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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-14 · Heft 50 (14.12.1869) · p. Seite 1001

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 50 (14.12.1869)
Date
1869-12-14
Page
Seite 1001 (sequence 5)
Language
German
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1001 Hoeschel. F, 810 s.) Doch waren diese Vorkommnisse von keinem Einfluß. Die erste Periode factischer Feindseligkeit gegen die Beschneidung war die syrische. Antiochus Epiphanes erließ das strengste Verbot gegen die Beschneidung. Er befahl, daß die Juden ihre Söhne unbeschnitten lassen sollten und zwar bei Todesstrafe; er ließ die Mütter, die ihre Kinder beschneiden ließen, tödten, die Knaben an den Hals derselben hängen und diejenigen hinrichten, welche den Act vollzogen hatten. Viele, wie berichtet wird, zogen den Tod vor; viele aber, wohl noch mehr an der Zahl, gaben nach (I. Makkab. 1, 48. 60. 61 — 63. Josephus de bellJud. I. § 2. Antiqu. Jud. XII, 5, 4). Noch bevor aber diese Katastrophe eintrat, war ein wirksamer Feind in der Verlockung seitens der syrischen Herrschaft, der griechischen Sitte, der eindringenden fremdländischen Cultur entstanden. Der von Antiochus an die Stelle des Hohenpriesters Onias eingesetzte Jason verleitete, wie in der Abhandlung de rat. imper. II. *) erzählt wird, „das Volk zu jeder Art Ungesetzlichkeit; so baute er nicht allein gerade auf den Burgfelsen unsrer Vaterstadt eine Ringstätte für nackte Jünglinge, sondern schaffte auch jede Besorgung des Heiligthums ab." Ueber dieses Factum berichtet 1. Makkab. 1, V. 11—15: „In jenen Tagen gingen aus Israel ruchlose Leute aus, und beredeten Viele, indem sie sagten: Laßt uns gehen und einen Bund schließen mit den Völkern, die rings um uns sind: denn seitdem wir uns von ihnen abgesondert, haben uns viele Leiden getroffen. Und diese Rede gefiel in ihren Augen. Und Einige aus dem Volk warfen sich auf und reisten hin zum Könige, und er gab ihnen Erlaubniß, die Weisen der Heiden einzuführen. Und sie bauten einen Uebungsplatz in Jerusalem nach den Sitten der Heiden. Und sie stellten sich die Vorhaut wieder her,**) und fielen ab vom heiligen Bunde und gesellten sich zu den Heiden, und bestrebten sich Böses zu thun." Dieses Factum, daß Viele sich in künstlicher Weise die Vorhaut wieder herstellten — hier um bei den gymnastischen Spielen nicht als Juden erkannt zu werden — *) Diese Schrift führt den Namen des Josephus; in jüngster Zeit wollte man sie dem Philo zuschreiben. Da der Autor Jerusalem als seine Vaterstadt nennt, paßt die letztere Meinung nicht. **) Kal srcoirjoav lärmig a/.goßvariag. erneute sich in der Nömerzeit in weit größerem Umfange und aus einer ganz anderen Ursache. Vespasian hatte den Juden eine besondere Steuer auferlegt, nämlich dieselbe Abgabe, die sie jährlich an den Tempel zu Jerusalem geleistet, — was sie freilich noch jetzt an den wechselnden Sitz des Synedriums thaten — an den capitolinischen Jupiter zu zahlen. Zu diese»» Behufs wurden Steuerlisten angefertigt und namentlich der Kaiser Domitian ließ init ruchlosein Spotte und mit Verhöhnung aller Sitten die strengste Untersuchung bei den Individuen anstellen, um zu constatiren, ob sie Juden seien. Viele erneuten daher jene alte List. Es muß dies schon bald geschehen sein; denn Paulus in dem ersten Brief an die Corinther 7, 18, da er die Heiden ebenso wie die Juden zum Christenthume berufen will, sagt: „Ist Jeinand beschnitten berufen, so ziehe er die Vorhaut nicht über; ist Jemand in der Vorhaut berufen, so beschneide er sich nicht."*) Zu der Zeit des Barcochba und der darauf folgenden Verfolgungen fand dies noch in erhöhte»» Maße statt, wie uns dies Jer. Jebam. P. VIII. <F. 9, 1) berichtet. Ein solcher wurde genannt, war also beschnitten und hatte sich künstlich eine neue Vorhaut gebildet. Es frägt sich nun, »vie sich die Talmudisten gegen diese Verletzung des Gesetzes, diese Beseitigung seines Zweckes behufs öffentlicher Verleugnung seines Glaubens und Stammes verhielten? Gesetzlich verlangten sie, daß er von Neuein in den Bund aufgenoinmen »verde, indem ihm wenigstens ein Tropfen Blutes als Bundeszeichen entzogen werde. Man stellte ih»n hierin dem Kinde, das „beschnitten" d. h. ohne Borhaut geboren worden, und dem Ger, der beschnitten war, bevor er zuin Judenthume übertrat, gleich, so daß die Gesetzesformel lautet: b»ni bin» ibioni m-D cn i:vv tptanb “p-is: “rnn; erb« Jer. Jebam. a. a. O. Man stellte ihn also offenbar hinter den förmlichen Act der Beschneidung zurück, soweit dieser vollendet werden »nußte, damit das Individuum in den religiösen Bund ausgenommen werde; man stellte ihn init denen gleich, welche in den Bund ausgenommen werden sollten oder wollten und durch Natur oder einen sonstigen Vorgang ohne Vorhaut waren. Wie aber beurtheilte man die Subjekte, welche diese List angewendet hatten? Bekannt ist der Satz in Aboth, in welchem unter denen, welchen «2N vbisb pbn „der Antheil am *) lieg vi tiu riix evog rig Mij huanä* a&t). f

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