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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-01-12 · Heft 3 (12.1.1886) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 3 (12.1.1886)
Date
1886-01-12
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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35 italienische Regierung aus einer Mittheilung des New-Dork Herald erfahren habe. Die amerikanische Regierung wies diesen Grund zurück, weil sie sich nicht um eine Zeitungsnachricht kümmern könne, nach welcher Mr. Keiley vor 14 Jahren als Privatmann mißliebige Aeußerungen gethan haben solle. Allein, Mr. Keiley kam selbst um seine Entlassung ein, weil seine Stellung in Rom ihm als eifrigem Anhänger des Papstes doch nur unangenehm sein könne. Am 4. Mai benachrichtigte Sekretär Bayard den österreichischen Gesandten, Baron Schaffer, daß der Präsident Hrn. Keiley zum Gesandten in Wien ernannt habe. Am 9. Mai übergab Baron Schaffer Herrn Bayard die Uebersetzung eines Telegramms von dem Grafen Kalnocky, welches lautete: „Wir bedauern die Nomination des Herrn Keiley zum Gesandten am kaiserlichen Hofe und seine sofortige Abreise auf seinen Posten, da hier eben sowohl als in Rom Skrupel herrschen wegen dieser Wahl. Bitte, lenken Sie in der allersreundschaftlichsten Weise die Aufmerksamkeit der amerikanischen Regierung auf den üblichen diplomatischen Brauch, vorher bei der Ernennung eines Gesandten die Zustimmung der Regierung einzuholen, bei welcher derselbe accreditirt wird. Sie werden deßhalb ersucht, der amerikanischen Regierung ernstlich vorzustellen, daß der neue Gesandte Wien fern bleiben möge, bis unser Consens zu seiner Ernennung ertheilt ist. Die Stellung eines Gesandten, der vermittelst einer Civiltrauung mit einer Jüdin verheirathet ist, würde in Wien unhaltbar und unmöglich sein." In einer Zuschrift an den Baron Schaffer vom 18. Mai führt Sekretär Bayard das vorstehende Telegramm an und bemerkt, daß Herr Keiley bereits nach Europa abgereist sei; er verweist dann auf den einzigen Grund in der Depesche des Grafen Kalnocky, der später sogar durch Baron Schäffer mündlich wiederholt wurde, nämlich daß Herr Keiley nicht acceptirt werden könne, weil seine Gattin „eine Jüdin" sei, und daß seine Heirath mit einer Frau dieses Glaubens seine Stellung in Wien nach dem Wortlaute der Depesche „unhaltbar und unmöglich machen werde." Ferner wird auf eine weitere Mittheilung des Grafen Kalnockv vom 16. Mai verwiesen, dahin lautend, daß „die Ernennung wahrscheinlich große Schwierigkeiten machen und daß sich der neue Gesandte in eine peinliche Situation versetzt sehen werde." Sekretär Bayard fährt sodann fort: „Die von Ihrer Regierung auf diese Weise aufgeworfene Frage involvirt Prinzipien von der größten Wichtigkeit und hat meines Wissens in dem diplomatischen Verkehr zwischen befreundeten Nationen keinen Präcedenzfall; da ich die Sache der Beachtung des Präsidenten unterbreitet habe, so bin ich von ihm instruirt, Ihre Regierung durch Sie zu benachrichtigen, daß der Grund, den man dafür angiebt, dem Gesandten der Vereinigten Staaten die gebräuchliche ceremonielle Höflichkeit und den formellen Respekt zu versagen — nämlich weil dessen Gattin angeblich einer gewissen Religionsgemeinschaft angehört — von der Regierung der Vereinigten Staaten nicht anerkannt werden kann, sondern hiermit emphatisch zurück gewiesen werden muß. Das höchste Gesetz des Landes schreibt ausdrücklich vor, „daß kein religiöser Test verlangt oder angewendet werden soll als Qualifikation für irgend ein Amt oder öffentliches Vertrauen unter der Regierung der Vereinigten Staaten," und ferner wird erklärt, „daß der Eongreß kein Gesetz erlassen darf, um eine Staats-Religion einzuführen oder die Ausübung irgend einer Religion zu verbieten." Dieses ist eine Regierung unter Gesetzen, und jede Autorität, die hier ausgeübt wird, muß von Gesetzen vorgeschrieben sein. Weder der Präsident, noch der Congreß hat ein Recht, über den Glauben irgend eines Beamten zu entscheiden, und die Zumuthung irgend einer fremden Regierung, ihr Dieses zu gestatten, muß nothwendiger Weise und a priori zurückgewiesen werden. Eine Verletzung dieses wesentlichen Prinzips zu dulden, würde zu einer Entrechtung unserer Bürger wegen' ihres religiösen Glaubens führen und so den wichtigsten Zweck vereiteln, zu welchem unsere Regierung gegründet wurde. Religionsfreiheit ist der Eckstein des amerikanischen Regierungssystems; Alles, was geeignet ist, ein so wesentliches und geheiligtes Recht zu beeinträchtigen, muß sorgfältig fern gehalten werden. Ich bin überzeugt, daß meine Landsleute niemals in eine Beeinträchtigung derselben willigen werden. Im Einklänge mit diesem wesentlichen Gesetze steht das ebenso mächtige ungeschriebene Gesetz der amerikanischen Gesellschaft, welches Achtung und Rücksicht fordert für die Frauen, Mütter und Töchter der Republik! Der uns vorliegende Fall ist der eines Gesandten der Vereinigten Staaten, unzweifelhaft fähig, moralisch sowohl, als auch intellektuell, welcher gehörig bei einer befreundeten Regierung accreditirt und gegen dieselbe vollständig freundlich gesinnt ist, der vor Jahren eine ehrenhafte Ehe eingegangen ist und gegen dessen Anwesenheit an dem fremden Hofe man Einsprache erhebt auf den Grund hin, daß seine Gattin einem Glauben angehört, den sehr viele achtbare Bürger in Amerika haben. Der Präsident glaubt nicht, daß eine Lehre und ein Verfahren so gegen jede Religions- und Gewissensfreiheit und gegen den Geist der Gesetze, unter denen wir leben, auf einen Augenblick von der großen Familie civilisirter Völker acceptirt werden können oder daß man gestattet, daß dieselben ihren diplomatischen Verkehr beherrschen. Sicherlich wird dieselbe meiner Ansicht nach niemals von der Bevölkerung der Vereinigten Staaten, noch von irgend einer Administration, welche ihre Anschauungen vertritt, anerkannt werden. Gestatten Sie mir deshalb, in aller Freundschaft und Achtung ihre Regierung zu ersuchen, ihre Note noch einmal in Betracht zu ziehen und sie um die Annahme des Herrn Keiley, der in gutem Glauben ernannt 3*

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