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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-21 · Heft 51 (21.12.1869) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 51 (21.12.1869)
Date
1869-12-21
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Außerordentliche Beilage zu Nr. 51 der Mg. Ztg. des Judenthums?) Der Kampf für die jüdische Intelligenz. (Schluß». Wir geben nun die Verhandlungen nach dem stenographischen Bericht. Herr Dr. Kosch hatte den Antrag gestellt: Schriftführer Di-. Lutteroth: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. zu erklären: Der § 7 des Reglements für die Prüfungen der Kandidaten des höheren Schulamts vom 12. Dezember 1866, welcher lautet: „Jüdische Schulamtskandidaten, welche sich über ihre Befähigung zum höheren Lehramt das Zeugniß einer wissenschaftlichen Prüfungs-Kommission zu erwerben wünschen, können unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen zur Prüfung zugelassen werden. Es ist ihnen aber zu eröffnen, daß sie durch Ablegung der Prüfung einen Anspruch auf Z u l as s u n g z u m P r o b e - jahr oder auf Anstellung im Lehrfache an den dem christlichen Bekenntnisse angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten der Monarchie nicht erwerben. Die Religionslehre wird bei jüdischen Examinanden nicht in den Kreis der Prüfungsgegenstände gezogen." steht mit den Bestimmungen der Verfassung und dem einschlagenden Bundesgesetze in Widerspruch. II. den Herrn Kultus-Minister aufzufordern: Den oben citirten § 7 des Reglements fortan außer Kraft zu setzen. Abgeordneter Dr. Kosch: Meine Herren! Wie seit vielen Jahren, so bin ich auch heute leider wieder genöthigt, zum Schutz der verletzten Rechte meiner Glaubensgenossen hier das Wort zu nehmen. Es ist mir das keine erfreuliche Aufgabe, und ich würde ihr gern überhoben sein, aber meine Schuld ist es nicht, wenn ich jetzt oafür noch Ihren Beistand in Anspruch nehmen muß; es ist vielmehr die Schuld des Herrn Kultus-Ministers. Er ist es, der trotz der Verfassung, der trotz des Bundesgesetzes, trotz der wiederholten Beschlüsse dieses Hauses, und ich füge noch hinzu, im Widerspruch mit seinen eigenen Erklärungen in früheren Jahren, der meinen Glaubensgenossen, den jüdischen Kandidaten des Schulamts, nicht nur die Anstellung an den höheren Lehranstalten, sondern sogar auch die Zulassung zu dem Probejahr verweigert. Meine Herren, nachdem der Herr Justizminister neulich erklärt hat, daß seine Stellung dem Bundesgesetze vom 3. Juli dieses Jahres gegenüber eine diesem entsprechende sei, so ist das Kultusministerium in unserem Staate unter allen übrigen Ressorts allein noch die einzige Zwingburg gegen Recht und Gerechtigkeit, die meinen Glaubensgenossen gebührt. Wenn auch diese Zwingburg von dem Herrn Kultusminister noch so hartnäckig vertheidigt wird, sie wird fallen, weil sie fallen muß. Es ist gar keine Frage, daß, wer Recht und Gerechtigkeit hier walten lassen will, der nicht mit Waffen kämpfen darf, die er lediglich aus dem Arsenal der Hyperorthodoxie, aus dem Arsenal des starren Konfessionalismus entlehnt. Das ist aber gerade bei dem Herrn Kultusminister der Fall, und es ist ihm daher ganz natürlich, daß er sich gegen die Grundsätze und die Forderungen des Rechtes, des Gesetzes, der Toleranz, ja ich sage sogar der Humanität stemmt. Meine Herren, was unter solchen Auspicien sich für Zustände entwickeln, das können wir an vielen Orten sehen: die Obskuranten und die Fanatiker sind es, die jetzt aus dem Dunklen hervorschleichen und an das Tageslicht treten. Meine Herren, wir haben es hier in der Hauptstadt unseres Staates, in der Metropole des Norddeutschen Bundes, erleben müssen, daß man es gewagt hat auszusprechen, die Sonne solle wieder um den Erdball ihre Wanderschaft antreten. (Heiterkeit rechts.) Ich werde Ihnen einen andern Fall anführen. In Neusalz in Schlesien hat man unsere Zeitgeschichte bereichert mit einem neuen Mortarafall, aber er ereignete sich nicht an einem Kinde wie dort, sondern an einem 36jährigen Manne, der seit dem Jahre 1861 bereits aus der Irrenanstalt zu Leubus als unheilbarer Geisteskranker entlassen worden ist. (Hört! hört!) Dieser Mann ist durch eine Schwester der Diakonissenanstalt in religiösen Dingen unterrichtet worden; (Hört! hört!) er erkrankte, wurde in das Johanniter-Krankenhaus ausgenommen und, obwohl dort solche Bekehrungsversuche durchaus und streng verboten sind, so wurde doch immer diese Proselytenmacherei fortgesetzt. Ein evangelischer Geistlicher war es, nicht ein katholischer und auch nicht ein anderer der evangelischen Geistlichen, die beide es mit ihrem Gewissen unvereinbar fanden, einen für wahnsinnig erklärten Menschen zum Christenthum über- *) Um den Raum des Hauptblattes nicht zu sehr zu beanspruchen, geben wir ausnahmsweise den stenographischen Bericht in einem Beiblatte. Redaktion.

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