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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-14 · Heft 50 (14.12.1869) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 50 (14.12.1869)
Date
1869-12-14
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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33 Jahrgang. Allgemeine M. 50. Zeitung des Zndenthnms. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 14. December 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2,/ja Bogen. Preis des Jahrgangs \ Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit i ll2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. * Mit dem Januar 1870 beginnt die „Allg. Zeitung des Judenthmns" ihren 34. Jahrgang, und ersuchen wir um rechtzeitige Bestellung, damit in der ungestörten Zusendung keine Verzögerung eintrete. Die Expedition der Allg. Zeitung des Judenthums. (Baumgartners Buchhandlung in Leipzig.) Inhalt. Leitende Artikel: Der Kampf für die jüdische Intelligenz. — Die Beschneidung vom talmudischen Standpunkte. Zeilungsnachvichten r Deutschland: Berlin, Dresden, Bonn, Aus der Provinz Posen, Trier. — Oe st erreich i s ch - ungari sche Monarchie: Wien, Pest. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: Canterbury. — Rußland: Memel, Warschau. — Amerika: New-Uork. — Centralamerika: Panama. — Holland: Amsterdam. Feuilleton-Beilage r Dunkle Seilen. (Schluß.) — Correspondenz. — Vermischtes. Leitende Artikel. Bonn, den 5. December. Der Kampf für die jüdische Intelligenz. Seit dem Jahre 1845, wo mit der „allgemeinen Gewerbeordnung" in Preußen jede gewerbliche Ausschließung, 1847, wo mit dem Judengesetze die Schranken der Freizügigkeit, und 1848, wo mit den Märzereignissen jede allgemeine bürgerliche Beschränkung für die Juden fiel, wurde im genannten Staate der Kampf für die Gleichberechtigung nichts als ein solcher für die Intelligenz unter den Juden, für die speciell intelligente Classe derselben. Die große Masse dieser Glaubensgenossenschaft hatte Alles erlangt, was zur Gleichstellung gehörte, und jede Ausnahme für sie aufgehört. Nicht so die jüdische Intelligenz. Außer der ärztlichen Praxis, die zu den Gewerben gerechnet zu werden scheint, und außer der Literatur, die glücklicherweise keine Staatsanstalt ist, war den Juden jede wissenschaftliche und künstlerische Carrivre in Preußen versagt. Es fand der umgekehrte Zustand statt, wie man ihn früher festznhalten gedacht hatte, daß man die intelligenten Juden emancipire, während man die Masse noch in die mittelalterlichen Beschränkungen einbannen wollte. In dem sg. Staate der Intelligenz aber drehte man die Sache um, worin freilich Friedrich der Große schon vorangegangen, welcher der Akademie abschlug, Mendelssohn unter ihren Mitgliedern sitzen zu sehen. Friedrich Wilhelm III betrat den eben gezeichneten Weg mit dem Gesetze vom 11. März 1812, der innerhalb der geographischen Grenzen dieses Gesetzes der jüdischen Maffe die bürgerlichen Rechte verlieh, der Intelligenz die Wege verschloß und selbst die geringzähligen Ausnahmen, die das Gesetz gestattete, wieder zurücknahm. Aber dieser Geist der

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