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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-02-02 · Heft 6 (2.2.1886) · p. Seite 86

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 6 (2.2.1886)
Date
1886-02-02
Page
Seite 86 (sequence 6)
Language
German
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86 kommen waren. Mehr als zwei Drittel unserer 1214 Seelen zählenden jüdischen Gemeinde und mit ihnen etwa 75 Schüler meiner Armenschule, die kaum noch ein Dutzend Schüler behalten hätte, sollten den Ort verlassen müssen, verstoßen, verjagt, halt- und hilflos in die Irre getrieben; das war hart. Tief ergriffen begab ich mich in meine Schule, die Schüler sangen ihre Gesänge und declamirten ihre patriotischen Gedichte zu Ehr' und Preis von Kaiser und Reich, von Haus, Heerd und Heimath ganz wunderschön. Nachdem die Feier beendet war, da setzte ich mich zu Hause hin, und anknüpfend an die eben vollzogene Feier schrieb ich ein von Schmerz und Wehmuth eingegebenes Gesuch an den Fürsten Reichskanzler — er hatte zur Zeit in Varzin seinen Aufenthalt — und bat ihn im Interesse unserer herabgekommenen Stadt, im Interesse unserer Gemeinde, im Interesse dieser armen Kinder um eine Milderung der harten Maßregel, und ich weiß es ganz genau, nicht umsonst habe ich das uralte jüdische Gebetswort ausgesprochen: „Thue es der Kinder in dem Schulhause des Lehrers willen." Schon nach vier Tagen kam telegraphische Gegenordre, mit den Ausweisungen einzuhalten und erst neue Instructionen einzuholen. Diese von der hiesigen Behörde in Königsberg von den Königl. Provinzialbehörden empfangene Instruction lautete dahin, „daß alle diejenigen, deren Aufenthalt am Platze der Stadt und dem Staate von unzweifelbarem Nutzen sei, von der Ausweisung verschont bleiben resp. bei Reelamationen berücksichtigt werden sollten." Von den bereits erfolgten 50 Ausweisungsordres wurde eine Anzahl sofort wieder zurückgenommen. Als See- und Handelsstadt mußte selbstverständlich die Kaufmannschaft um Vorschläge angegangen werden über diejenigen fremdbürtigen Personen, welche sie am Ort zu behalten wünschte. Zu der Liste der von hier aus reclamirten Personen stellte und gesellte die Polizeiverwaltung noch eine größere Anzahl anderer, die als nützlich für Stadt und Staat anzusehen seien, und diese Gesammtliste. etwa 80 Personen resp. Familien enthaltend, erhielt dann auch später die Bestätigung der maßgebenden Behörden. Mittlerweile war aber 18. September, am Vorabende des Versöhnungstages, eine zweite und noch zahlreichere Serie von etwa 80 Ausweisungen erfolgt, wodurch die russische Gemeinschaft in die höchste Aufregung und Bestürzung versetzt wurde. Das war ein trauriger Versöhnungstag. Nach Beendigung desselben, nach sechsundzwanzigstündigem Fasten, u>andte ich mich zum zweiten Male an den Fürsten Reichskanzler, zur Zeit in Berlin, schilderte ihm in aller Ergriffenheit der Seele unfern Schmerz und unsere Aufregung und bat um alle mögliche und thunliche Rücksicht, nicht allein für uns, sondern für alle Glaubensgenossen längs der Grenze, nicht allein für die Juden, sondern auch für die Christen. Und endlich am 6. Oktober, nachdem bereits eine vierte Serie von Ausweisungen erfolgt und die Zahl derselben bereits 148 Familien resp. Einzelpersonen erreicht hatte, da richtete ich das dritte Schreiben an den Fürsten Bismarck,! zur Zeit in Friedrichsruh, diesmal mit dem genau formulirten! Bitten: Erstlich, daß die Reelamationen Berücksichtigung finden möchten und zweitens, daß man mir und den Ausgewiesenen! längere Fristen gestatte; den letzeren, um ihre Angelegenheiten j zu ordnen, und mir, um die Mittel herbeizuschaffen, welche; zu ihrer Unterstützung erforderlich wären, j Was ist nun, wird man fragen, durch alle diese Gesuche erreicht worden? Alles, Alles, was nur den Umständen gej mäß zu erreichen war. Auf Befragen von Seiten der hiesigen ^Behörden, an welche meine Gesuche an den Reichskanzler behufs Berichterstattung zurückgelangt waren, habe ich nicht! Anstand genommen, die schriftliche Erklärung abzugebeu, daß j man — die Notwendigkeit der Maßregel vorausgesetzt — mit dem Stand und dem Gange der Ausweisungen sich zufrieden geben könnte, zumal wenn man sich der Wahrnehmung nicht verschließen wollte, daß von Seiten der Behörden mit möglichster Schonung und Rücksicht verfahren würde. Nur der Verleumdung, welcher man hier und da in Wort und Schrift der Widersacher begegnet, als hätten unsere auswärtigen Glaubensgenossen durch schädliches und unehrenhaftes Leben und Treiben sich die Ausweisung zugezogen, will ich mit der größten Entschiedenheit entgegentreten. Unter allen den Ausgewiesenen ist auch nicht ein einziger, dem die zuständigen Behörden nicht das beste Leumundszeugniß ausstellen würden. Unsere städtische Polizei-Verwaltung ist gern bereit, solches amtlich zu bestätigen. Der beste Beweis ist, daß Alles, was zum Handelsstande gehört, von der Ausweisungsmaßregel verschont geblieben ist; was jedoch die kleinen Handwerker, Arbeiter, Dienstmädchen, Wittwen und Waisen, Todtengräber, Cultnsdiener, Fleischverkänfer, Unterstützungsempfänger u. s. w. verbrochen haben können, ist nicht erfindlich. In Beziehung auf die geschichtlichen Vorgänge dürften diese Darlegungen genügen. Mögen hier nur noch einige bestimmte, die Ansgewiesenen betreffende Daten und Zahlen folgen. Eine sorgfältig geführte, mit nicht weniger als 15! Rubriken versehene Liste giebt Auskunft über alle bisher Unterstützten und ihre Personenverhältnisse. In dieser Liste sind! bis heute 16l) bereits mit Unterstützungen versehene Ausgewiesenen verzeichnet. Es waren dies theils Familien, theils Einzelpersonen aus der Stadt oder den beiden Kreisen Memel und Heydekrug mit zusammen 603 Personen, darunter auch 17 christliche Ausgewiesene mit zusammen 07 Personen. Hier und im Kreise befinden sich aber vielleicht etwa noch 100 Personen, welche in unsere Liste noch gar nicht eingetragen sind, weil sie eine Aufenthaltsverlängerung bis zum Frühjahr, theilweise sogar bis zum Oktober 1886 erhallen haben.

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