Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1886)
- Date
- 1886-02-09
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227617--43297-3263649- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
104 Das Schöffengericht hatte Strack wegen der absichtlichen Erwähnung der Vorstrafe, der Beleidigung schuldig befunden, aber für straffrei erklärt, dagegen auf erhobene Widerklage May wegen Beleidigung zu 30 Mk. Geldbuße verurtheilt. Gegen dieses Erkenntniß hatten beide Theile die Berufung eingelegt, May aber dieselbe zurückgezogen, wie er gestern erklärte, auf den von seelsorgerischer Seite gegebenen Rath mit Rücksicht auf seine im December erfolgte Taufe. Justizrath Lesse als Vertreter des Prof. Strack machte bei Begründung der Berufung darauf aufmerksam, daß sein Klient ein auf conservativem, christlich-positivem Boden stehender Mann, Mitglied der Judenmission, aber entschiedener Gegner des Antisemitismus sei, den er für unchristlich und klassenverhetzend halte. Simon May behauptete in ausführlicher Rede u. A., die bösen Gerüchte über ihn rührten von einem Redacteur Schumann her, der Polizeispion sei und kürzlich den Streich begangen habe, durch öffentliche Annoncen einen Redacteur zu suchen und die eingehenden Offerten mit den Lebensläufen der Polizei zu übermitteln. Prof. Strack versicherte, daß ihm die Absicht der Beleidigung fern gelegen habe, und daß er der Vorstrafen des Gegners nur deshalb erwähnt habe, um Di-. Krüger bezüglich seines Urtheils zu legitimiren. Er habe außerdem das geringere Vergehen des Bankerotts an Stelle des größeren, der Unterschlagung gesetzt. Das Berufungsgericht sprach den Prof. Strack frei, weil er nur die Wahrheit gesagt habe, wenn er die Borbestrafung von Simon May erwähnte. Dahingegen hielt es May zweier Beleidigungen für schuldig und verurtheilte ihn zu 100 Mk. Geldbuße, ev. 20 Tagen Hast und in die Kosten beider Instanzen, sprach auch dem Prof. Strack die Publikationsbefugniß im „Reichsboten" und in der „Kreuzzeitung" zu. Bielefeld, 22. Januar. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus die aus dem hiesigen Landtagswahlkreise bei ihm eingegangenen Proteste gegen die Wahl Stöcker's und Meyer's zu Selhausen der Wahlprüfungscommission zu weiterer Veranlassung überwiesen. Die Proteste stützen sich auf die Thatsache, daß sich unter den konservativen Wahlmännern fünf Herren befanden, die als Angehörige eines außerpreu- Hischen Staatswesens gar nicht wahlberechtigt waren und müssen um so schwerer in's Gewicht fallen, als die Conservativen in den beiden angefochtenen Wahlen mit äußerst geringer Majorität, bei der Wahl Meyer's nur mit einer Stimme siegten. Auf die Entscheidung der Commission ist man hier sehr gespannt. Sie wird durch die Thatsache doppelt interessant, daß bekanntlich seiner Zeit unsere orthodoxen Pastoren, Herr Stöcker voran, den Ausfall der letzten Landtagswahlen in unserem Wahlkreise als einen „Sieg des Herrn" feierten, und cs in der That selbst in den Kreisen unserer Bauern hochkomisch wirken müßte, wenn das preußische Abgeordnetenhaus diesen „Sieg des Herrn" für null und nichtig rklären würde. (Franks. Ztg.) Hamburg, 25. Januar. (Privatmitth.) Schon seit Jahren wird in dem hiesigen (orthodoxen) Synagogenver« band, dessen geistliches Oberhaupt Oberrabbiner Stern ist, dem Verlangen Ausdruck gegeben, daß ein Prediger angestellt und daß in der Hauptsynagoge vierstimmiger Chorgesang eingeführt werde. Beiden zeitgemäßen Forderungen stellte der gen. Oberrabbiner sein ihm laut Contract zustehendes Veto entgegen. Neuerdings ist in dem Delegirtenvorstand (wie verlautet einstimmig) der Beschluß gefaßt worden, einen Prediger, der jedoch nur solche weitern religiösen Functionen übernehmen darf, die ihm der Vorstand überträgt, mit einem Gehalt von M. 5000 zu engagiren. Ebenso sind officiös Verhandlungen mit dem „Chorverein" wegen des vierstimmigen Chorgesanges in der Synagoge angeknüpft worden. Der „Chorverein" ist ein unter der Leitung eines hiesigen Kaufmanns, aber sehr tüchtigen Musikers, Namens Seligsohn, stehender jüdischer Gesangverein, dem die Elite der hiesigen und Altonaer jüdischen Jünglinge angehört. — Wie jedoch verlautet, soll kein guter „Stern" der Verwirklichung dieser Pläne leuchten, denn der Oberrabbiner besteht auf seinem Schein und will keines von Beiden zugeben. — Die Vorkämpfer und Verfechter dieser beiden Projekte suchen nach einem Modus, dieselben dennoch durchzusetzen, bis jetzt haben sie aber diesen glücklichen Fund noch nicht gemacht. — Sapienti sat. Posen, 28. Januar. (Privatmitth.) Zu dem auch in einer der letzten Nummern behandelten Kapitel der Ausweisungen würde auch ein in der heutigen Morgen-Nummer der „Pos. Ztg." befindliches Inserat einen interessanten Beitrag liefern. Dasselbe lautet buchstäblich: „Für die 100jährige Frau Sara Mendlowitsch, welche als Ausländerin vom Herrn Polizeipräsidenten zu Breslau aus Preußen ausgewiesen worden und auf der Reise von Breslau in ihre russisch-polnische Heimath Hierselbst erkrankt ist und nicht weiter fahren kann, bitte ich um milde Beiträge zu meinen Händen. vr. med. Friedländer." Nach dem Ergebniß der in der hiesigen Synagogengemeinde im vorigen resp. diesen Monat stattgefundenen Ergänzungswahlen ist die Zusammensetzung der beide» Körperschaften ebenso wie sie in dem letzten Triennium gewesen: 9 liberale und 6 conservative Repräsentanten-, sowie 3 liberale und 2 conservative Vorstandsmitglieder. Hierbei möchte ich die Bemerkung nicht unterlassen, daß die Verwaltung in den letzten 3 Jahren zur vollen Zufriedenheit sämmtlicher Gemeinde-Mitglieder resp. aller Partei-Richtungen gewesen ist, so daß, da zum größten Theil die bisherigen' Mitglieder weiter im Amte geblieben sind, wir auch in Zukunft nur Ersprießliches von der Gemeinde-Verwaltung erwarten dürfen. B.