Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-01-26 · Heft 5 (26.1.1886) · p. Seite 67

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 5 (26.1.1886)
Date
1886-01-26
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3227609-3227615--43258-3263608
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

67 Urtheil über diese sich zu bilden und auszusprechen. Dann aber wäre er den viele» Juden begegnet, die in ernster, ja aufreibender Geistesarbeit in allen Zweigen der Wissenschaft, Kunst und Literatur einen ehrenvollen Platz sich gewannen und eine verdienstvolle Wirksamkeit ausübten, was um so anerkennungswerther ist, als sie meist mit schwierigen Verhältnissen und Hindernissen von außen her hatten kämpfen müssen. Dann aber hätte Tr. seine giftigen Urtheile nicht fällen können, und da er es besonders auf Börne und Heine abgesehen und von diesen beiden aus über die ganze „moderne Judenschast" ein Verdammungsurtheil fällen wollte, beschränkte er sich auf die zwanziger Jahre. Doch auch wir wollen ihm hierin Folge leisten. Er begnügt sich also, Moses Mendelssohn, weil er diesen nicht zu übergehen vermochte, und Neander, Veit und Felix Mendelssohn, weil sie Pietisten waren, lobend zu erwähnen. Aber hatte nicht schon in den zwanziger Jahren Eduard Gans sein „Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwickelung" in vier Bänden (Berlin 1824—1835), seine „Scholien zum Gajus" (Berlin 1820) u. s. w. heransgegeben? Hatte nicht Michael Beer seinen „Paria," „Struensee" u. a. auf die Bühne gebracht, die sich wahrlich mit damaligen Dramatikern, wie Müllner, Zacharias Werner u. A. messen konnten, Meyerbeer seine ruhmreiche Componistenlaufbahn betreten, Wilhelm Beer seine seien ographischen Arbeiten begonnen? Und damals hatte bereits Zunz seit 1818 und Rappaport seit 1828 den Grund zur wissenschaftlichen Bearbeitung der jüdischen Literaturgeschichte gelegt, und Jost seine bahnbrechende „Geschichte der Israeliten seit der Zeit der Makkabäer bis auf unsere Tage, nach den Quellen bearbeitet", in 9 Theilen veröffentlicht (Berlin 1820—1828); und in demselben Zeitraum hatte sich die jüdische Kanzelberedtsamkeit zu einer eigenthümlichen Blüthe durch Joseph Wolff, Gotthold Salomon, Kley und Zunz entfaltet und in dogmatischer und Pädagogischer Beziehung das Judenthum bereits zu moderner Entwickelung seine ersten Schritte gethan. Also auch das Jahrzehend, welches Tr. in diesem seinem dritten Bande behandelt, ignorirt er in Bezug auf die „modernen Juden" gänzlich, um nur der! „modernen Judenschaft" jede „geistige Kraft" abzusprechen,! wie sie dieselbe „vor Zeiten inmitten der orientalischen Cultur j des spanischen Maurenreiches" besessen. Diese letztere kennt er nicht, und die zeitgenössische kennt er auch nicht oder will er nicht kennen. Nun, wir wollen ihm sofort auch einen zweiten Beweis seiner Unwissenheit in rsdus judaicis liefern. (Fortsetzung folgt.) Die Ausweisungen im deutschen Reichstage. Durch die bekannten Vorgänge in Preußen ist eine völkerrechtliche, internationale Frage auf die Tagesordnung gesetzt, die längst entschieden schien und die von großer trauriger Tragweite iverden kann. Man hat bis jetzt in civilisirten Staaten als völkerrechtlich angesehen, daß die Angehörigen des einen Staates sich in einem anderen so lange aufhalten und beschäftigen können, als sie sich eines Vergehens nicht schuldig machen. Es steht dein Staate zu, gewisse Legitimationen zu fordern und bescholtene Personen oder gar Verbrecher aus seinen Grenzen auszuweisen; nicht aber Personen, blos weil sie einer anderen Nationalität angehören, und noch dazu in Masse, aus seinen Grenzen zu entfernen. In einigen Staaten steht es sogar gesetzlich fest, daß nach einem bestimmten Zeitraum des Aufenthalts der Fremde die Naturalisation erlangt hat oder beanspruchen kann. Indem aus Preußen alle russischen und österreichischen llnterthanen polnischer Nationalität, wozu dann auch die sg. polnischen Juden gerechnet wurden, ohne Unterschied nach ihrer Beschäftigung oder nach der Länge ihres Aufenthalts oder nach ihrer sittlichen und politischen Führung plötzlich ausgcwiesen wurden und zwar zu vielen tausenden und mit Frau und Kind, ist, wie gesagt, die völkerrechtliche Frage aufgeworfen, ohne daß freilich die bloße Diskussion hier vorläufig etwas auszurichten vermag. Denn hierzu kommt die eigenthümliche Erscheinung, daß weder Rußland noch Oesterreich irgend einen Einwand gegen diese Maßregel Preußens und ihre oft recht harte Ausführung erhoben haben, >vas natürlich so gut wie ein Vorbehalt ist, ähnliche Austreibungen, wenn es ihnen angemessen erscheint, anzuordnen. Durch diese Maßnahme sind auch tausende von russischen und österreichischen Unterthanen jüdischer Religion betroffen, die größtentheils aus Unkenntnis; versäumt hatten, in Preußen die Naturalisation zu erwerben. Aber wir werden zugleich an die traurigsten Periodcir unserer Leidensgeschichte erinnert. Jahrhunderte lang hielt sich jeder Fürst und wo möglich jede Stadt für berechtigt, die Juden massenhaft auszutreiben, und es war dann immer ein Glück, daß andere Fürsten und Städte die Flüchtlinge anfznuehmen sich bereit fanden, bis es ihnen vielleicht nach einiger Zeit gefiel, denselben Weg gegen sie zu beschreiten. Mit dem Anbruch einer besseren Zeit, wo Humanität und Recht einigen Einfluß zu erlangen begannen, hörte dies auf, und schon im vorigen Jahrhundert, als Maria Theresia eine solche Austreibung plante, legten sich fremde Herrscher ins Mittel und bewogen die Kaiserin zur Zurücknahme ihres grausamen Gebotes. Im Gegentheil wurde es als jedes civilisirten Volkes tvürdig angesehen, das Gastrecht zu üben, und gerade Prenßen übte dies in schönem Maße, wie der große Kurfürst gegen die Hugenotten, Fried-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.