Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 51 (21.12.1869)
- Date
- 1869-12-21
- Page
- Seite 1034 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226742--27903-3263503- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1034 Bei dieser Gelegenheit hielten die versammelten Bischöfe auf königlichen Befehl eine Untersuchung mit Dreien aus dem Stifte Westeras des Judaismus angeklagten Männern, mit Per auf Hyttan (im Kreise Grytnäs; Provinz Dalarne), Olof, dem Schreiber und Errt Hansson lauf Hörnegärd in Westeräs). Laut Protokoll*) hatte Per durch Wort und That vollkommen seinen Abfall vom Christenthum an den Tag gelegt, dessen Lehren und Sacramente verflucht. So hatte er z. B. mit Brod und Bier , welches er unter Ablesen der das Abendmahl einsetzenven Worte einem großen, schwarzen Hunde gab, Spott mit dem Sacramente des Abendmahls getrieben. Er hatte auch geleugnet, daß Christus Gottes Sohn sei, und geäußert, daß er bloß Josephs Sohn gewesen. Angehend die Apostel Christi sagte er, daß sie Lügner und Betrüger gewesen. Er leugnete auch die Auferstehung nach dem Tode und die ewigen Strafen. Er hatte verschiedene Personen — und dies nicht ohne Erfolg — für seine Ansichten zu gewinnen gesucht. Jünglingen, welche bei ihm in der Lehre waren (Per schien ein Schmied gewesen zu sein) hatte er calvinische Bücher -vielleicht die vom Könige Carl IX. herausgegebenen?) in die Hände gegeben, mit der Ermahnung sie zu lesen, „damit die Priester ihnen nichts anhaben sollten." Er bekannte frei vor den Bischöfen, daß er seit 18 Jahren einen jüdischen Glauben besessen, unter dieser Zeit das Christenthum ganz und gar verachtet und Nichts von dem Inhalte des St. T. geglaubt hätte. Doch bezeugte er nun Reue darüber und erklärte, er habe das Christenthum von neuem angenommen. Betreffs des Abendmahls sagte er, er hegte hierüber die calvinische Ansicht. Er erinnerte sich nicht das Sacrament den Hunden ertheilt zu haben; sollte er solches gethan haben, so geschah es in Trunkenheit. „Reichlich klagte er unter Thränen über den Unglauben und den Uebermuth, in welchem er befangen gewesen, und bat, daß Gott und Menschen ihm verzeihen mögen; er wolle nach diesem Tage gerne sich bessern und bei Gott und Menschen Abbitte thun." Pers Frau, eine Schwester des obengenannten Erik auf Hörnegärd, war auch des Judaismus beschuldigt und starb in diesem Glauben. Der Schreiber Olof hatte nach den Protokollen das Dasein der drei Gottpersonen geleugnet, ebenso, daß Christus Gottes Sohn sei u. s. w. Bor den Bischöfen gab er zu, oft mit Per über den Judaismus gesprochen zu haben und hierdurch in Zweifel darüber, ob Christus Messias gewesen, gerathen zu sein. Er war auch dermaßen bekümmert und uneinig in dieser Sache gewesen, daß er zur Nachtzeit aus dem Bette gestiegen und Gott innig gebeten, daß er ihn erleuchten möge^und ihm zeige, welche die rechte Lehre sei. *) Die diese Angelegenheit betreffenden Protokolle werden in der Nordinischen Sammlung in der Upsalaer Universitätsbibliothek ausbewahrt, welche wir dieser Darstellung zu Grunde legten. Erik Hansson auf Hörnegärd, dessen Vater ein eingefleischter Judaist gewesen und welcher den kirchlichen und weltlichen Behörden in Westeras viele Jahre hindurch Plackereien bereitet, hatte laut Protokollen vom 11. December 1018 geäußert, daß Christus keine historische Person, „sondern ein Bild und ein Gespenst" gewesen. Er leugnete ebenfalls Christi Auferstehung. Obgleich nun Erik vor den Bischöfen bestritt, daß er solche Ansichten gehegt, fanden diese doch Anleitung zur Genüge ihn schuldig zu finden. Die Bischöfe erklärten, alle drei Judaisten verdienten ihrer Ketzerei wegen „eine gebührende Strafe," sie überließen jedoch deren nähere Bestimmung dem Könige und seinem Reichsrathe. Sollten die Verbrecher zum Leben begnadigt werden, erklärten die Bischöfe, so müßte doch eine „ansehnliche kirchliche Strafe" ihnen auferlegt werden. Gustav Adolph war jedoch mit diesem unbestimmten Ausspruch nicht zufrieden und forderte von den Bischöfen eine „specielle" Erklärung, inwiefern die Angeklagten „mit mit dem Tode bestraft werden sollten oder nicht?" In einer wiederholten Aeußerung, welche die Bischöfe nun abgaben, erklärten sie, daß die Angeklagten für ihre Lästerungen gegen Christus, die Heilmittel der Seligkeit u. s. w. den Tod verdient hätten, da sie indessen nicht gleich schuldig seien, so dürfte die Strafe gemildert werden, „in dem Maaße das Verbrechen und die Schuld sein kann," welches dem Könige und den wohlgeborenen Herrn des Reichsrathes anheimgestellt wird. Wie man findet, gab Gustav Adolph den 4. des nächstfolgenden Februar dem Statthalter über Westermanland und Dalarne, Carl Bonde, den Befehl, die drei genannten „Gotteslästerer" hinzurichten. Per auf Hyttan wurde demgemäß auf dem Marktplatz zu Hedemora den 10. März 1610 hingerichtet, „weil er," sagte eine alte Anmerkung, „immer gegen Diakone, Studenten, Priester und Pastoren disputirt, unfern Glauben und unsere Kirchenordnung gemißbilligt und den Judaismus höher geachtet hat."*) Ob Olof, der Schreiber, dasselbe Geschick erfahren, ist uns unbekannt. Erik Hansson scheint dagegen begnadigt worden zu sein. Er befand sich nämlich im August 1610 auf freiem Fuß; er wurde jedoch in Bann gelegt, was ihm indessen wenig Kummer bereitete. Der Bischof Rudbeck hielt den 21. August desselben Jahres ein Verhör mit ihm und zwar im Westeraser Domcapitel. Er wurde wegen Völlerei, Fluchens und des Schießens während des Gottesdienstes angeklagt. In Rudbecks eigenhändigem: „Register über offenbare grobe Sünder im Stifte Westeras seit dem Jahre 1622, von welchen Einige sich gebessert haben, Einige noch in ihrer Unbußfertigkeit leben" steht die Anmerkung über Erik: „Er, der nun in Hedemora wohnt, war ein Trinker, ein Lästermaul und Sacramentsverächter" und wird hinzugefügt: „Er behaupte den Teufel offenbar hinter sich hergehen *) Link bibl handl. U. 296.