Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 50 (14.12.1869)
- Date
- 1869-12-14
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zur Mg. Ztg. d. Judenth. Rr. SV. Zur Beschneidmigssragc. *) Seit mehreren Monaten beschäftigt einen Theil der jüd. Presse, — wir sagen einen Theil, weil nns eben nur ein solcher zu Gebote steht, — die Beschneidungsfrage. — Ist es auch ein trauriges Zeichen der Zeit, daß dieses hochwichtige Gebot nach vierthalb taufend Jahren seines Bestehens nur zur „Frage" geworden ist, oder sein soll, wodurch sich vielleicht das sonst räthselhafte Schweigen der meisten Rabbinen darüber erklären läßt, so finden wir es dennoch, bei dem Umstande, daß diese „Frage" auch auf der Leipziger Synode angeregt und nicht sofort erledigt wurde und daß ferner diese auch in der A. Z. d. I. durch deren hochgeschätzten Herausgeber besprochen wird, nicht mehr unangezeigt Einiges über sie in nachfolgenden Zeilen zu sprechen. — Diese Frage, die in neuerer Zeit im Österreich. Kaiserstaate in Böhmen im vorigen Jahrzehnt durch eine diesfällige Renitenz eines gewissen 0r. Levit in Hori<- provozirt, seiner Zeit vielfach die Runde durch die Presse gemacht und endlich durch die gesinnungstreue Z. d. Judenth. wie selbstverständlich zu Gunsten der heiligen Satzung entschieden wurde, ist voriges Jahr durch einen ähnlichen Fall in Wien von der dort erscheinenden Wochenschrift „die Neuzeit" mit Freuden aufgegriffen und nach der Art dieses Blattes, wie schon so manche andere h. Satzung mit dem kalten Secirmesser zergliedert, chemisch analysirt, zersetzt, modellirt und geformt worden, bis endlich: 777n folgendes Zerrbild zum Vorschein kam: „Wer am Sabbat Feuer anzündet, begeht eine viel schwerer wiegende Sünde als wer sich der Beschneidung weigert. Als Renitent kann aber weder der Vater, der die Beschneidung gewehrt hat, noch der bereits gereiste Sohn, der sich einer nachträglichen Beschneidung widersetzt, gezählt werden. Der Vater ist kein Verbrecher, denn er sündigt nur gegen ein Gebot und nicht gegen ein Verbot; dem Sohne kann die Absicht des Aergernistes nicht imputirt werden, da die Operation eine schmerzliche und gefahrbringende ist und er seine Furcht vorschützeu kann," u. s. w. — Das „neuzeitliche" Resultat lautet nun wörtlich: „Der Vorstand lasse den renitirenden s?) Vater durch den Rabbiner eindringlich zur Pflicht ermahnen, mache ihm bemerklich, daß er (der Vorstand) selbst Zwangsmaßregeln auwendeu würde, wenn ihm die Macht zustünde. Beharrt der Vater aus der Weigerung, so werde das Kind ohne Weiteres in die Geburtsliste eingetragen, doch daneben die Note „unbeschnitten" beigefügt. Wird der Knabe dreizehn Jahre alt, so lasse man diesen durch den Rabbiner wieder ermahnen. Fruchtet Alles nichts, so lasse man die Sache ungerügt und tröste sich damit, daß mit dem Glimmstengel, den man am Sabbate auf öffentlicher Straße raucht, weit mehr das Judenthum, als durch Unterlassung der Beschneidung verletzt wird und daß das Judenthum trotz so vieler und vornehmer Renitenten gegen den Sabbat, dennoch in feinem Bestände nicht erschüttert wird." — So zu lesen: „Neuzeit" Nr. 26. 