Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1869)
- Date
- 1869-12-07
- Page
- Seite 989 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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989 aus New-Kork, Hirsch aus Philadelphia, Deutsch aus Baltimore, Köhler aus Detroit, Felsenthal und Chronik aus Chicago. Die Beschlüsse wurden mit mehr oder weniger großen Majoritäten gefaßt; wegen des einen Beschlusses die Trauformel betreffend, legte Hirsch das Präsidium nieder, und erließ gegen ihn eine öffentliche „Erklärung". Die Beschlüsse, wie die Jewish Times sie veröffentlichen, sind folgende: A. Cultusprineipim. Die Rabbinerconserenz erklärt, daß das Judenthum auf seiner gegenwärtigen Entwicklungsstufe zu folgenden, im Cultus auszuprägenden Grundsätzen sich bekennt: 1) Das messianische Ziel Israels ist nicht die Wiederherstellung des alten jüdischen Staates unter einem Sohne Davids, die abermalige Absonderung von den Völkern, sondern die Vereinigung aller Menschen als Gotteskinder im Bekenntniß zur Einig-Einzigkeit Gottes, zur Einheit aller Vernunftswesen und deren Berufung zur sittlichen Heiligung. 2) Den Untergang des zweiten jüdischen Staates betrachten wir nicht als Strafe für die Sündhaftigkeit Israels, sondern als eine Folge der in der Verheißung an Abraham und immer mehr im Laufe der Weltgeschichte sich kundgebenden göttlichen Absicht, die Mitglieder des jüdischen Stammes zur Lösung ihrer hohen Priesteraufgabe, die Nationen zur wahren Erkenntniß und Verehrung Gottes zu leiten, nach allen Theilen der Erde zu senden. 3) Das Ahronidische Priesterthum und der mosaische Opfercultus waren bloße Vorstufen für das mit der Zersplitterung des jüdischen Stammes thatsächlich beginnende Priesterthum der Gesammtgemeinde und das dem Allerheiligsten allein wohlgefällige Opfer inniger Andacht und sittlicher Heiligung. Diese, die höhere Religiosität vorbereitenden Institutionen sind sonach mit der Zerstörung des zweiten Tempels ein für alle Mal der Vergangenheit anheimgefallen und nur in diesem Sinne, in ihrer Erziehungskraft in unseren Gebeten zu erwähnen. 4) Jede Unterscheidung zwischen Ahroniden und Mchtahroniden in Bezug auf religiöse Rechte und Pflichten ist daher im Cultus, wie im Leben völlig unstatthaft geworden. 5) Dis Auserwähltheit Israels zum Religionsvolke, zum Träger der höchsten Idee der Menschheit ist nach wie vor scharf zu betonen, und eben darum unter gleich scharfer Betonung seiner weltumschließenden Mission und der gleichen Liebe Gottes gegen alle seine Kinder zu erwähnen. 6) Der Glaube an leibliche Auferstchnng hat aus jüdischem Boden keine Begründung und die Unsterblichkeitslehre ist ausschließlich in Bezug aus geistige Fortdauer auszusprechen. 7) So dringend auch die Pflege der hebräischen Sprache, worin die göttlichen Ossenbarungsschätze uiedergelegt uud die unsterblichen Denkmäler einer, alle gebildeten Stationen beherrschenden Literatur aufbewahrt sind, in unserer Mitte als Erfüllung einer heiligen Pflicht fortwährend gewünscht werden muß, so ist dieselbe doch thatsächlich für die weit überwiegende Mehrzahl der heutigen Glaubensgenossen eine unverständliche geworden, die deshalb beim Gebete, das ohne Berständniß ein seelenloser Körper, vor der verständlichen Sprache, soweit es unter den obwaltenden Verhältnissen rathsam, zurückweichen muß. B. Ehegesetzliches. Trauungen. 1) Es soll bei Eheschließungen die Braut nicht länger eine passive Stellung einnehmen, sondern ein gegenseitiges Sichangeloben von Seiten des Bräutigams und der Braut durch das Sprechen derselben Trauungsformel, verbunden mit gegenseitiger Darreichung eines Ringes, stattfinden. 2) Die Trauungssormel laute: „sei mir geweiht als Ehegatte resp. Ehegattin nach dem Gesetze Gottes." 3) Es soll an die Stelle der herkörnmlichen Benediktion (/i'örrN nana) eine solche treten, welche die eheliche Lebensgemeinschaft in ihrer vollen sittlichen Höhe bezeichnet, den biblischen Gedanken n«ab vw ins, die Verschmelzung der Ehegatten zu Einer Persönlichkeit hervorhebt, und die Unterlassung des außerehelichen Geschlechtsumganges als göttlich geboten hinstellt. 4) Polygamie widerspricht dem bezeichneten Ehebegriff. Die Verehelichung eines verheiratheten Mannes mit einer andern Frau kann daher eben so wenig Platz greifen und religiöse Geltung ansprechen, als die Verehelichung einer verheiratheten Frau mit einem