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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-12-07 · Heft 49 (7.12.1869) · p. Seite 986

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 49 (7.12.1869)
Date
1869-12-07
Page
Seite 986 (sequence 10)
Language
German
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986 am Besten dem Dekorum, wenn ich dem Herrn Wantrup nicht antworte. (Bravo!) Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zuvörderst abstimmeu über den Antrag des Abgeordneten vr. Wantrup: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Petition der jüdischen Gemeinde zu Rakel zur Tagesordnung überzugehen. (Es erheben sich etwa zehn Mitglieder auf der Rechten. Heiterkeit.) Die Tagesordnung ist abgelehnt. Ich verlese nunmehr den Antrag der Commission: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Petition der jüdischen Gemeinde zu Nakel der Königlichen Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Antrag annehmen wollen, aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist mit sehr großer Majorität angenommen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 24. Nov. iPrivatmitth.) Das hiesige Rabbinat hat nunmehr Circulare verthcilt, durch welche cs das Publikum darauf aufmerksam macht, daß nur die mit seinem Siegel versehenen Fleischwaaren als koscher zu betrachten seien. Es läßt sich nicht voraussetzen, daß diese Erklärung einen Eindruck auf diejenigen Hervorbringen wird, die einmal zu der Hildesheimer'schen Fahne schwören. Ueber die Maßregeln, die von beiden Seiten getroffen sind, ist leider wieder der hier bei jüdischen internen Streitigkeiten übliche Annoncenkrieg entbrannt: alle öffenlichen Matter bringen dergleichen Erklärungen und Gegenerklärungen und legen so die Zwistigkeiten im jüdischen Lager aller Welt vor Augen. Hildesheimer hat jetzt auch eine Religionsschulc eröffnet, die bereits von 60 Schülern besucht sein soll. Zur Charakterisirung sei angeführt, daß jeder Schüler zwei Chumoschim besitzen muß: das eine für die häusliche Präparation, das andere in der Schule, damit er nicht gezwungen sei, für den Religionsunterricht am Sabbath-Nachmittag das heilige Buch von Hanse nach der Schule zu tragen. Auch Regenschirme dürfen die Kinder am Sabbath nicht tragen, und sollte ein Wolkenbruch stattsinden. Solches ist in der größten Gemeinde Deutschland's, in der „Metropole der Intelligenz" noch möglich, es verfällt nicht sofort dem Fluche der Lächerlichkeit! Hoffentlich geschieht das letztere doch bald, sowie nur der Reiz der Neuheit vorüber ist. Berlin, 25. November. Ans der Petitions-Commission des preußischen Abgeordnetenhauses ist die Petition jüdischer Gemeinden um Befreiung von dem Beitrage zu den Par echial-Lasten ihrer Wohnorte in so fern zu erwähnen, als der Rcgierungscommissar die Erklärung abgab, es werde eine Regulirung der Gesammtverhältnissc der Juden beabsichtigt, theils mit Rücksicht auf die Bundesgesetzgebung, theils auf die neuen Provinzen. Der Termin der Einbringung sei noch nicht anzugebcn. Die Petition wurde der Regierung überwiesen. —. In der Sitzung des preuß. Abgeordnetenhauses am 24. d. M. wurde das Gesetz über die Wittwen- und Waisen-Unterstützungskassen für die öffentlichen Elementarschulen in der Schlußberathung einstimmig angenommen, nachdem in der vorigen Sitzung der Finanzministcr, in dieser der Cultusminister erklärt hatten, daß die Staatsregierung in den jährlichen Zuschuß' von 60,000 Thalern willige. In der Special-Discussion fragt bei § 1 Dr. Tcchow an, ob dieses Gesetz auch Ausdehnung finden werde aus die jüdischen Lehrer. Es seien vielfache Anfragen in dieser Beziehung an ihn gerichtet. Cultusminister: In so fern die jüdischen Lehrer an öffentlichen Schulen fungiren, also den Charakter öffentlicher Lehrer haben, so scheint es mir auch unzweifelhaft zu sein, daß sie an allen den Rechten Theil nehmen müssen, welche den öffentlichen Lehrern überhaupt durch die Gesetzgebung zngestanden sind. (Hiernach werden also alle Lehrer der öffentlichen jüdischen Elementarschulen an diesen Wittwen- und Waisenkassen participiren, welche eine Minimalunterstützung von jährlich 50 Thalern gewähren. — Es ist noch nicht lange her, wo man

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