Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1869)
- Date
- 1869-12-07
- Page
- Seite 982 (sequence 6)
- Language
- German
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982 zutage, wenigstens außerhalb Italiens, Niemand mehr das Institut, wie es wirklich war, und die von den Päpsten für dasselbe gegebenen Gesetze und aufgestellten Grundzüge zu vertheidigen wagt." „19. Wenn die Unfehlbarkeit der Päpste zumGlaubensprincip erhoben wird, so erhält damit zugleich die von den Päpsten seit Gregor VII. aufgestellte Lehre von der Unterwerfung der Monarchen und Königreiche unter die auch auf das Weltliche und Politische sich erstrekkende Herrschaft des Römischen Stuhles die Autorität eines Glaubenssatzes. Jeder katholische Christ ist dann verpflichtet, es als eine von Gott geoffenbarte Lehre zu glauben, und es muß in jedem Katechismus gelehrt werden: daß die Päpste eine unbeschränkte Macht über alle Fürsten und Obrigkeiten, über alle Staaten und Gemeinwesen haben, daß sie nach Gutdünken in alle staatlichen Angelegenheiten aus souverainer Machtfülle eingreifen, die Fürsten absetzen, Gesetze umstoßen, über Krieg und Frieden verfügen können. *) Die Bulle Unam Sanctam von Papst Bonifacius VIII. ist eine an die ganze Kirche gerichtete feierliche dogmatische Entscheidung und erklärt es für Bedingung des ewigen Seelen- „*) Daß mit der Annahme der päpstlichen Untrüglichkeit die Annahme dieser Lehre unauflöslich verknüpft sei, haben die Bertheidiger der Unfehlbarkeit längst erkannt: So der Cardinal Baron ins: Haeresis errore notantur omnes, qui ab Ecclesia Romana, catliedra Petri, e duobus alterum gladium auferunt ae nisi spiritualem concedunt. Annal. ad a. 1053, 14 und wieder a. 1073, 13. Ebenso der Cardinal Bellarm i n, adversus Widdrington: lila sententia est haeretica, cujus contradictoria est de fiele. Sed Pontificem Labere potestatem deponendi principes est de fide; est enim definitum et conclusum a S. Gregorio VII. in Concilio Romano, quod Papae liceat imperatores deponere, quod a fidelitate iniquorum subjectos potest absolvere. Der Jesuit Lessius, Pro protestate Lurnrni Pontifieis, f. 396: Plane tenendum est, hanc doctrinam non esse ambiguam, ita ut utrumque opinari liceat, sed omnino certam, ita ut absque injuria fidei negari non possit. Primo igitur id probo, quia hae propositiones in terminis definitae sunt in Concilio Romano, quod Papae liceat imperatores deponere, quod a fidelitate iniquorum subditos potest absolvere. Atqui definitio facta a Summo Pontifice cum Synodo ad fidem pertinet. — Der gepriesenste unter den Theologen des Jesuiten-Ordens, Suarez, Oefensio fidei catbol. lib. 3, c. 22 et 23, lib. 6, c. 4. 6. Tarn certo Papam posse Heils, alles dieß zu glauben. Leo X. hat sie auf der Lateranischen Synode bestätigt, und eine ganze Reihe päpstlicher Deerete hat diese Lehre zur Voraussetzung. Man hat wohl in diesen jüngsten Tagen versucht, durch künstliche und gewaltsame Interpretation den Einen Hauptsatz, um dessen Willen gerade die ganze Bulle bekanntlich erlassen worden ist, wieder von dem übrigen Inhalte, in welchem sich doch alles nur eben als Beleg zu diesem Satze verhält, zu unterscheiden und zu behaupten, der Papst möge zwar allerdings in diesem Satze sich geirrt haben, dieß thue aber seiner sonstigen Unfehlbarkeit (wenn diese entschieden werden sollte) keinen Eintrag. Aber mit solcher Auslegungsmethode würde alles in den kirchlichen Entscheidungen ungewiß werden und sie würde zum Ruin aller wissenschaftlichen Dogmatik führen." Der Verfasser führt fernerhin aus, wie die Kluft zwischen dem Katholieismus und allen anderen christlichen Kirchen und Seeten dadurch außerordentlich erweitert würde, und wie endlich das Ansehen der Kirche durch ein solches, auf Fälschungen beruhendes Dogma geschwächt würde. Es ist also offenbar, daß die Gegner des Katholieismus nur wünschen könnten, daß das Coneil dieses Dogma aufstelle. Wir gehören nicht zu diesen Gegnern; denn uns gilt die Gewissensunruhe so vieler gläubigen Katholiken und die tiefe Störung in den faetischen Verhältnissen des Lebens mehr. Aber sicherlich würden durch ein solches Vorgehen des Concils sich bedeutungsvolle Ereignisse vorbereiten. multis de causis Principes poenis temporalibus coercere vel punire, quam est certum, ecelesiam non posse in fide et moribus errare. Lib. 6, c. 8: Propositio haec: Papa Labet potestatem ad deponendos reges haereticos et pertinaces, suove regno in rebus ad salutem animae pertinentibus perniciosos, inter dogmata fidei tenenda et credenda est. Nam continetur in verbis Christi Petro dictis, prout Ecclesia catholica ita intellexit, ut apertissime declaravit Bonifacius VIII. in Extrav. Unam Sanctam.“