Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 51 (21.12.1869)
- Date
- 1869-12-21
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
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zuführen, ein evangelischer Geistlicher war es, der nach seinem eigenen Geständniß nicht einmal diesen Geisteskranken noch zu unterrichten gesucht hätte, sondern, sich auf den Unterricht der Schwester Maria verlasse» hatte, (Heiterkeit.) der ihn auf seinem Krankenbette taufte. Das geschah am 17. Oktober dieses Jahres, und am 19. Oktober verfiel der Mann von Neuem in den wildesten Wahnsinn und mußte in die Ärrenheilanstalt zu Sorau ausgenommen werden. Diese beiden Beispiele habe ich Ihnen vorführen wollen, um doch wenigstens Zeugniß dafür zu geben, was unter den heutigen Auspicien unsres Kultusministeriums sich in unserem Staate der Intelligenz ereignen kann. Meine Herren, ich komme zu meinem Anträge, den ich gestellt habe. Nachdem sich 10 Jahre lang der Kampf erneuert hat, den Dr. Jutrozinski in Posen definitiv anzustellen, ist das endlich gelungen; der zweite, der Dr. Warschauer in Posen, der drei Jahre bereits unterrichtet und ein sehr tüchtiger und ausgezeichneter Lehrer ist, harrt heute noch seiner Anstellung. Was den Dr. Töplitz in Lissa betriff, der seit 20 Jahren bereits an der Anstalt angestellt ist, so will ich das Verfahren, das gegen diesen Mann geübt wurde in neuester Zeit, nicht selbst zur Sprache bringen, weil ich nicht zweifle, daß ein andrer Abgeordneter in diesem Hause darüber das Wort ergreifen wird. Meine Herren, ich habe nun die Aufgabe, Ihnen meinen Antrag speziell zu motiviren, und ich werde gleich dazu übergehen, sobald ich nur noch einige Bemerkungen vorausgeschickt habe. Der lange Kampf über die Berechtigung der jüdischen Schulamtskandidaten zu öffentlichen Lehrern schien endlich im Jahre 1867 damit beendet, daß der Herr Kultusminister durch seinen Herrn Kommiffarius erklären ließ — ich glaube denselben, der heute vor uns sitzt — daß er nunmehr das Judengesetz von 1847, auf das er sich bis dahin immer gestützt hatte, um zu beweisen, daß Juden nicht angestellt werden dürsten, der Verfassung gegenüber nicht länger aufrecht erhalte. Nun, meine Herren, ich habe mich damals über diese Erklärung außerordentlich gefreut, weil ich glaubte, daß nun die Drangsale der jüdischen Schulamtskandidaten endlich beseitigt seien. Aber, meine Herren, was ist geschehen? Am 12. Januar 1867 erklärte dieser Herr Kommiffarius im Namen des Herrn Ministers, daß jenes Judengesetz keine Geltung mehr habe, und einen Monat vorher, am 12. Dezember 1866, hatte der Herr Minister, ohne daß man öffentlich etwas davon erfuhr, ein neues Reglement pro kaeultato ckveenäi erlaffen und in diesem Reglement befindet sich gerade der §. 7, gegen den ich meinen Antrag gestellt habe. Also, meine Herren, man erklärt öffentlich im Hause und vor dem Lande, daß das Judengesetz und die Beschränkung desselben für jüdische Schulamtskandidaten nicht mehr existire, nachdem man sich einen Monat früher eine Hinterthür aufgemacht hat, durch welche man die jüdischen Schulamtskandidaten nicht nur wieder ausschließt von der öffentlichen Anstellung, sondern auch von der Zulassung zum Probejahr. Meine Herren, ich habe keinen parlamentarischen Ausdruck für dieses Verfahren des Herrn Ministers, aber das werden Sie mir zugeben müssen, loyal gehandelt ist das gewiß nicht, und ich meine, es läßt sich nur erklären, wenn man den Grundsatz adoptirt: „Der Zweck heiligt die Mittel." Nun, meine Herren, will ich Ihnen zur Unterstützung meines Anttages und zur Motivirung desselben nur zwei, aber freilich recht sehr eclatante Beispiele anführen. Der erste Fall betrifft den Dr. Julian Treumann. Dieser junge Mann promovirte im Jahre 1864, und zwar in den Naturwissenschaften; er ist vorzugsweise Chemiker und hat sich auch mehrere Jahre in industriellen Etablissements als ein sehr tüchtiger Chemiker bewährt. Dieser junge Mann wünschte, nachdem er die Erklärung des Herrn Kultusminister aus dem Jahre 1867, die ich Ihnen angeführt habe, erfahren und das Examen ausgezeichnet bestanden hatte, auch sein Probejahr zu absolviren um eine höhere Lehrerstelle zu erlangen. Er schrieb deshalb an den Herrn Minister. Da der junge Mann nach seinem Zeugniffe gerade für Naturwissenschaften, Chemie, Mineralogie, Physik, Zoologie, Botanik, also für lauter Gegenstände, die mit der Religion auch nicht das Mindeste zu schaffen haben, befähigt ist, so glaubte er um so sicherer, doch auch die Erlaubniß zum Probejahr zu erhalten. Der Herr Minister gab ihm den Bescheid: „Ja, da er gerade diese Studien sich gewählt habe, so dürfte ihm wahrscheinlich nichts entgegenstehen, und es wjirde ihm bald ein Bescheid zu Theil werden." Er bekam aber keinen Bescheid. Er wandte sich an eine der Hauptstützen des Kultusministeriums, an den Geheimen Rath Wiese. Dieser bedauerte den jungen Mann außerordentlich und erklärte ihm, nie und nimmer könne er ihm dazu eine günstige Aussicht eröffnen; es bliebe ihm gar nichts anderes übrig, wenn er es nun durchaus wolle, als an einer der beiden jüdischen Realschulen zu Frankfurt a. M. sein Heil zu versuchen. Um nur irgend fortzukommen, entschloß sich derselbe, nach Frankfurt zu gehen. Aber nach drei Monaten schon verließ er Frankfurt, weil er einsah, daß bei dem niederen Stande, den die Naturwissenschaften auf dieser Realschule zweiter Ordnung einnahmen, für seine weitere Ausbildung und für seine Lehrfähigkeit da nichts zu gewinnen sei. Er kam nach Berlin zurück, wandte sich wieder an den Herrn Minister — da wurde ihm gesagt, er könnte, wenn er wollte, nach Erfurt gehen. In Erfurt ist eine Realschule erster Ordnung, und wie ich hier nebenbei bemerken will, eine Realschule, die gerade von einem Juden, von dem ausgezeichneten Mathematiker Professor Dr. Unger, gegründet ist, von einem Manne, der an dieser Schule bis vor wenigen Jahren, seitdem er pensionirt worden, 40 Jahre mit großer Auszeichnung als Lehrer gewirkt hat. — Da, glaubte der Kandidat, würde doch wohl sein Wunsch in Erfüllung gehen. Der Direktor nahm ihn sehr freundlich auf, war, gestützt auf den Begründer der Schule, auch bereit, ihm zum Probejahr Lektionen zu übertragen; sagte ihm aber gleich, er sowohl als der Direktor müsse deshalb an das Provinzialschulkollegium zu Magdeburg sich wenden, welches darüber zu entscheiden habe. Das Provinzialschulkollegium wies natürlich dieses Gesuch ab, denn es stützt sich ja auf den §. 7 des Regle-