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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-14 · Heft 50 (14.12.1869) · p. Seite 1006

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 50 (14.12.1869)
Date
1869-12-14
Page
Seite 1006 (sequence 10)
Language
German
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1006 schusse angehörten, der somit als wiedergewählt erscheint. (Wir bemerken, daß zu den Wiedergewählten die Theilnehmer an der Synode zu Leipzig, die Herren Biach und vr. Engel gehören. —. Herr Baron Anselm Salomon Rothschild hatte bekanntlich zur Gründung eines jüdischen Spitals 200,000 Gulden gewidmet. Nach dem Kosten- Überschläge würden jedoch über 300,000 Gulden erforderlich sein, um die neue Anstalt der großmüthigen Widmung entsprechend herzustellen. Herr Baron Rothschild hat sich nunmehr — wie der Oesterr. Corr. hört — nach Einsicht der Voranschläge und Projecte bereit erklärt, seine Widmung um den nachgewiesenen Mehrbetrag zu erhöhen. Pest, 29. November. Der vom Cultusministerium ausgearbeitete Entwurf „über die freie Ausübung der Religion und die Gleichberechtigung der Confessionen" enthält, wie der P. A. mittheilt, 13 Paragraphe folgenden Inhalts: 1. Jedermann kann seinen Glauben frei bekennen und demselben unter Beobachtung der Landesgesetze äußerlich Ausdruck geben. Niemand darf daher an der Ausübung einer religiösen Handlung, welche keinem Gesetze widerspricht, gehindert werden, noch zur Ausübung einer Handlung gezwungen werden, welche seinem Glauben widerstreitet. 2. Die Ausübung der politischen und bürgerlichen Rechte ist von dem Glaubensbekenntnisse unabhängig. 3. Die Religion kann Niemanden seiner bürgerlichen Pflichten oder der Competenz der bürgerlichen Gerichte entheben. 4. Die Bekenner einer Religion können sich zu einer religiöseu Corporation oder Kirche vereinigen und ihre Kirchen autonom leiten. 5. Wahrung der Oberaufsicht des Staates in Bezug der Kirchen. 6. Die Kirchen sind gleichgestellt unter einander und in ihren Verhältnissen zum Staate. 7. Freier Uebertritt. 8. Facultative Civil-Ehe, in Bezug welcher ein Specialgesetz in Aussicht gestellt wird. 9. Verfügung über die Religion der Kinder: die Knaben folgen der Religion des Vaters, die Töchter der der Mutter. 10. Einführung der Civilstands-Register neben der kirchlichen Matrikel. 11. Civilfriedhöfe neben denen der Confessionen. 12. Aufhebung aller Gesetze und Verordnungen, welche mit dem neuen Gesetze im Widerspruche stehen. 13. Mit der Ausführung des Gesetzes werden der Cultusminister, der Minister der Justiz und des Innern beauftragt. (Die wirkliche Ausführung dieses Gesetzentwurfes würde für das Judenthum von großer Tragweite sein, und es für seinen äußerlichen Bestand in einen neuen Entwickelungsgang bringen. Jedenfalls bedeutet es für Ungarn einen großen Fortschritt.) Pest, im November. Die hiesigen Blätter haben ein Stück Schulstatistik des Pester Comitates (zu dem die Städte Pest und Ofen nicht gehören) veröffentlicht. Das sind trostlose Zahlen. Höchstens 58 Percent der schulpflichtigen Kinder besuchen überhaupt eine Schule, und diese 58 Percent thun das auch meist nur während einiger Wintermonate, und zwar von den serbischen Kindern 52, den magyarischen 541/2, den slovakischen 61 und den deutschen 67 Percent. Berücksichtigt man die Confessionen, so ergibt sich, daß von den Katholiken 55, Reformirten 60, Lutheranern 63, Griechisch-Nichtunirten 72, Israeliten 76 Percent der schulpflichtigen Kinder Unterricht erhalten. Die Juden nehmen also auch innerhalb dieser ungünstigen Verhältnisse den günstigsten Standpunkt ein, und dennoch thun die öffentlichen Organe oft so, als ob die jüdische Jugend im Verhältniß zu der christlichen noch einer ganz besonderen Aufhülfe bedürfe. Frankreich. Paris, t. Dec. (Privatmitth.) Die Wahl des Herrn Crernieux in Paris zum Mitgliede des Gesetzgebenden Körpers ist ein glänzendes Ereigniß. Der Deputirte hat sich der demokratischen Anken angcschlossen, getrennt von der revolutionären der Raspail urd Rochefort. Durch diese Wahl wird die wahrscheinliche Annuüirung der Wahl des Herrn Jsac Pereire für uns gedeckt. —. Herr Cremieux hat seinen Eintritt in den Gesetzgebenden Körper durch einen ebenso wichtigen wie zeitgemäßen Gesetzentwurf gleichsam eingeweiht, nämlich zur Einführung der Ehescheidungen in das französische Gesetz, welches bis jetzt solche verbietet, auch den Juden und Protestanten.

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