Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-28 · Heft 52 (28.12.1869) · p. Seite 1050

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 52 (28.12.1869)
Date
1869-12-28
Page
Seite 1050 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226743--27928-3263529
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1050 alles so eben fassen können, haben sie doch den Verstand behalten und aus dem Catechismo geantwortet/' In der That wäre das Auswendiglernen in den vier Monaten der Vorbereitung kaum den armen Familienvätern gelungen. Wer genannter Mandel und sein Genosse Jacob gewesen, welche Stellung sie in ihrer Heimath eingenommen, wird nicht gesagt; vielleicht giebt folgende Stelle einen Wink zur Beurtheilung dieser Neophyten. Der Verfasser schickt seinem Buche einen Dankbrief an den König voraus; darin schildert er das große Verdienst des Königs um die Bekehrung genannter Personen und fügt hinzu: „darauff wurden sie mit vielen Gaben beschenket und aller Königlichen Hulde ferner versichert, wie sie dann aufs diese Stunde der Götter der Erden unermüdeten Gnade, Schutzes, Freiheit und Verpflegung mit ihren Kindern genießen/' Wir fügen schließlich hinzu, daß derselbe König, welcher so verschwenderisch mit Geschenken und Freiheiten gegen die Neubekehrten sich bewies, am 3. December 1685 den Befehl ertheilte, daß alle reisenden Juden innerhalb 14 Tagen Stockholm bei Vermeidung strenger Bestrafung verlassen sollten, welcher Befehl am 29. December 1685 erneuert wurde. Aus dieser Zeit stammt auch das Gesetz, daß Juden, Komödianten und Vagabunden aus dem Reiche fort geschafft werden sollten; wir sehen somit, daß die Taufe in damaliger Zeit neben einer versprochenen Seligkeit im Himmel schon auf Erden recht respectable Früchte brachte. — Eigentümlich ist das Weben und Schaffen des Geschickes; während 1681 zwölf obscure Juden ihren Glauben verließen, wurde ein Jahr vorher 1680 ein adliger Sprößling (Abraham Granbom *) in Schweden geboren, der mit Frau und einigen Kindern und Enkeln (11 an der Zahl) später zum Judenthum übertrat, von welcher Familie der entstammte, welcher als Rabbiner und rabbinischer Schriftsteller in der jüdischen Literatur einen ehrenvollen Platz einnahm. S. gedachten Aufsatz in genannter Monatsschrift. III. Wir erwähnten im Vorhergehenden zweier königl. Verordnungen betreffs der Juden, daß sie im Wintermonate December das Land verlassen sollen. Beide Verordnungen finden sich in Stierneman's Sämling af Förordningar. Del 4 pag. 638 fs. und mögen hier in treuester Uebersetzung mitgetheilt werden. Die erste lautet: „Dem königlichen Rath und Oberstatthalter Freiherrn Christopher Gyldenstierna, betreffend die hier weilenden Juden. Stockholm den 3. December 1685. *) Er stammle mütterlicherseits von dem General von Stenbock; und lebten hier (in Stockholm) noch vor einigen Jahren Nachkommen des Granbom, da einige seiner Kinder im Christenthum verblieben. Jüdische Nachkommen desselben leben noch jetzt in Amsterdam. Carl rc. Unser rc. Da das Consistorium allhier zu Stockholm in Unterthänigkeit zu erkennen gegeben, daß einige Juden hier in der Stadt sich aufhalten und sich nicht allein unterstehen ihre jüdische Religion auszuüben, sondern auch noch mehrere mit ihren Frauen und Kindern zu erwarten seien und zwar mit der Absicht sich hier niederzulassen, woraus leicht Aergerniß folgen kann und auch zu befürchten sei, daß auch ein und der andere Mißbrauch in unsere rechte evangelische Religion sich einschmiegen könnte, und da wir solches in Betracht genommen und vermöge des königlichen Eifers, den wir immer für unsere reine, unangesteckte Lehre gezeigt und damit der Gelegenheit begegnet werde, wodurch dieselbe in irgend eine Gefahr kommen könne, haben wir für gut befunden, daß keinen Juden, den Berschmähern des Namens und der Versammlung Christi, möge erlaubt sein in hiesiger Stadt oder irgendwo in unseren Provinzen zu verweilen; demgemäß ist unser gnädiger Wille und Befehl an Euch, daß Ihr sogleich allen hier in der Stadt befindlichen Juden ansagen solltet, daß sie innerhalb 14 Tagen aus Stadt und Land sich verfügen und bei der höchsten Strafe sich nicht unterstehen sollen über den bestimmten Termin hinaus hier zu verweilen. Mit dem Vollzüge rc. Datum wie oben." Vermuthlich rechneten die Hartbetroffenen auf die Milde der Menschen, die ihnen wohl in der Mitte eines nordischen Winters eine Freistadt nicht versagen werde; sie täuschten sich, denn drei Wochen später erschien folgende Verordnung: „Dem königlichen Rath rc. rc. Carl rc. Unser rc. Da wir vernommen haben, daß sich noch einige Juden hier in der Stadt aufhalten, welchen wir keinen längern Aufenthalt vergönnen wollen, so ist hiermit unser gnädiger Wille und Befehl, daß Ihr solchen Juden zusagen lasset, daß sie unversäumt sich aus dem Lande packen sollen. Hiermit rc. Stockholm den 29. December 1685." Die Furcht vor der Gefahr, welche von Seiten einiger Juden die evangelische Kirche bedrohte, minderte sich jedoch später bedeutend; gerade um ein Jahrhundert später und zwar am 10. Juni 1796 ertheilte Gustaf III. dem Hoflieferanten Moses Nathan die Erlaubniß sich mit der Christin Ulrica Oesterman zu verehelichen. Nathan wollte in der Kirche, welcher die Oesterman angehörte, aufgeboten sein; hierüber entstand ein weitläufiger Schriftwechsel und der König resolvierte unter obigem Datum, daß kein Aufgebot nöthig sei, „da dieser Act wahrscheinlich bei den Schwächeren in beiden Versammlungen Aergerniß Hervorrufen und die Contrahenten selbst einem unnöthigen Gewissenszwang ausgesetzt würden, welches sorgfältig vermieden werden müsse." — Gegenwärtig scheint gedachte Furcht noch geringer worden zu sein, da jetzt über 30 gemischte Ehen zwischen Juden und Christen in Schweden vorhanden sind.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.