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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-01-12 · Heft 3 (12.1.1886) · p. Seite 36

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 3 (12.1.1886)
Date
1886-01-12
Page
Seite 36 (sequence 4)
Language
German
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wurde, anzugehen. Erlauben Sie mir ferner, zu konstatiren, daß der Präsident das unzweifelhafte Recht jeder Regierung anerkennt, zu entscheiden, ob der Gesandte eines anderen Staates ihr genehm ist oder nicht. Dieses Recht, welches die Bereinigten Staaten jeder anderen Regierung so freimüthig zugestehen, würde sie selbst für sich in Anspruch nehmen, wenn eine passende Gelegenheit sich aufwerfen sollte. Thos. F. Bayard."" Auf diese Note antwortete Baron Schaffer am 19. Mai, daß er sich nicht ermächtigt fühle, die Argumente des Herrn Bayard zu diskutiren, aber er habe dieselben seiner Regierung unterbreitet, und er wiederhole seine Bitte mündlich, »daß Herr Keiley von Wien fern gehalten werden möge, bis man zu einem vertraulichen Uebereinkommen gekommen sei." Am 20. Mai schrieb Herr Bayard an den Baron Schäffer und legte die Ansicht der Regierung im Betreff eines Punktes dar, den Graf Kalnocky in seiner Depesche vom 8. Mai geltend gemacht hatte und welchen er bisher für reifliche Ueberlegung reservirt hatte. In seiner Depesche wünschte Graf Kalnocky die Aufmerksamkeit der amerikanischen Regierung auf den allgemein bestehenden diplomatischen Brauch zu lenken, daß vor der Ernennung eines Gesandten bei der Regierung angefragt werde, ob ihr der Betreffende genehm sei. — Herr Bayard sagt, daß sorgfältiges Nachforschen in den Annalen dieser Regierung keinen Fall ergeben habe, daß die Vereinigten Staaten vor der Ernennung eines Bürgers angefragt hätten, ob derselbe genehm sei. Dieser Gebrauch möge in europäischen Staaten bestehen, in diesem Lande werde derselbe niemals eingeführt werden; denn derselbe sei weder durchführbar, noch weise. Herr Bayard macht darauf aufmerksam, daß er so bald als möglich Nachricht von der Ernennung des Herrn Keiley gegeben habe, und spricht die Hoffnung aus, daß der Kaiser von Oesterreich keinen genügende» Grund finden werde, Herrn Keiley als Vertreter der Vereinigten Staaten zurückzuweisen, weil dessen Sanktion nicht vorher eingeholt worden sei. Herr John M. Francis, damals Gesandter der amerikanischen Regierung in Wien, zeigte Herrn Bayard am 17. Juni au, er habe von Herrn Szechcnyi die Mittheilung erhalten, daß das österreichische Ministerium des Auswärtigen ernstliche Einwände gegen den Empfang des Herrn Keiley habe, da eine benachbarte befreundete Regierung ihn als Vertreter Amerika's an ihrem Hofe nicht habe empfangen wollen, und, seit Herr Keiley zum Gesandten an Oesterreich ernannt wurde, ihre Einwände geltend gemacht hätte. „Die Thatsache," schreibt Herr Francis, „daß seine Gattin eine Jüdin ist, beeinflußt die Entscheidung der Regierung Seiner Majestät nicht, denn Oesterreich ist in Rücksicht auf religiöse Angelegenheiten tolerant und liberal." Herr Francis schreibt ferner am 24. Juni, daß der Haupteinwand der österreichischen Regierung gegen Herrn Keiley nicht allein in der Handlungsweise Italiens zu suchen sei, sondern in Keiley's öffentlich gehaltenen Reden, die einen Charakter trugen, der ihr nicht angenehm sei. Herr Francis sagt, Graf Kalnocky habe in einer Unterredung hierüber sein Bedauern ausgesprochen, daß die Thatsache, daß Oesterreich Einwand erhoben hätte, nicht hinreichend sei, und daß es nothwendig sei, den Grund für einen solchen Einwand vor aller Welt zu diskutiren. Oesterreich würde unter ähnlichen Umständen so gehandelt haben. Am 30. Juni übersandte Herr Francis dem Staats-Departement Auszüge aus der „Wiener Fr. Presse" (augenscheinlich von Kalnocky inspirirt), in denen erwähnt wird, Oesterreich weigere sich einzig und allein aus Hochachtung gegen Italien, den „Advokaten aus Virginien" zu acceptiren. In dem Artikel befindet sich ferner eine Aeußerung über Mangel an Taktgefühl, aber kein Wort über Frau Keiley. Herr Bayard sprach in einem Schreiben an Herrn Francis vom 1. Juli die Ansicht aus, daß die österreichische Regierung von anderer Seite beeinflußt sein müsse, und sagte, der Präsident wünsche den Fortbestand der guten Beziehungen zu Oesterreich, ohne jedoch dem nationale» Selbstgefühl des amerikanischen Volkes im Geringsten zu nahe zu treten, und informirte Herrn Francis nochmals, dem dringenden Verlangen nach Zurücknahme der Einwände Ausdruck zu geben. Am 6. August telegraphirte Herr James Fenner Lee, damals Gesandtschafts-Sekretär, Herrn Bayard, die österreichische Regierung könne Herrn Keiley nicht empfangen und habe um Ernennung eines anderen Gesandten ersucht. In einem Briefe an Herrn Bayard vom selben Tage schreibt Herr Lee, Graf Kalnocky habe in einer Unterhaltung geäußert, die Weigerung, Herrn Keiley zu empfangen, beruhe nicht auf einer Frage der Gewissensfreiheit, auch nicht auf den Vorstellungen^des italienischen Gesandten. Herr Lee schreibt Herrn Bayard unter'm 9. Oktober, daß Graf Kalnocky in einer Unterredung erklärt habe, Baron Schäffer habe einen Fehler begangen, indem er die Verhandlungen in Bezug auf den Empfang Keiley's schriftlich geführt hätte, und stellte in Abrede, daß Herr Szechenyi die Aeußerungen, die er nach Aussage des Herrn Francis am 16. Juni machte, wirklich hätte thun können. Herr Szechenyi selbst leugnete, Etwas gesagt zu haben, was darauf Hinweise, daß Italien Einwand gegen Keiley's Annahme erhoben hätte. Am 31. August schrieb Herr Bayard an Herrn Lee: „Die Regierung wird mit meiner Einwilligung nie um eine Gunst, noch um Anerkennung unter Bedingungen, welche von einer auswärtigen Macht gestellt werden, bitten, und die Exekutive theilt diese meiner Ansicht. Es kann daher keine Rede sein von einem Proteste unsererseits gegen diese Handlungsweise Oesterreich-Ungarn's, die ihres Gleichen nicht hat.

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