1868. Aehnliches, wo nicht noch giftigeres, finden wir in den Nummern 24, 26, 37.u. m. Laufenden Jahrganges. — Um sich aber von vornherein gegen etwaige Einwendungen und Proteste gegen seine verderblichen Sentenzen zu schützen, sagt Hr. Szänto Vukovär l Slavonien) im November. in Ülx. 24 d. I.: „Diese Fragen müssen entschieden und vor Allem ehrlich, d. i. nach dem Wissen und Gewissen der Gutachtenertheiler beantwortet werden. Dürfen wir aber hoffen, daß unsere Rabbiner diese Ehrlichkeit und das nöthige Wissen hierzu besitzen werden? Leider können wir der Hoffnung nicht Raum geben" u. s. w. Wir wollen von dieser maßlosen Arroganz dieses an Größenwahn krankenden modernen Jerabeam's, der mit solchen und ähnlichen Auslassungen dem ganzen Rabbinerstand Ehrlichkeit und Wissen abspricht und nur sich allein als eompetente Autorität hinstellt, absehen. Mau ist es seit Jahren her schon von ihm gewohnt, alle Rabbiner, die nicht zu seiner Fahne gehören — und, Gottlob! deren sind es fast Alle, der Wechsler und Morgenstern etwa ausgenommen — gleichviel, ob die alten oder die neuern, mit den geringschätzeudsten, oft gemeinsten Benennungen zu belegen. Eine Musterkarte solcher Titel lieferte er uns erst kürzlich in der Nr. 44 der „Neuzeit," wo er 1S—19 Rabbinen, worunter l)r. Adler, London, Meiseles. Warschau, Ettlinger, Stern, Altona und Hamburg u. A. — die, wenn auch nicht Alle, als-iinn ■'mau, doch immerhin als ^77 'nND zu gelten werth sind, — theils als notorische Ignoranten und theils als notorische Mucker und Heuchler hinstellt. — Es kann daher auch uns kaum mehr berühren, wenn es etwa Hrn. Sz. belieben sollte, in gewohnter Weise auch uns mit einer hämischen Abfertigung auszuzeichueu; um einen passenden oder nicht passenden Ausdruck wird er kaum verlegen sein; wo es einen Rabbiner zu verunglimpfen gilt, verfügt Hr. Sz. über einen reichen Sprachenschatz. Möge er daher auch in dem Schreiber dieser Zeilen einen Mucker, einen Heuchler mit pastoraler Klugheit, oder mit Standes-Bor- und Rücksichten, einen Ignoranten oder einen Rudigier mit einem non p088umn8 wittern, das Eine können wir ihn versichern, daß wir durchaus nicht die Ehre haben, zu der Schomre-Hadath-Partei zu gehören nnd deren Sympathien nns auch nicht zu erfreuen haben. Uns ist es mit diesen Zeilen zu thun, selbst auf die Gefahr hm, daß auch diese von Herrn W. in O. als „Vorspuck" werden bezeichnet werden, nur Einiges über die Beschneiduug und deren Bedeutung vom biblisch-rabbinischen, wie vom praktischen Standpunkte darzustellen. Was indeß Erstern betrifft, sind wir vollkommen überzeugt, daß auch jedem Andern, der mit der biblisch-rabbinischen Literatur vertraut ist, er sei nun Rabbiner oder Privatgelehrter, die vielen dieses h. Gebot betreffenden Stellen, in Bibel, Talmud und Casnisten eben so gut wie Hrn. Szanto bekannt find; daß aber Jene gerade ehrlich genug sind aus diesen die absolute Prägarotive dieses Gebotes abznleiten. Betreffend die Bibelstellen hierüber genügt es vollkommen, aus den Leitartikel der A. Z. d. I. Nr. 35. der eben das Mißfallen der Herren Sz und W. hervorgerufen, hinzuweisen und fügen wir nur noch hinzu, daß auch hier schon in so fern die Wichtigkeit der Beschneidung noch über das Sabbat-Gebot, obgleich dieses das wichtigste aller Ceremonialgesetze ist, betont wird, als es von diesem blos heißt: crrrm •■ra crn m«: ob*b ni8„ein Zeichen ist der *) Wir wiederholen uns ere frühere Bemerkung, daß wir für den Inhalt und die Form aller „Beilagen" — außer dem Landesgesetze gegenüber —iu kein er Weise verantwortlich sind, sondern die Verantwortlichkeit allein den Verfassern überlassen. Die Redaktion.