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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-21 · Heft 51 (21.12.1869) · p. Seite 1020

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 51 (21.12.1869)
Date
1869-12-21
Page
Seite 1020 (sequence 4)
Language
German
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1020 bessere Zeiten zu erhalten, in welchen die Menschenwelt gereift und geklärt genug sein werde, um dieser ganzen Wahrheit den Eingang möglich zu machen. Erst mit Mendelssohn begann für uns eine neue Zeit aktiver Wirksamkeit, die nur sehr allmälig gewonnen werden kann, und deren umfassenden Einfluß wir erst von den zukünftigen Geschlechtern zu erwarten haben. Hierzu bemerken wir nun noch, daß wir es nicht für geeignet halten, in solchen bestimmt formulirten Sätzen statt des Wortes Sendung oder Mission die vieldeutigen „Priesterthum" und „Priesteraufgabe" zu gebrauchen. Die Geschichte zeigt zu viel Mißbrauch mit diesen Ausdrücken und ihrem Begriff, als daß wir sie in Anwendung bringen sollten. Auch der Satz: „Der mosaische Opfercultus war eine bloße Vorstufe für das dem Allerheiligsten allein wohlgefällige Opfer inniger Andacht und sittlicher Heiligung" erscheint uns nicht sehr geschickt abgefaßt. Er tritt dem biblischen 'n •ps-ib, das sich so oft bei den Opfern findet, zu scharf gegenüber, und ist auch an sich, wenigstens dem Anscheine dieser Fassung nach, unwahr. Wir haben schon oben bemerkt, daß auch im Talmud schon das Gebet höher als das Opfer gestellt wird, und es ist daher ganz richtig, das Gebet als einen höheren Ausdruck der religiösen Gefühle, wenn man will, als eine höhere Stufe dieses Ausdrucks anzuerkennen. Aber „einige Andacht und sittliche Heiligung" waren ebenso gut mit dem Opfer vereinbar, wie mit den Gebeten, und schwerlich ist in Israel so viele bloße Werkheiligkeit, so viele andachtslose Formheiligkeit getrieben worden wie mit dem Gebete. Das Opfer war eine religiöse Institution, welche sich in der gesammten Menschheit bis vor circa 15 Jahrhunderten wiederfindet, die daher, mögen wir davon viel oder wenig verstehen, für jene lange Periode der Ausdruck des religiösen Empfindens sein mußte. Innige Andacht und sittliche Heiligung mußten daher sich ebenso mit dein Opfer verbinden können, wie seit dem Absterben des Opfercultus mit dem Gebete, und in den Reihen unsrer Boreltern gab es sicherlich so viele Männer und Frauen, in welchen innige Andacht und sittliche Heiligung vorhanden, wie in den Zeiten des Gebetcultus. Man kann also wohl sagen, daß das Gebet eine höhere Stufe des Ausdruckes der religiösen Gefühle und Gedanken ist als das Opfer, weil jenes eine größere Klarheit der Gedanken und Gefühle voraussetzt und bewirkt, als dieses mit seiner symbolischen -Jiatuv; aber man kann nicht sagen, daß das Opfer eine Vorstufe für innige Andacht und sittliche Heiligung war. Anderes übergehend finden wir den siebenten Passus, nämlich über die hebräische Sprache beim Gottesdienste, sehr unbestimmt gehalten. Die Pflege der hebräischen Sprache aus bekannten, aber nicht erschöpfenden Gründen, wird gewünscht, da sie aber der Mehrzahl unverständlich und das Verständniß beim Gebete unumgängliche Forderung sei, müsse die hebräische Sprache „vor der verständlichen Sprache zurückweichen, so weit es unter den obwaltenden Verhältnissen rathsam." Da haben wir denn logisch und faktisch sehr wenig gewonnen; logisch, denn einem „Muß", einer Nothwendigkeit gegenüber hätte das „Rathsame" keinen Platz, und faktisch, weil es nun ganz unbestimmt bleibt, wie weit das Rathsame zu gehen habe. — Wir gehen zur zweiten Abtheilung, dem „Ehegesetzlichen" über. Daß die Braut ebenfalls die Trauformel spreche, dagegen ist wohl nichts einzuwenden. Hinwieder wird die vvrgeschlagene Trauungsformel: „Sei mir geweiht als Ehegatte resp. Ehegattin nach dem Gesetze Gottes" Anstoß erregen. Man hat das nww ms nach dem Gesetze Mosis und Israels weggelassen. Warum? Werden unsre Ehen nicht auf Grund der Ehe- und Keuschheitsgesetze Mosis und Israels geschlossen? Wir glauben nicht, daß die Conferenz diese Gesetze nicht anerkenne; wir glauben es nicht, weil sie es sonst ausgesprochen hätte. In bürgerlicher, also in staatsrechtlicher Beziehung wird die Ehe auf Grund der Landesgesetze geschlossen/ aber die jüdisch-religiöse Trauung setzt das jüdisch-religiöse Gesetz voraus. Die zur Conferenz versammelten Rabbiner werden z. B. eine vom mosaischen Gesetze wegen Verwandtschaft verbotene Ehe nicht einsegnen. Daß dieselben die in der gegenwärtigen wissenschaftlichen Kritik und deren Hypothesen im Schwange seienden Gesichtspunkte nicht Anhalten nnd in diesen Beschlüssen nicht theilen, ersieht man daraus, daß sie „die Verheißung Gottes an Abraham" dogmatisch festhalten, und den Opfercultus „mosaisch" nennen. Dian erkennt also keinen Grund, weshalb sie „nach dem Gesetze Mosis und Israels" streichen. Noch weniger stichhaltig aber ist es, wenn sie dafür nach dem Gesetze Gottes „substituiren." Denn Jedermann wird sofort fragen, worin ist das Gesetz Gottes enthalten und formulirt? Es giebt Gesetze Gottes in der Natur, diese werden schwerlich auf die menschliche Ehe anzuwenden sein. Es giebt gewisse göttliche Gesetze in dem mensch-

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