Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1869)
- Date
- 1869-12-28
- Page
- Seite 1042 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1042 jüdischtheologische Fakultät zu Berlin. Man wird sich erinnern, daß kurz vor der Leipziger Synode eine Mittheilung aus Berlin berichtete, daß dort mehrere Männer zusammen getreten, um auf die Gründung einer solchen Fakultät hinzuwirken. Die Synode selbst hat ein desfallsiges Comitv auch ihrerseits gewählt. Jetzt nun hat sich in Berlin ein provisorisches Comitö constituirt, bestehend aus den Herren Prof. I)r. Lazarus, Commerzienrath B. Liebermann, Dr. Paul Meyer, Dr. S. Neumann, Prof. Di-. H. Steinthal. Dasselbe hat einen Statutcnentwurf verfaßt, und auf den 26. d. eine Versammlung berufen, welche das Statut -berathen und das erste Curatorium wählen soll. Der Entwurf schlägt als Titel „Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums" vor, und das Einladungsschreiben besagt: „Längst und immer deutlicher.ist das Bedürfniß gefühlt, das hier befriedigt werden soll. Daß Berlin vor allem zu dieser Stiftung berufen ist, wird von Niemand bezweifelt. Außer allen anderen Umständen spricht dafiir schon, daß die Studirenden zugleich die hiesige Universität besuchen sollen. Denn wir heben es ausdrücklich hervor: die Hochschule soll nur alle Zweige der Wissenschaft des Judenthmns lehren, die auf den Universitäten gar nicht oder unzulänglich vertreten sind (§ 24); für alle anderen Wissenschaften sollen die Schüler die Universität besuchen. Aber nicht blos für künftige Rabbiner und Prediger, sondern für die Wissenschaft des Judenthums selbst, für ihre Pflege und Fortbildung soll durch die Errichtung der Hochschule die höchst nothwendige Sorge getragen werden. Unabhängig von den Behörden, frei von religiöser Parteiung, im reinen Dienst der Wissenschaft soll hier gelehrt werden tili u. tz 21). Wie sehr die Wissenschaft des Jndenthums der Pflege bedarf, und wie sehr sic in neuerer Zeit ihrer entbehrt, das bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung. Die That ist nothwcndig zur Ehre des Judcnthums, für seinen wahren geistigen Bestand." Der § 2 deö Entwurfs lautet daher: „Zweck derselben ist die Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung der Wissenschaft des Judenthums." Vorlesungen über die gcsammte Wissenschaft des Jndenthums, Uebungen, Disputatorien, Bibliothek u. s. >v. sollen dies bewirken. Die Verwaltung der Hochschule soll durch ein Curatorium von 9 Mitgliedern geschehen; demselben steht auch die Anstellung der Lehrer zu, so wie die Feststellung des jedesmaligen Lehrplans. Die Lehranstalt wird, wie § 1 ausdrücklich besagt, eine selbständige, von den Staats-, Gemeinde- und Shnagogen-Behörden unabhängige sein. Die Mitglieder derselben werden auf fünf Jahre gewählt, und sollen ausgeschlossen sein: 1) die Lehrer der Hochschule, 2) die Rabbiner und geistlichen Beamten sowohl der Hauptgemeinde als etwaiger Separatgemeinden zu Berlin. Wir heben noch hervor § 15: „Die anzustellenden Lehrer müssen denjenigen wissenschaftlichen Grad besitzen, der zur Anstellung an einer Universität berechtigt. Außerden können auch Gelehrte, ohne angestellt zu sein, zu Vorlesungen vom Curatorium zugelassen werden. Dem Curatorium steht ein Beirath, der aus dem Lehrercolleginm und 6—10 Gelehrten besteht, zur Begutachtung des voin Lehrercollegium entworfenen Lehrplans, über die anzustellenden Lehrer u. s. w. zur Seite. Die Studien sind auf einen Cursus von 6 Semestern anzulegcn. § 24 lautet: „Die Vorlesungen, welche an der Hochschule gehalten tverden, sollen sich über alle Zweige der Wissenschaft des Judenthums verbreiten. Dieselben sollen die Universitäts-Studien ergänzen, insbesondere dergestalt, daß diejenigen, welche sich dem Rabbinats- und Predigt-Amte widmen, Gelegenheit zu ihrer vollständigen Ausbildung finden." Die Studirenden müssen zu Universitätsstudien berechtigt sein. Alle Vorlesungen sind unentgeltlich. Der Verein besteht aus Mitgliedern, die einen einmaligen oder regelmäßigen Beitrag leisten, dessen Minimum festzustellen ist. Die Versammlung dieserMitglieder hat das Curatorium zu wählen. Dies ist eine Skizze des Statutencntwurfs, den wir mittheilen, um schon jetzt die Aufmerksamkeit darauf zu richten. Sobald er berathen und definitiv festgestellt worden, werden wir ihn seinem ganzen Wortlaute nach mittheilen. Man wird eingestehen, daß er mit vieler Umsicht abgefaßt worden. Daß demungeachtet verschiedene Punkte noch genauer Prüfung und Erwähnung bedürfen, versteht sich von selbst. Jedenfalls scheint jetzt Berlin für die höheren Interessen des Judcnthums das werden zu wollen, was es sein sollte, aber seit Jahrzehen'den nicht war. Bonn, im Dezember. (Privatmitth.) Wir erhalten aus Edeukoben die Nr. „des Pfälzischen Kurier" vom 12. Dezbr., welche ein in der That merkwürdiges Aktenstück, enthält nämlich einen Absagebrief eines evangelischen Predigers vr.Mookvon Zweibrücken an das f