Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1869)
- Date
- 1869-12-07
- Page
- Seite 985 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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985 lischer Geistlicher die Aufsicht über die jüdische Schule bekam, ist allerdings nichts Ungehöriges und nichts Auf- -fälliges, es widerstreitet das weder den Gesetzen noch dem Herkommen, es ist das vielmehr fast bei allen jüdischen Schulen Gebrauch und jüdische Schulen werden durch evangelische oder katholische Geistliche inspicirt. In Rakel lag aber die Sache anders, da hätte, nachdem ein geeigneter Rabbiner gefunden war, diesem die Localaufsicht über die jüdische Schule wieder übertragen werden rnüssen. Davon wenigstens kann ich mich nicht überzeugen, daß es richtig war, nun zu sagen: wir können dem Rabbiner jetzt nicht die Aufsicht übertragen, weil bereits ein evangelischer Geistlicher damit betraut worden ist. Den Grund, den mein Freund Wantrup geltend macht, der Geistliche habe diese Aufsicht definitiv gehabt, und sie hätte ihm daher nicht mehr entzogen werden können, halte ich nicht für stichhaltig; vielmehr würde nach meiner Auffassung der Herr Minister, auch schon die Königliche Regierung in Bromberg an den Geistlichen haben verfügen können: es ist jetzt ein Rabbiner da, der wie sein Vorgänger die Inspektion übernehmen kann, daher danken wir dir für den Eifer, mit welchem du des Amtes als Jnspector der jüdischen Schule bisher gewartet hast, aber bei der jetzigen Lage der Sache werden wir die Jnspection über die jüdische Schule dir abnehmen. Ich meine, das wäre durchaus zulässig gewesen und würde auch den evangelischen Geistlichen nicht im Mindesten gekränkt haben; für die jüdische Gemeinde wäre es aber eine Erfüllung dessen gewesen, was zu erwarten sie nach meiner Ansicht berechtigt war. Darum, weil ich von der Sache eine solche Auffassung gewonnen habe, stimme ich dafür, daß die Petition der Königlichen Staats-Regierung zur Abhilfe übergeben werde. (Bravo! links und rechts.) Berichterstatter Abgeordneter Di'. Künzer: Meine Herren! Sowohl angesichts dieses umfangreichen Berichts, der nicht das erste Mal im Hause erscheint, als angesichts der lang hingezogenen Debatte kann ich mich, glaube ich, nur aus einige Worte beschränken, um das Hohe Haus zu ersuchen, den Commissionsantrag anzunehmen, und zwar zunächst aus dem Gefühl einer gewissen Delikateffe, aus einem gewissen Taktgefühl. Es ist allerdigs richtig, ganz klar ausgesprochene Gesetzparagraphen sagen nirgends, der Rabbiner in Rakel muß Schulrevisor werden; aber es steht auch nirgends ein Paragraph in irgend einem Gesetze oder, einer Verordnung, der da besagt, der Rabbiner in Rakel kann nicht Revisor werden, es muß ein Geistlicher sein. Es liegt also die Sache lediglich in dem Ermessen der Königlichen Staatsregierung, respective des Ministers für geistliche Angelegenheiten. Run i st in Rakel ein Rabbiner bereits Schulrevisor gewesen, die Regierung ist durchaus zufrieden gewesen mit der Amtsführung desselben, die Regierung hat ausdrücklich der Gemeinde gesagt: schlag uns einen neuen Rabbiner vor, und wir werden ihm dann das Schulrevisorat wieder übergeben, unterdeß soll provisorisch der evangelische Ortsgeistliche das Revisorat übernehmen. Run hat das Haus der Abgeordneten bereits am 28. Februar vorigen Jahres ausdrücklich mit sehr großer Majorität die Petition der jüdischen Gemeinde zu Rakel der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung empfohlen, und es konnte das Haus der Abgeordneten hoffen, damit die Sache ein für alle Mal erledigt zu sehen. Gleichwohl ist diese Berücksichtigung nicht eingetreten, und die Mitglieder der Commission, wenn sie auch auf verschiedenen Wegen gingen, kamen doch zu dem Resultate, es müsse nunmehr diese Petition zur Abhülfe überwiesen werden. Das ist der Antrag der Commission, und ich ersuche das Haus, wie in der letzten Sitzung, mit möglichst großer Majorität diesen Antrag annehmen zu wollen, damit endlich diesem wirklich berechtigten Gesuche der jüdischen Gemeinde zu Rakel Antwort und zwar eine günstige Antwort gegeben werde. (Bravo!) Präsident: Zur persönlichen Bemerkung ertheile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Wantrup. Abgeordneter Dr. Wantrup: Meine Herren, ich habe nur dem Herrn Abgeordneten Dr. Kosch etwas zu erwidern. Der Herr Abgeordnete Dr. Kosch sprach vom Dekorum. Ich kann ihm nur darauf entgegnen, daß ich mich auf seine Decorationsmalerei nicht einlasien kann; die muß man aus sehr weiter Entfernung ansehen, um sie erträglich zu finden. (Unruhe.) Er kann übrigens überzeugt sein, daß ich den Juden einen vollständig so großen Luftkubus zum Leben zugestehe, wie meinen Glaubensgenossen. Präsident: Ich muß den Herrn Redner unterbrechen: die Bemerkung ist nicht persönlich. Zur persönlichen Bemerkung ertheile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Kosch. Abgeordneter Dr. Kosch: Ich glaube, ich entspreche 49