Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1869)
- Date
- 1869-12-07
- Page
- Seite 981 (sequence 5)
- Language
- German
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981 der Syllabus schon an und für sich kanonisches Gesetz ohne erst der Bestätigung des Concils zu bedürfen. Daß diese Absicht vvrliegt, geht aus dem Auftreten sehr bedeutender und ganz entschiedener Katholiken hervor, die sich theils unumwunden, wie Döllinger, Dupanloup, Maret, Montalembert, theils in verdeckter Weise, wie die zu Fulda versammelten deutschen Bischöfe, die Münchener Fakultäten, die Coblenzer und Bonner Adressen gegen die Unfehlbarkeit aussprechen. Es ist selbstverständlich nicht unsre Sache, diese Unfehlbarkeit als Behauptung oder als Dogma zu bekämpfen. Vom jüdischen Standpunkte aus ist diese Lehre geradezu eine Blasphemie, eine Vermischung Gottes und des Menschen, eine Aufhebung der Grenzen zwischen beiden.*) Wer ferner die Geschichte der Päpste studirt — wir empfehlen dazu z. B. Gregorovius' Geschichte Nom's im Mittelalter — dem entspringt aus allen Details dieser Geschichte die Kenntniß so vieler Jrrthümer, Grausamkeiten, wüster Leidenschaften und Kämpfe, daß die Thatsachen ein solches Dogma zu einer außerordentlichen Verirrung stempeln. Untersucht man endlich die Geschichte dieser Behauptung selbst, und beachtet nur, was streng kirchliche Katholiken selbst Nachweisen, so beruht sie auf einer Reihe von Fictionen, Erdichtungen und Fälschungen vom 6.—13. Jahrhundert. Doch wie gesagt, das geht ja uns nichts an. Wir haben es nur Mit den Gefahren zu thun, welche durch dieses Dogma über die civilisirte Welt heraufbeschworen würden. In diesen Tagen erschien in deutscher und französischer Sprache eine Broschüre, als deren Verfasser Döllinger in München, dieser berühmte streng katholische Theologe, jetzt bekannt ist: „Erwägungen für die Bischöfe des Conciliums über die Frage der päpstlichen Unfehlbarkeit. (München, Mauz.)" Sie entwickelt mit ausnehmender Schärfe in 26 Sätzen alle Einwendungen, welche sich vom streng katholischen Standpunkte selbst aus gegen die Unfehlbarkeit erheben, und sie außer in den Augen der Jesuiten und ihres freilich sehr großeil Anhanges schon aus der katholischen Kirche heraus verwerflich *) Der Mvsaismus hält die Abgrenzung zwischen Göttlichem und Menschlichem sehr streng und sorgfältig fest; selbst da, wo eine Vermittelung zwischen Beiden, in der Offenbarung, eintritt. Die Cherubim im mosaischen Sinne symbolisiren diese Abgrenzung, wie wir in unserm Commentar zu 2 Mos. 2ü, 10. Bd. I. S, 454 erwiesen haben. machen. Wir heben hier einige dieser §§, welche die Stellung der Katholiken nach Außen hin betreffen, heraus. „18. Kein Princip, keine Doctrin ist von den Päpsten seit dem dreizehnten Jahrhundert nachdrücklicher eingeschärft, häufiger wiederholt worden in Sendschreiben, Bullen, Verordnungen, als die Lehre, daß es göttliches Gebot und heilige Pflicht für jeden Monarchen und jede Regierung sei, die ihnen gegebene Gewalt zur Unterdrückung der Andersgläubigen zu gebrauchen, und keine Freiheit des Bekenntnisses und Gottesdienstes zu gestatten. Wird nun das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit proclamirt, so ist hiermit zugleich die Lehre für göttliche Wahrheit erklärt, daß katholische Fürsten und Staaten da wo sie die Macht dazu besitzen, auch im Gewissen verpflichtet sind, kein anderes, als das katholische Bckenntniß zu gestatten, die davon abweichenden möglichst von Aemtern entfernt zu halten, andere christliche Genossenschaften zu untergraben und endlich auszurotten." „Mehr als fünfzig Päpste haben in einer langen Reihe von Bullen und Decreten das Institut der Inquisition oder das „heilige Officium" anfgerichtet, sie haben es erst vor einigen Jahren, als es im Kirchenstaate durch die Zwischenregicrung unterdrückt worden war, wiederhergestellt, und erst jüngst bei der Gelegenheit der Heiligsprechung von Inquisitoren dasselbe wieder gerühmt. Sie haben mehrere Jahrhunderte hindurch die Regel eingeschärst, daß, wer auch nur in einem einzigen Artikel von der Kirchenlehre beharrlich abweiche, mit dem Tode zu bestrafen sei; sie haben den Grundsatz sanctionirt, daß ein Rückfälliger (das heißt ein zum zweitenmale der Abweichung von einer Kirchenlehre Ueberführter) selbst dann hingerichtet werden müsse, wenn er widerruft. Sollte nun die Unfehlbarkeit der Päpste proclamirt werden, so würde sie sich selbstredend eben so wohl auf das ganze Gebiet der Moral als das der Dogmatik erstrecken; cs dürfte dann die Möglichkeit nicht angenommen werden, daß ein Papst jemals einen vom sittlichen Standpunkte aus verwerflichen Grundsatz aufgestellt, eine unmoralische Entscheidung erlassen, ein den Regeln der christlichen Ethik widersprechendes Verfahren angeordnet habe. Kein Katholik dürfte dann mehr sagen oder denken, daß das Institut der Inquisition eine Verirrung, daß die von den Päpsten für dasselbe gegebenen Gesetze mitunter unsittlich gewesen seien. Gleichwohl zeigt ein Blick auf die jetzige Literatur, daß heut-