-02-09
- Page
- Seite 105 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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105 Oesterreich -Ungarn. Prag, 20. Januar. Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Petition in Betreff der Regelung der Rechtsverhältnisse der Israeliten behufs Abstellung der Uebelstände der Regierung abgetreten. Pest, 21. Januar. (Privatniitth.) Die israelitische orthodoxe Gemeinde in Steinbruch, dem 9. Bezirk der Hauptstadt, hat sich auf Grund des Congreßstatuts constituirt und wurde vom Cultusminister als selbständige Religionsgemeinde anerkannt. Dieselbe hat den Rabbiner S. A. Feuerstein, bisher in Alsö-Kubin, zu ihrem Rabbiner gewählt. Die Alsö-Kubiner Congreß - Gemeinde hat sich mit der dort bestehenden orthodoxen Gemeinde vereint. Krakau, 17. Januar. In der noch immer zu keinem Abschluß gelangten Familien - Tragödie bezüglich der ihren Eltern in ein Kloster entführten Rachel Stieglitz ist in jüngster Zeit ein ebenso charakteristisches als interessantes Intermezzo eingetreten. Der Vater dieses verschwundenen Mädchens, der hiesige Tapezierer Chiel Stieglitz, der nach jahrelangem, mühevollem, aber erfolglosem Streben, seine Tochter wieder zu erhalten, endlich in schmerzvoller Resignation sich seinem Schicksale zu fügen begann, erhielt vor einigen Monaten plötzlich eine Vorladung, im hiesigen Bezirksgerichte zu erscheinen. Hier wurde ihm eröffnet, daß seine in Breslau befindliche Tochter Rachel, recte Marie Stieglitz, das Gericht um Aufhebung der väterlichen Gewalt über sie und um Bestellung eines Vormundes angesucht habe. Chiel Stieglitz, von dem der Beamte die Einwilligung zur Ernennung eines Vormundes verlangte, erklärte entschieden, daß er seinen väterlichen Rechten über seine minderjährige Tochter nicht entsagen und zu seinen Lebzeiten die Einwilligung zur Bestellung eines Vormunds für das ihm geraubte Kind nie geben werde. Auf die Bemerkung des Beamten, daß seine Tochter getauft sei und zu den Eltern nicht zurückkehren wolle, weil sie der Vater geschlagen habe, antwortete dieser, daß man nicht aufhöre, sein Kind zu lieben, wenn.man es auch züchtigt. Er habe seine Tochter stets zärtlich behandelt, und sie habe keine Ursache gehabt, das väterliche Haus zu verlassen. Er als Vater verlange sein Kind zurück, gleichviel ob es Christin oder Jüdin ist, und so lange er lebe, werde er die Einwilligung zur Ernennung eines Bormunds nicht geben! Nichtsdestoweniger hat das hiesige Gericht für die minderjährige Rachel (dermalen Marie) Stieglitz in der Person des Krakauer Advokaten vr. Josef Mochnacki einen Vormund bestellt. Chiel Stieglitz recurrirte dagegen an das hiesige Ober-Landesgericht, das jedoch den Recurs abweislich beschied und die Bestellung des gedachten Vormunds bestätigte. Der Vater, der sich überzeugt hat, daß die Idee der Nomination eines Vormunds für die ihm entführte minderjährige Tochter nicht von ihr ausging, ergriff nun den außerordentlichen Revisions-Recurs au den Obersten Gerichtshof, der beide untergerichtliche Entscheidungen bezüglich der Ernennung des vr. Mochnacki zum Vormund für die Rachel Stieglitz auf hob. Dieses oberstgerichtliche, im December vorigen Jahres erfolgte Erkenntniß wurde dem Chiel Stieglitz vorige Woche eingehändigt. Uebrigens hat Chiel Stieglitz auf Befragen vor einigen Tagen von der Breslauer Polizei-Direction die Relation erhalten, daß seine Tochter Rachel, recte Marie, nicht mehr in Breslau sich befindet und von dort nach einem unbekannten Ort entfernt wurde. Serbien. Belgrad, 24. Januar. Die Pioter Juden überreichten dem Minister-Präsidenten eine Eingabe, in welcher sie um Ersatz des ihnen durch die Bulgaren zugefügten enormen Schadens bitten. Rußland. Turek, 12. Jan. (Privatmitth.) Das vom Ministerium der Volksaufklärung in Uebercinstimmnng mit dem des Innern am 27. (15. a. St.) Juli 1884 erlassene Schulgesetz, wonach jüdische Schüler, deren Eltern kein Aufenthaltsrecht besitzen, keine Aufnahme in die Lehranstalten des betreffenden Ortes finden dürfen, soll auch auf das Polytechnikum in Riga ausgedehnt werden. Es sollen nunmehr keine jüdischen Petenten aus anderen Gouvernements ausgenommen werden, die nicht ein Gymnasium absolvirt haben. Diese Aufnahmereducirung der Juden wird sich in der Zukunft sehr fühlbar machen, da bisher das Riga'sche Polytechnikum noch die einzige Lehranstalt in Rußland war, wo sämmtliche jüdische Realschulabiturienten aus allen Theilen unseres werten Reiches unbeschränkt Aufnahme fanden. So zählt diese Hochschule, nach dem „Woschod", in diesem Semester unter 800 Studirenden 200 Juden, also ein Viertel der Gesammtzahl, wovon 6u erst bei Beginn des verflossenen Schuljahres ausgenommen worden. Diejenigen Juden, welche den Cursus eines Gymnasiums absolvire», ziehen, wie ihre übrigen Commilitonen, die Universität vor, während in die speciellen technischen, landwirthschaftlichen Schulen meistentheils nur die Zöglinge aus Realschulen eintreten, denen der Zutritt zur Universität verschlossen ist. So sind mit der Verweigerung der Aufnahme der Juden in dieses Polytechnikum fast sämmtliche Real-Bildungsstätten den jüdischen Studirenden verschlossen. Denn bekanntlich wird in die technologischen Institute zu Petersburg und Charkow, in die Berg- und Forstakademien nur ein gering normirter Prozentsatz von 5 bis höchstens 10 ('/0 zugelassen, und in manche sogar, wie z. B. in das Petrowski-Jnstitut für Oekonomie zu Moskau und in das Nowoalexandrowski landwirthschast- 7