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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-01-12 · Heft 3 (12.1.1886) · p. Seite 37

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 3 (12.1.1886)
Date
1886-01-12
Page
Seite 37 (sequence 5)
Language
German
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37 Alles, was von uns gesagt und geschrieben wurde, geschah in der Absicht, es klar zu legen, daß die Verantwortlichkeit für die Zurückweisung Keilers als Gesandten vollkommen auf Seiten der österreichischen Regierung liegt; während unsere Regierung vollkommen das Recht der Weigerung zum Empfang eines Gesandten anerkennt, müssen wir dennoch Einwand erheben, wenn dieses Recht so übertrieben wird, daß es thatsächlich ein Anspruch wird, eine Auswahl treffen zu dürfen." Herr Bayard sagt, aus allen Schriftstücken gingen zwei; Punkte klar hervor, Erstens, daß das angebliche Glaubensbekeuntniß der Gattin des Gesandten und ferner Einwände seitens einer „befreundeten Macht" beseitigt werden müßten, damit ein Gesandter empfangen werden könne. Diese Bedingungen seien einfach unerträglich und ständen nicht nur im Widerspruche mit der Constitution der Bereinigten Staaten, sondern auch mit jener Selbstachtung, welche einer Nation von 60,000,000 freien Männern verbietet, hinter einer „befreundeten Macht" zurückzustehen. Herr Bayard theilte Herrn j Lee mit, daß die Angelegenheit dem Congreß in der ersten Sitzung vorgelegt werden würde. In einem Briefe vom 15. September theilt Herr Bayard dem Herrn Keiley den Empfang seines Resignationsschreibens mit und sagt, die Gründe für dasselbe ständen im Einklänge mit seiner Würde und seinem persönlichen Charakter als ehrenhafter Bürger. Der Präsident sei mit seiner (Keiley's) Haltung völlig einverstanden während dieser bemerkenswerihen Periode unserer diplomatischen Geschichte. Man ersieht aus dieser objektiven Darstellung, daß die amerikanische Regierung mit rühmenswerther Entschiedenheit die höchsten Prinzipien und das Recht und die Ehre ihres Staates vertheidigle, die österreichische hingegen ihre beiden Argumente, eines nach dem anderen, aufgab, ja sogar ableugnete. Der Conflikt wurde abermals nur durch die Resignation Mr. Keiley's gehoben. Wir haben hier das Verfahren des Grafen Kalnocky nicht zu kritisiren, der sich genöthigt sah, von der Jüdin nach Rom zu pilgern, um ein Motiv für die Weigerung zu finden. In keinem anderen politischen, namentlich diplomatischen Aktenstücke wird aber unsres Wissens das Prinzip der Religionsfreiheit und der unbedingten Gleichberechtigung so entschieden vertheidigt, wie in dem oben angeführten des auswärtigen Amtes der Vereinigten Staaten. Wir erinnern uns dabei an die Verhandlungen der westeuropäischen Staaten um Handels- und Niederlassungsverträge mit der Schweiz, wobei das holländische Abgeordnetenhaus die einzige Instanz war, welche den betr. Vortrag darum verwarf, weil er die Rechte der jüdischen Staatsangehörigen Hollands verletzte; Wir erinnern uns an den Berliner Vertrag, welcher die Gleichberechtigung aller Religionen und Nationalitäten in den Donau- und Balkanstaaten zur unerläßlichen Bedingung für deren Anerkennung machte und bei jedem dieser Staaten diese Bedingung ausdrücklich aussprach, während die Signatarmächte kurze Zeit darauf die Anerkennung gewährten, ohne daß vorher jene Bedingung erfüllt worden und in Rumänien noch heute erfüllt wird. (Weiteres in nächster Nr.) Wien,' 1. Januar. Zum 50. Jahrganges) Ich habe Ihnen schon längere Zeit nicht geschrieben. Es wirkten dabei mannigfache Ursachen zusammen. Zum Theile nahmen mich Amts- und Berufsgeschäfte und unaufschiebbare literarische Arbeiten in Anspruch, zum Theile hinderte mich körperliche Ungemächlichkeit '2 -p-; nzw und schließlich sind unsere inneren und äußeren Verhältnisse wenig erfreulicher Natur. Es gewährt mir daher mehr Erhebung, mich in die Vergangenheit zu versenken, als bei der Gegenwart mit all ihrem Jammer zu verweilen. Da las ich Ihren Leitartikel in Nr. 52 vom vorigen Jahre unter obigem Titel, und es drängte mich denn doch, die Feder in die Hand zu nehmen. Aus vollem Herzen rufe ich und mit mir gewiß Tausende und aber Tausende Ihnen zu: „Glück auf! und der Segen von oben zur Weiterfahrt". Es ist gewiß eine bedeutende und seltene Erscheinung, daß eine Zeitung fünfzig Jahre von demselben Redacteur geleitet wird, der überdies mit seltenen Ausnahmen in jeder Nummer einen oder zwei Artikel veröffentlicht, und die Zeitung ist heute so frisch und anregend wie vor Jahren. Ich kann mich noch recht gut daran erinnern, als ich zum ersten Male die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" im Jahre 1838 (ich war damals 15 Jahre alt), las, und seit jener Zeit lese ich sie ununterbrochen bis auf den heutigen Tag fort. Welch eine Masse von Belehrung habe ich aus ihr geschöpft, wie sehr hat sich durch die Lectüre derselben mein Gesichtskreis erweitert. Ich will keinem der bestandenen oder bestehenden jüdischen Journale nahe treten oder ihren wirklichen Werth verkleinern. Bis auf einige wenige Auswüchse, die es auf diesem Gebiete, wie auf anderen Gebieten überall gibt, wirken dieselben gewiß verdienstlich; der Vorzug der „Allg. Ztg. d. Judenthums" besteht jedoch darin, daß sie thatsächlich ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse ist. Sie ist kein Parteiblatt in dem Sinne, wie es die meisten andern Journale sind. Mit Ausnahme der äußersten Extreme kann jede Stimme sich geltend machen. Man begegnet daher in derselben sehr selten einer persönlichen Polemik. Die A. Z. d. I. klebt ferner nicht an der Scholle; sie hat nicht eine Fraction oder *) Unsere Leser wissen, daß wir ungern Etwas zu Gunsten unsrer Leistungen veröffentlichen; allein mit obigem Artikel konnten wir dem Wunsche des ältesten unter unsren gegenwärtigen Mitarbeitern nicht entgegen sein. Die Redaktion.

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