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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-14 · Heft 50 (14.12.1869) · p. Seite 1002

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 50 (14.12.1869)
Date
1869-12-14
Page
Seite 1002 (sequence 6)
Language
German
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1002 zukünftigen Leben" abgesprochen wird, auch wenn sie sonst Gesetzeskunde besitzen und gute Werke üben, rv'-'.s -isr/^n „der den Bund zerstört" aufgezählt wirv. Da heißt es nun Jer. Peah. I F. 16, 2. m n^n --Lnn nb-r ib "jur?: anrnzj, es sei damit der gemeint, welcher sich eine künstliche Vorhaut gebildet. In demselben Sinne spricht sich Bab. Erubin 19, 1 aus. Erinnert man sich hierbei*) des Ausspruches ur banur bs aon cbiyb pbn LNb „alle Israeliten haben Antheil an dem ewigen Leben," so erkennt man die Tragweite dieses Urtheils. Es kann aus dem Gesagten nur ersehen werden, sowohl dem Buchstaben als dem Geiste nach, daß die Talmudisten schon diese Stufe der Verletzung des Beschneidungsgesetzes als ein Zurücktreten aus dem religiösen Bunde ansahen, für ein solches Individuum als eine Forderung aufstellten, sich durch einen neuen Akt in, den Bund aufnehmen zu lassen, und dasselbe so lange außerhalb desselben befindlich erachteten, als es jenen nicht vollzogen. Sie stellten diesen Juden dem Ger gleich, welcher erst in den religiösen Bund eintreten wollte, aber zufällig die Vorhaut schon verloren hatte. Bestimmter und zweifelsloser konnte das Verhältnis; nicht ausgedrückt werden. Mit den geschichtlichen Motiven schwand diese Erscheinung auch aus dem Leben, und sogar aus dem Gesetze. Es ist sehr bemerkenswerth, daß z. B. Maimonides Hilch. Milah 1, 7 nur noch den gedachten Ger und den ohne Vorhaut geborenen israelitischen Knaben, nicht aber mehr den -ur.*: als solche angeführt, welchen ein Tropfen Blutes entzogen werden müsse. Ebenso Jor. Deah 265, § 3, so daß Maimonides jener Handlung nur bei der Erklärung des rr-a a. a. O. 111 8 erwähnt. Bon hier aus konnte nur die Unterlassung der Beschneidung überhaupt Gegenstand der Beachtung sein. Da aber von außen her die Gegnerschaft gegen die Beschneiduug verschwunden und eine Renitenz im Schoße des Judenthums selbst nach dem Geiste, der die gesammte jüdische Welt beherrschte, nicht vorhanden war, so ist es erklärlich, daß diese Frage nur in ganz allgemeinen Umrissen verblieb und kasuistisch nicht näher erörtert ward. Eine Ausnahme hiervon machten nur die Fälle, wo sich die Beschneidung natürlichen Verhältnissen gegenüber *) Diese Ansicht herrscht auch in der oben ange- ,ührten Stelle 1 Makk. 1, 15. befand, wenn nämlich die Kränklichkeit des Kindes einen Aufschub verlangte, oder aber in einer Familie der sg. Bluter desfallsige Unglücksfälle vorgekommen, wo die Beschneidung immer unter dem Gesichtspunkte des Aufschubes unterblieb. Wir brauchen nicht erst hervorzuheben, daß in diesen Fällen die äußerste Vorsicht vorgeschrieben und zur Pflicht gemacht wurde, um jede Lebensgefahr zu vermeiden. Jor. Deah. 263, Kl. Es versteht sich von selbst, daß in allen solchen Fällen das Individuum in seiner religiösen Qualität nichts einbüßte, wie dies z. B. hinsichtlich seiner Tauglichkeit zum gesetzlich gültigen Schächter ausdrücklich bemerkt wird Jor. Deah 2 § 7.*); nur während des Bestandes des Opferkultus wurde ein solcher als levitisch-unrein angesehen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 30. Rov. tPrivatmitth.) Heute habe ich Ihnen die höchst erfreuliche Mittheilung zu machen, daß Herr Moritz Reichen heim der jüdischen Gemeinde hier die bedeutende Summevon 25000 Thalern zur Errichtung eines Gemeinde-Waisenhauses geschenkt hat. Eine Thal echt jüdischen Wohlthätigkcitssinnes, für welche der edle Spender den Dank aller Guten verdient! Das Haus wird zur Aufnahme von hundert Waisen ein gerichtet. Da die nicht unbeträchtliche Summe, wel' e die Gemeinde für Waisen auf ihrem Jahresbudget hat, künftig vorzugsweise der neuen Anstalt zugewendet werden und da auch Legate und Schenkungen nun besonders diesem öffentlichen Waisenhause zu Gute kommen werden: so hofft man, genug Geld zur feständigen Erhaltung von hundert Kindern in Händen zu haben. Es reiht sich diese Stiftung würdig den vorzüglichen Anstalten an, welche unsere Gemeinde *) -nn nb'73 nnnn rriK wn® -csa ab« b-is ir» d«i | tud btnia1’ -mir» «in.

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