Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 4 (19.1.1886)
- Date
- 1886-01-19
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227614--43248-3263597- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Orneta 1× ep/1045374
OCR text
58 des klügelnden Verstandes zu bannen sucht. Noch sind die reichen Schätze der Universitäts- und Staats-Stipendien einem Theile seiner Landessöhne durch veralteten Brauch verschlossen, und harren eines Toleranzedictes im neunzehnten Jahrhundert." Bielefeld, 8. Januar. (Privatmitth.) Der Vorstand der „Unterstützungskasse des Vereins isr. Elementarlehrer für Westfalen und die Rheinprovinz" hat in seiner Sitzung am 3. d. M. den Unterstützungsantheil, der im vorigen Jahre von 57 Mark auf 45 Mark hatte herabgesetzt werden müssen, auf 48 Mark erhöhen können, beider aber hat diese geringe Aufbesserung nicht etwa ihren Grund in erhöheten materiellen Zuwendungen für den Verein, sondern darin, daß eine mit drei Antheilen unterstützte Wittwe gestorben ist und einige Waisen, die statutengemäß bis zum vollendeten 18. Lebensjahre berücksichtigt werden müssen, dieses Alter im Laufe des Jahres erreichen, so daß im Jahre 1886 nur 46^ Antheile (gegen 51'/4 im Vorjahre), also M. 2220, zu zahlen sind. Es ist indessen nicht ausgeschlossen, ja sogar voraussichtlich, daß in der nächsten Zeit bedeutend erhöhete Ansprüche an unsere Casse herantreten werden, und wir bitten daher Alle, die selbst wohlthun können oder andere zum Wohlthun anzuregen im Stande sind, nicht zu ermüden und in der Sorge für die in Folge Alters oder Kränklichkeit in der Arbeit der Jugenderziehung ausruhenden Lehrer, beziehungsweise für deren Wittwen und Waisen, uns nach Kräften zu unterstützen. Der Jahresbericht für 1885 wird demnächst versendet werden. S. Blumenau. Eberswalde, im Januar. Die hiesige Strafkammer verurtheilte den Redacteur Lemme von der „Ebersw. Ztg." wegen Beleidigung des Commerzienraths Schreiber zu 4 Wochen Haft. Der Angeklagte war wegen Beleidigung desselben Herrn früher verurtheilt worden und hatte in seiner Zeitung an das betr. Gerichtsreferat die Bemerkung geknüpft: „Ich bin heute verurtheilt worden, weil ich Sie mit dem „Hetzprediger" Stöcker verglichen habe, aber mit dem „Zeugen" Stöcker darf ich Sie doch wohl auf eine Stufe stellen?" Der l Gerichtshof hielt diese Schlußbemerkung und den Vergleich mit dem „Zeugen" Stöcker schon deshalb für beleidigend, i weil dieser Mann namentlich in der freisinnigen Presse, die der Angeklagte vertritt, als eine mit der Wahrheit nicht genau umgehende Persönlichkeit geschildert werde und durch jenen Vergleich dem Beleidigten der Vorwurf des fahrlässigen oder wissentlichen Meineids gemacht werde. (Also eine Vergleichung mit Stöcker wird als Beleidigung bestraft!) Wormditt, 6. Januar. Der ehemalige jüdische Lehrer Faust erhielt vor einigen Monaten einen Ausweisungsbefehl. F. wandte sich an alle Behörden bis hinauf zum Cultusminister mit der Bitte, den Befehl rückgängig machen zu wollen, da er zwar von polnischer Abstammung, aber kein geborener Pole sei und seine Eltern nur aus Versehen naturalisirt worden sind. Als jedoch Alles nichts fruchtete und F. nochmals aufgefordert wurde, das preußische Staatsgebiet zum 1. April zu verlassen, wandte er sich an den Kaiser. Vor einigen Tagen erhielt F. nun die Nachricht, daß ihm der Aufenthalt in Preußen nach Prüfung und Befund der Sache gestattet ist, auch seine Naturalisirung in nächster Zeit erfolgen wird. Posen, 1. Januar. Mit welcher Härte von den Unterbehörden die Ausweisungen ausgeführt werden, davon bringt die „Germania", wie sie sagt, „das Neueste aus dem Gebiete der Humanität". Um das Unglaubliche wahrscheinlich erscheinen zu lassen, drucken wir hier einfach das nachstehende, von dem Pfarrer Jwaszkiewicz von Kempen (Posen) aufgenommene und von drei Zeugen unterschriebene Protokoll ab: Verhandelt Kempen, den 13. November 1885. Bei dem Unterzeichneten erschien am heutigen Tage Marianna Tomaszek — Wittwe des hiesigen, vor einem halben Jahre verstorbenen Einwohners Adalbert — in Begleitung ihrer Mutter Agnes Janik, einer verwittweten Tagelöhnerfrau, und gab folgende Erklärung ab: Bei mir wird ein Kind meines Mannes und seiner ersten Frau erzogen. Das Mädchen ist sieben Jahre alt und heißt Marianna. Seit einer Woche kommen täglich zweimal Polizisten nach dem Mädchen und wollen es mitnehmen, da es nach Polen transportirt werden soll. Am vergangenen Sonnabend entfloh das Kind vor Schreck, daß der Polizist es aus der Schule holen will, auf's Feld und schlief einen halben Tag hinter einem Zaun. Vor Schrecken und Kälte ist das Kind erkrankt und liegt zu Bette. Trotzdem kommt der Polizist und will es mitnehmen. Das Kind zittert vor Schrecken und bittet seine Mutter: „Mutter, laß' mich nicht fort, ich gehe nicht nach Polen, ich will bei Dir bleiben." An dem gestrigen Tage schrieb die Frau an den Herrn Landrath, daß er das Kind bei ihr lasse, daß sie sich verpflichte, dasselbe zu unterhalten und zu ernähren und doch kam heute wieder der Polizist nach dem Kinde. Ich erwähne, daß die Mutter dieses Kindes nicht aus Polen stammte, sondern von hier gebürtig ist. Marianne Tomaszek. Agnes Janik. Jwaszkiewicz, Jakob Lorenz, als Zeugen. Pfarrer. AuS Württcmberg, 4. Januar. (Privatmitth.) Die K. Isr. Oberkirchenbehörde hat angeordnet, daß der heutige Gedächtnißtag für Moses Mendelssohn entweder in der Synagoge oder in der Schule gefeiert werde. In vielen Synagogen fanden am letzten Samstag entsprechende Feierlichkeiten mit Festpredigt statt, worüber auch die öffentlichen Blätter referiren.