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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-21 · Heft 51 (21.12.1869) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 51 (21.12.1869)
Date
1869-12-21
Page
[Seite] (sequence 23)
Language
German
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ments, den Sie aus meinem Anträge kennen. Der junge Mann kam nun wieder nach Berlin zurück und wandte sich von Neuem an den Kultusminister mit der Bitte, zur Ablegung seines Probejahrs zugelassen zu werden. Der Kultusminister gab ihm, der in seinem Gesuche angeführt hatte, daß er vom Provinzialschulkollegium zu Magdeburg abgewiesen worden sei — am 17. März. d. Jrs. folgenden Bescheid: „Nach Ihrer Eingabe vom 25. v. Mts. sind Sie von dem königlichen Provinzialschulkollegium in Magdeburg hinsichtlich Ihres Eintritts als Probandus bei der Realschule in Erfurt ablehnend beschieden worden. Ich muß Bedenken tragen bei Prüfung der Frage, ob in Beziehung auf Ihre Zulassung zum Probejahr bei der betreffenden Schule eine Ausnahme von der Regel zulässig sei, dem zuständigen Provinzialschulkollegium die Selbstständigkeit derBeschlußnahme zu beschränken, (Ah! links!) und kann ich demnach bei dem Ihnen ertheilten Bescheide es nur bewenden lassen. Man wird also von Pontius zu Pilatus geschickt; man geht erst an das Provinzialschulkollegium, da wird man abgewiesen; dann geht man an den Minister und der sagt: ja, ich kann nur bestätigen, was das Provinzialkollegium beschlossen hat, und nun ist die Sache zu Ende. Damit ist der Mann beschieden. Meine Herren, das ist der eine Fall. Der zweite Fall, meine Herren, ist etwas krasser und noch viel neueren Datums. Der zweite Fall betrifft einen jungen Mann, der wie der Erstgenannte, vielleicht noch in höherem Grade durch seine Kenntnisse und Leistungen ausgezeichnet ist. Es ist der vr. Daniel Iacobh. Er hat Philologie, Philosophie und Pädagogik studirt; hatte von der hiesigen Universität, als dieselbe eine Preisjchrift ausgeschrieben, den höchsten Preis erhalten für seine Schrift „über Leibnitz's und Locke's Lehren von der menschlichen Erkenntniß." Nachdem ihm in Folge dieser gekrönten Preisschrift und seiner Doktor- Dissertation „über Leibnitz's aristotelische Studien" eine der vorgeschriebenen schriftlichen Prüfungsarbeiten erlaffen worden war, hatte er das Examen als Oberlehrer mit dem glänzendsten Erfolge bestanden. Er ist nach dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Prüfungs-Kommission — meine Herren, ich habe die Original-Dokumente hier alle neben mir — befähigt, Griechisch, Latein und Deutsch durch alle Klaffen eines Gymnasiums und einer Realschule, philosophische Propädeutik in Prima, Französisch bis Sekunda und Geschichte in den untern Klaffen zu lehren. Der §. 7 des Reglements wurde unter seinem Zeugnisse 2. Grades, welches ich ebenfalls zur Hand habe, und welches sich in überaus lobenden Redewendungen über die Fähigkeit und über die Talente dieses Kandidaten ausspricht, hinzugefügt. Natürlich wünschte der junge Mann nun aber, auch einmal in ein Lehramt zu kommen. Er wendete sich also wegen Zulassung zum Probejahre mit einem Gesuche an den Herrn Kultusminister. Es wurde ihm durch Reskript vom 19. Juni d. I. Seitens des Herrn Kultusministers überlassen, sich zuvörderst an das Königliche Proviuzial- Schul-Kollegium oder unmittelbar an die Direktoren der höheren Schulen zu wenden. Der vr. August, Direktor des hiesigen Köllnischen Gymnasiums, war sehr erfreut, einem solchen jungen Mann seine Schule öffnen zu können, um seine Fähigkeit weiter zu entwickeln und seine Lehrtätigkeit zu beginnen, also ihm das Probejahr zu gewähren. Gesetzlich mußte der Herr Direktor August, mit Rücksicht auf §. 7 des Reglements, sich an das Provinzial-Schulkollegium der Provinz Brandenburg wenden. Das Provinzial-Schulkollegium lehnte natürlich, wiederum unter Berufung auf §. 7, seine Zulassung ab. Der Kandidat richtete dann selbst sein Gesuch an das Provinzial-Schulkollegium und legte das Reskript des Herrn Kultusministers bei, nach welchem er sich an dieses Kollegium oder unmittelbar an die Direktoren wenden sollte und erbat sich von dem Provinzial-Schulkollegium noch einen weiteren Bescheid. Er erhielt einen solchen, den ich Ihnen verbotenus mittheile, folgendermaßen lautend: „daß er als Oauäickutus probauckus an dem hiesigen Köllnischen Gymnasium nicht zugelassen werden könne, daß er jedoch zu seiner Jnformirung und Uebung den Unterrichtsstunden beiwohne» und nach einiger Zeit unter Anleitung und in Gegenwart eines vom Direktor der Anstalt zu bestimmenden Lehrers, nach Maßgabe seines Zeugnisses, aber nicht selbstständig den Unterricht ertheilen könne." Meine Herren, Sie müssen zugeben, einen stärkeren Hohn gegen einen wissenschaftlich gebildeten Mann auszusprechen, als hier geschehen, kann man sich nicht denken. Einem solchen jungen Manne mit solchen Fähigkeiten antwortet man: man wolle ihm erlauben, dem Unterricht eines anderen Lehr ers beizuwohnen. Ich führe nichts weiter an, die beiden Fälle sind stark genug zur Begründung meines Antrages. Meine Herren, Freiheit und Gleichheit für Alle, das sind die Grundbedingungen des modernen konstitutionellen Staates und die Grundbedingungen für die geistige moralische und materielle Entwickelung des Volks. Wir haben hier vor kurzer Zeit aus dem Munde des Herrn Justizministers gehört, daß Preußen der Staat sei, der hinter anderen Kulturstaaten ntcht Zurückbleiben dürfe. Ja, sogar von dem Herrn Kriegsminister haben wir vor wenigen , Tagen bei Gelegenheit der Celler Angelegenheit ein großes Wort gelassen aussprechen hören: Er sagte: bei der Staatsregierung ist der leitende Grundsatz „Gleichheit für Alle!" Meine Herren, das ist ein vortrefflicher Grundsatz, den gewiß Jeder anerkennt; es ist aber auch der Fundamentalsatz des eigentlichen Rechtsstaates, des ganzen Systems des Rechtsstaates, in welchem man nicht nach Laune und Willkür oder nach künstlich gewundenen Interpretationen verwaltet, sondern Recht und Gerechtigkeit Jedem nach seinem Verdienst zukommen läßt. Dieses System paßt unserem Herrn Kultusminister nicht, oder damit ich mich richtig ausdrücke: unser Herr Kultusminister paßt für ein solches System nicht. (Sehr richtig! links.) Wenn der Herr Minister — und ich traue ihm eine ehrliche Ueberzeugung zu — seine religiöse Ueberzeugung fest hält, und wenn er sich dabei als eine unentbehrliche Stütze des Preu- 51*

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