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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-14 · Heft 50 (14.12.1869) · p. Seite 998

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 50 (14.12.1869)
Date
1869-12-14
Page
Seite 998 (sequence 2)
Language
German
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998 preußischen Regierung konnte die Strömung der Zeit zwar behindern, aber nicht aufhalten. Selbst bie octroyirte Verfassung von 1851 mußte die Beseitigung aller Ungleichheiten aus confessionellen Gründen decretiren. Das nächstfolgende Ministerium (Ladenberg! erkannte die Folgen dieser Verfassungsbestimmung für die jüdische Intelligenz an. Aber nur kurze Zeit. Das Manteuffel'sche Ministerium wußte bald Rath, denn es proclamirte den Grundsatz, daß das Judengesetz von 1847 als ein Specialgesetz durch die Verfassung nicht aufgehoben sei, und was der § 2 dieses Gesetzes noch an liberalen Bestimmungen enthielt, machte leicht die Administration illusorisch. Von da ab begann demnach der Kampf für die jüdische Intelligenz in specicller Weise. Zuerst galt es mehr die Abwehr. Es wurde von der reaktionären Seite der Versuch gemacht, die sg. staatsbürgerlichen Rechte aus der Verfassung zu streichen, und die blos „bürgerlichen" stehen zu lassen. Die damalige Negierung und das Herrenhaus wären damit einverstanden gewesen, aber der allgemeine Widerstand war so heftig, daß die Majorität selbst der damaligen Landrathskammer, in welcher die Herren von Gerlach und Wagener das große Wort führten, jenen Versuch scheitern machte. Das Ministerium tröstete sich, denn es hielt sich an der Geltung des Gesetzes von 1847 und glaubte daran Stütze genug zu haben. Man hatte den Ausdruck „christlicher Staat" erfunden, und zwar, genau genommen, speciell für Preußen. Es wäre nämlich zu weit gegangen, wenn man annehmen wollte, daß der gedachte Name — Begriff konnte man ihn seiner völligen Unklarheit wegen nicht nennen — als Schild nur gegen die Juden gebraucht werden sollte. Man erhob ihn auch den Dissidenten und allen nichtkirchlichen Elementen gegenüber, und verbarg darunter die Kräftigung und Alleinherrschaft des streng Kirchlichen, des streng Consessionellen. Er war gerichtet gegen jede liberale Tendenz auf dem religiösen wie auf dem politischen Boden. Würde Preußen nur von Protestanten oder nur von Katholiken bewohnt gewesen sein, so hätte man daraus einen katholischen, wie Tyrol und Spanien, oder einen protestantischen Einheitsstaat, wie damals Schweden und Norwegen, gemacht. Da aber Preußen eine katholische und protestantische Bevölkerung, letztere wieder in mehrere Kirchen getheilt, besaß, so machte man es zu einein „christlichen Staate." Diese Reaction konnte sich in ihrer Unbeschränktheit nur ein Jahrzehend halten. Die sg. „neue Aera" brachte, was die Staatsregierung betraf, einige wenige Risse, für die öffentliche Meinung aber einen großen Umschwung. Denn damals war es nur ein Reffortministerium, welches das Gesetz von 1847 aufgab und die Verfassung annahm, das Ministerium des Innern unter Graf Schwerin. Das Gesammtministerium wollte sich nicht dazu verstehen, und inan machte daher die Frage zu einer Sache der Ressortminister, unter denen eben der Minister des Innern allein zu einer liberalen Lösung sich entschied, und z. B. die Berechtigung der Juden zum Eintritt in die Kreistage, zur Uebernahme eines Schulzenamtes u. dgl. zugestand, während der Cultus- und Unterrichtsminister lediglich das medicinische Feld, nämlich das Kreisphysicat, einräumte. Bald darauf traten die sg. Confliktzeit, dann der Kriegssturm, die Indemnität und der norddeutsche Bund ein. An diesem Faden konnte auch unser Kampf, der unermüdlich fortgesetzt wurde und überall anknüpfte, wo sich eine Handhabe fand, mit allmäligen Erfolgen geführt werden. Mit der Indemnität trat eine liberalere Richtung ein, weil fortan die Staatsregierung mit dem Abgeordnetenhause auf versöhnlichem Fuße stehen wollte. In der Organisation des Bundes wurde das Mittelglied des preußischen Herrenhauses beseitigt, und der unmittelbare Andrang vom Reichstag auf den Bundesrath konnte nur schnellere Resultate hervorbringeu. Das Bundesgesetz, welches ausdrücklich aus allen öffentlichen Carrieren die confessionelle Beschränkung beseitigte, erfloß, und begrub die desfallsigen Bestimmungen des Judengesetzes von 1847 auf immer. Das Specialgesetz war durch ein Specialgesetz beseitigt, man mußte diese Position aufgeben. Die nächste Folge war, daß das Justizministerium seinem Widerstande entsagte, der Judeneid fiel, und die Anstellung von Juden als Richter wurde eingeräumt. So blieb nur das Unterrichtsministerium übrig, hier stehen wir noch heute, hierauf concentrirt sich noch der Kampf. Das Unterrichtsministerium, das müssen wir uns klar machen, ist von der höchsten Bedeutung, von einer höheren als alle andern. Ob ein paar Juden als Richter, als Polizisten, als Officiere angestellt werden, ist von principieller Wichtigkeit, aber factisch von untergeordneter. Es hängt dies mit der Gesammtrichtung der Justiz, der Polizei und des Militarismus nur lose zusammen. Anders ist es im Unterrichtsministerium der Fall. So traurig es ist, pädagogisch und wissenschaftlich gebildeten Männern die Lebensbahn und Wirksamkeit

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