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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-01-19 · Heft 4 (19.1.1886) · p. Seite 53

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 4 (19.1.1886)
Date
1886-01-19
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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53 tag gefeiert wurde, zusammen. Die ganze Feier nahm einen erhebenden, überaus würdigen Verlauf. Stimmt schon in der „Neuen Synagoge" bei der wirkungsvollen Beleuchtung die heilige Stätte den Besucher zu andächtigen Gefühlen, so mußten die elegischen Melodien der Chöre eine um so größere Wirkung auf die Anwesenden Hervorbringen, die sich ohnehin des pietätvollen Zwecks bewußt waren» der sie hergeführt- Eingeleitet wurde die eigentliche Feier durch einen Psalm, dem ein Gebet folgte. Hierauf sang der Chor abwechselnd mit einem Solisten ein für den heutigen Tag verfaßtes Lied. Dann folgte die Predigt von Herrn vr. Frankl, der, nachdem er zuerst einen kurzen Blick auf die wissenschaftlichen Verdienste Mendelssohns geworfen, bemerkte: wenn auch an dieser Stätte eigentlich nur zu gedenken sei, dessen, was Mendelssohn fürs Judenthum gewesen, so sei doch hervorzuheben, „ganz, wie er war, breitete er den Namen Gottes aus." Mendelssohn habe gezeigt, daß die Religion seiner Väter nicht unvereinbar mit der Vernunftreligion sei, daß Judenthum und Denkfreiheit sehr wohl zu einander passen. Zwar werden wir in unserer heutigen Wissenschaft, deren Grundlagen ganz andere geworden sind, manches seiner Worte nicht mehr anerkennen, aber immer finden wir in seinen Worten und Werken das Streben nach Wahrheit und Selbstvervollkommnung, und dieses Streben möge auch uns leiten. Den Schluß bildete wiederum ein Chorgesang. In der alten Synagoge fand zu gleicher Zeit ebenfalls eine Feier statt (Mendelssohn war dort bekanntlich kein seltener Gast gewesen), während die jüdische Reformgemeinde den Tag schon gestern durch eine würdige Feier geehrt hatte. H. Außer den in Nr. 2 bereits von uns besprochenen Schriften von Dessauer und Kohut sind noch erschienen: „Moses Mendelssohn", ein Lebensbild von Ferdinand Schmidt, 3. Aust, mit Portrait (Kreuznach, Voigtländer). Diese anziehende und im humansten Geiste geschriebene Schrift gehört zu der „Deutschen Jugendbibliothek von Ferdinand Schmidt." — „Mendelssohn und Lessing, 2. Aufl. nebst einer Gedächtnißrede auf Moses Mendelssohn zu dessen lOOjährigem Todestage, gehalten im akademischen Verein für jüdische Geschichte und Literatur" von Dr. I. H, Ritter (Berlin, Steinthal, 1886), ein ernstes, würdigendes Bild der beiden großen befreundeten Männer und ihres Verhältnisses zu einander. Ein Zwischenfall zwischen der alten und der neuen Wett. ii. In den Bereinigten Staaten sind die Akte und Akte» des Auswärtigen Amtes ebenso wie die Verwaltung im Innern der Billigung und Zustimmung des Senates und des Repräsentantenhauses unterworfen. Auch in der Angelegenheit zwischen Oesterreich-Ungarn und den Vereinigten Staaten, über welche wir in voriger Nr. berichteten, ist dies der Fall. Die desfallsigen Schriftstücke wurden dem Senate vorgelegt und am 21. Dezember trug der Senator Best auf folgende Resolution an: In Anbetracht der zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten und von Oesterreich-Ungarn gepflogenen Correspondenz, welche dem Senat von dem Präsidenten vorgelegt worden und aus welcher hervorgeht, daß der Ehrb. Anthony M. Keiley von Virginia am 29. April 1885 zum Gesandten in Oesterreich-Ungarn ernannt, am 9. Mai 1885 aber die Bundesregierung von der Regierung Oesterreich- Ungarns amtlich benachrichtigt worden ist, daß „die Stellung eines, auf dem Civilamte mit einer Jüdin getrauten fremden Botschafters in Wien unhaltbar und sogar unmöglich" sei, und daß am 4. Aug. 1885 die Regierung von Oesterreich- Ungarn ihren Entschluß kundgegeben hat, Herrn Keiley als Gesandten der Vereinigten Staaten nicht zu empfangen, sei es beschlossen vom Senat und Repräsentantenhaus, daß die von unserer Regierung beobachtete Haltung und die vom Staatssekretär in besagter Correspondenz betonten Grundsätze unsere unbedingte Billigung haben. Die Verfassung der Ver. Staaten bestimmt, daß die Religionsfrage mit der Qualifikation eines Bürgers der Ber. Staaten für irgend ein Amt oder für eine Vertrauensstellung gar nichts zu thun habe, und obwohl das Volk der Ver. Staaten aufrichtig wünscht, freundschaftliche Beziehungen mit Oesterreich-Ungarn und allen anderen Ländern zu erhalten, so kann es doch keiner fremden Regierung das Recht einräumen, irgend einen Bürger dieses Landes auf Grund eines Glaubensbekenntnisses oder desjenigen seiner Familie als ungeeignet für ein Amt zu bezeichnen. Best sprach sich sehr lobend über die Haltung des Sekretärs Bayard in der Keiley-Angelegenheit aus und beantragte die Verweisung der Resolution an das Comitä für auswärtige Angelegenheiten, was angenommen wurde. Heinrich von Treitschke's Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Z. Theil. I. Es ist eine geschichtliche Erfahrung, daß, welche Stufe des Fortschritts und der Erhebung die Völker in ihrem Ent^ wickelungsgange, sei es durch innere Bewegung, sei es durch den Drang der Verhältnisse und Umstände, auch erreichen, die Reakton alsbald sich auf dem gewonnenen Terrain wieder etablirt und ihre Bestrebungen nach möglichster Rückbildung von neuem anhebt, nachdem sie dem Andrang der neuen Phase, der Feststellung der neuen Principien hatte weichen müssen. Sie nimmt also die errungene Basis an, will sie

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